Bootshaftpflicht­versicherung

  • Inkl. Ansprüche mitversicherter Personen, z. B. der Crew
  • Bis zu 10 Mio Euro Deckungssumme für Personenschäden
  • Erfüllung der gesetzlichen Auflagen im europäischen Ausland

Ihre Vorteile der Gothaer Bootshaftpflicht

Schutz für Bootsführer*in und Crew

Ob bei Personenschäden, Sachschäden oder Unfällen – mit unserer Bootshaftpflicht sind Sie auf jedem Törn rund um den Globus optimal abgesichert.

Geschützt sind nicht nur Sie als Halter*in, sondern auch der/die Bootsführer*in sowie Crewmitglieder. Ansprüche der versicherten Personen untereinander sind ebenfalls mitversichert.

Was Sie noch über die Gothaer Bootshaftpflichtversicherung wissen sollten

  • Melden Sie jedes Schadenereignis, das einen Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte, schriftlich – spätestens innerhalb einer Woche.
  • Bitte schildern Sie die Umstände genau, die zu dem Schaden geführt haben.
  • Leisten Sie keine Zahlung ohne vorherige Absprache mit uns und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
  • Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie beantragten gerichtlichen Mahnbescheid. Informieren Sie uns umgehend.
  • Zeigen Sie uns sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens.

In einigen Ländern ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und muss per Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden. In Italien wird auch ein Zertifikat für einen Transittransport auf der Straße benötigt.

Wir stellen Ihnen die benötigte Versicherungsbestätigung Ihrer Bootshaftpflicht auf Wunsch gerne schnell und kostenlos aus.

Besonders bei Fahrten ins Ausland sollten Sie darauf achten, dass Sie ausreichend hohe Deckungssummen gewählt haben. Fünf Mio. Euro reichen meist aus, nur in Italien sind für Boote mit Motor 7,75 Mio. Euro vorgeschrieben.

  • Schäden, die der/die Versicherungsnehmer*in selbst erleidet
  • Schäden, die der/die Versicherungsnehmer*in vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die der/die Versicherungsnehmer*in nahen Angehörigen zufügt (zum Beispiel Ehegatte oder Ehegattin, minderjährige Kinder)
  • Geldstrafen und Bußgelder

Hier kommt es darauf an, welcher Bootstyp versichert werden soll, also ob Motorboot, Segelboot, Motoryacht oder Segelyacht. Weiterhin sind Baujahr, Preis des Bootes, Anzahl der Motoren sowie deren Leistungen ausschlaggebend für die Berechnung. Bei Segelbooten oder Segelyachten ist zusätzlich die Segelfläche in Quadratmetern anzugeben. Ausschlaggebend für den Preis der Bootshaftpflichtversicherung ist außerdem der Grad der gewünschten Absicherung – oder besser: des Deckungsumfangs. Bei der Gothaer sind zum Beispiel Deckungssummen von vier oder zehn Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden wählbar.

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Sie möchten Ihre Freizeit auf dem Wasser genießen und bei einem Schaden finanziell gut abgesichert sein? Mit der Gothaer Bootshaftpflicht können Sie sich weltweit auf Versicherungsschutz zum günstigen Beitrag verlassen.

Versicherungsbedingungen der Gothaer Bootshaftpflicht

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Fragen & Antworten zur Bootshaftpflicht

Die Bootshaftpflichtversicherung bietet Deckung für Schäden, die Eigentümer*in, Gäste oder Besatzungsmitglieder gegen einen Dritten in Verbindung mit der Nutzung des Schiffes verursacht haben.

Der Preis richtet sich danach, welcher Bootstyp versichert werden soll, also ob Motorboot, Segelboot, Motoryacht oder Segelyacht. Weiterhin sind Baujahr, Deckungsumfang, Preis des Bootes, Anzahl der Motoren sowie deren Leistungen ausschlaggebend für die Berechnung. Bei Segelbooten oder Segelyachten ist die Segelfläche in qm anzugeben, neben den bereits genannten Faktoren wie Baujahr, Deckungsumfang etc.

Eine Bootskaskoversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Totalverlustes oder vor Teilschäden an Ihrem privat genutzten Wassersportfahrzeug. Eine solche Versicherung greift, wenn Ihr Boot, das Inventar oder das Zubehör wie der Bootstrailer durch Naturgewalten, einen Unfall oder Diebstahl einen Schaden erleiden sollten. Im Leistungsfall wird dann der Zeitwert der versicherten Gegenstände bis zur versicherten Summe ausgezahlt.

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