Keine Sorgen um den Roller

Roller-Versicherung

Mit der Roller-Versicherung können Sie sich auf umfassenden Versiche­rungs­schutz zum günstigen Beitrag verlassen:

  • Umfassender Versicherungs­schutz zum günstigen Preis
  • Kennzeichen und Versiche­rungs­schein kommen per Post
  • Auch > E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge ver­sicherbar

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Die Leistungen der Gothaer Roller-Versicherung

Haft­pflicht

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Haft­pflicht + Teilkasko
mit 150 € Selbst­beteiligung
Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. € pauschal 100 Mio. € pauschal
Entwendung
Grobe Fahrlässigkeit
Naturgewalten
Brand und Explosion
Glasbruch
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Kurzschluss an der Verkabelung
BEITRAG BERECHNEN BEITRAG BERECHNEN

Im Schadensfall gut abgesichert

Sie sind an der Ampel versehentlich an einem Auto entlang geschrammt? Oder bei der Spritztour ins Grüne mit dem Roller auf der Schotterstraße gestürzt? Ihr Beifahrer wurde dabei verletzt und die Frage ist nun, wer übernimmt den Schaden?

Ihre Roller-Versicherung springt ein, wenn Sie einen Unfall verursachen. Sie zahlt für Schäden, die anderen entstehen. Mit der Gothaer Roller-Versicherung sind Sie mit bis zu 100 Mio. Euro versichert. Das gilt, wenn Personen verletzt werden oder wenn Sie etwas beschä­digen – sowohl bei Sach- als auch bei Vermögens­schäden.

Und wenn Sie gar nicht schuld sind, vertritt die Gothaer Ihre Interessen und wehrt unbe­gründete Schaden­ersatz­ansprüche ab. Das gilt europaweit - und damit selbstver­ständlich auch in Ihrem Urlaub! So können Sie jederzeit mit einem guten Gefühl losfahren, denn Sie können sich darauf verlassen, dass die Gothaer in der Not für Sie einspringt und für Sie da ist!

Roller-Versicherung: Kennzeichen und Versicherungsschutz

Ihr Roller-Kennzeichen erhalten Sie nach Abschluss der Versicherung innerhalb von 2 bis 3 Werktagen mit dem Versicherungsschein und der Versicherungsbescheinigung im Scheckkartenformat. Dabei wird das Roller-Versicherungskennzeichen mit den anderen Unterlagen per Post an die angegebene Adresse versendet. Der Versicherungsschutz Ihrer Roller-Versicherung beginnt ab dem in Versicherungsschein genannten Zeitpunkt.

Wichtig ist, dass Sie zur Bewegung Ihres Rollers auf öffentlichen Wegen ein gültiges Versicherungs­kennzeichen benötigen.

Roller-Versicherung berechnen

Fragen & Antworten zur Roller-Versicherung

Eine Versicherung für den Roller - im Sinne einer Kraftfahrzeug­haftpflicht­versicherung - ist nicht nur sinnvoll, sondern sogar verpflichtend, sollte das Fahrzeug auf öffent­lichen Wegen und Straßen verwendet werden. Darüber hinaus ist eine Roller-Versicherung wichtig, um sich bei Sach- und Vermö­gens­schäden sowie auch bei Rechts­streitig­keiten im Straßen­verkehr gut abzu­sichern.

Zur Nutzung von Rollern bzw. Fahrzeugen mit Versicherungs­kennzeichen ist eine gültige Betriebserlaubnis/COC (Certificate of Conformity) und ein gültiges Kennzeichen in der richtigen Farbe sowie ein Versicherungs­schein notwendig.

Die Beantragung Ihrer Roller-Versiche­rung kann schnell und unkompliziert über den Gothaer Roller-Rechner erfolgen. Alternativ erhalten Sie Ihr Kenn­zeichen auch in einer unserer Gothaer Agenturen in Ihrer Nähe.

Sie haben hier die Wahl zwischen einer Kraftfahr­zeug­haft­pflicht­deckung ohne Teilkasko­deckung oder auch mit Teilkasko­deckung (einschließ­lich einer Selbst­beteili­gung in Höhe von 150 Euro).

Die Roller-Versicherung kann zum Beginn eines jeden Verkehrs­jahres (01.03.) abgeschlossen werden. Dabei sind Versicherungsbeginne bei Wechsel oder Neuabschluss der Roller-Versicherung innerhalb des Verkehrs­jahres ohne Weiteres möglich.

Das Fahrzeug darf nur von einem berech­tigten Fahrer bzw. einer berech­tigten Fahrerin geführt werden. Berechtigte*r Fahrer*in ist, wer den Roller mit Wissen und Willen des Verfügungs­berechtigten (Halter*in oder Eigen­tümer*in) nutzt. Der/die Fahrer*in des Rollers darf diesen auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforder­lichen Fahr­erlaubnis führen. Außerdem dürfen Sie als Halter*in oder Eigentümer*in des Rollers diesen nicht von jemandem benutzen lassen, der nicht den erforder­lichen Führer­schein hat.

Die Höchstlaufzeit einer Roller-Versicherung beträgt immer maximal ein Jahr . Das Verkehrsjahr startet immer am 01.03. eines jeden Jahres und endet am letzten Tag im Februar des Folgejahres.

Spätere Beginne nach dem 01.03. sind selbstverständlich möglich. Der Versicherungsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Verkehrs­jahres.

Ja, da es sich bei der Roller-Versiche­rung um eine soge­nannte Ablauf­police handelt, muss sie jedes Jahr neu beantragt werden. Sie verliert mit Beendi­gung des Verkehrs­jahres - dem letzten Tag des Februars - ihre Gültig­keit. Dies bedeutet, dass ein Neu­ab­schluss der Roller-Versicherung erforder­lich ist. Die neue Versiche­rungs­police weist dann wiederum ebenso eine Höchst­laufzeit von einem Jahr auf.

Ja, Sie haben in der KFZ-Haftpflicht­versicherung sowie der Fahrzeug­versicherung Versicherungs­schutz in den geogra­fischen Grenzen Europas sowie den außer­europä­ischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der Europä­ischen Union gehören. Zwecks Nachweis über das Bestehen der erforder­lichen Haftpflicht­versiche­rung erstellen wir Ihnen auf Anforderung eine IVK.

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Sie möchten sich mit unserer Roller-Versicherung zuver­lässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!

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