- Melden Sie jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, schriftlich – spätestens innerhalb einer Woche.
- Bitte schildern Sie die Umstände genau, die zu dem Schaden geführt haben.
- Leisten Sie keine Zahlung ohne vorherige Absprache mit uns und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
- Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informieren Sie uns umgehend.
- Zeigen Sie uns sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens.