Sicherheit bei unvorhergesehenen Mietsachschäden
Als Mieter*in einer Wohnung oder eines Hauses haften Sie für durch Sie versehentlich oder fahrlässig verursachte Schäden an den gemieteten Räumen. Sie haften auch für die darin fest verbaute Einrichtung oder mitvermietete Gegenstände.
Sie verursachen zum Beispiel beim Verschieben von Möbeln unschöne Kratzer im vom Vermieter verlegten Parkett. Dann hat der Vermieter das Recht, die Kosten für eine Reparatur oder Ausbesserung von Ihnen zurückzufordern. Je nach Schadensfall kann das teuer werden.
Bei uns sind Mietsachschäden bis zur Deckungssumme in allen Tarifoptionen eingeschlossen. Dies gilt auch für Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen.
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