Ratgeber Ausland

Ob als Gastdozent*in, Studie­rende, Au pair oder soge­nannter Expat (jemand, der nicht in seinem Heimat­land lebt): Wer beab­sichtigt, Deutsch­land für einen länge­ren Zeit­raum oder sogar dauer­haft zu verlassen, merkt schnell: Der Umzug bedarf einer Menge Planung und guter Vorbe­reitung. Was muss ich bei der Einreise beachten? Und was bei der Um- oder Anmel­dung am neuen Wohnort? Was ist mit dem eigenen Versiche­rungs­schutz? Welche bisherigen Policen kann ich behalten? Und welche benötige ich neu vor Ort? Und was ist eigentlich mit dem Auto?

Eurapco: Die Flaggen der europäischen Länder

Leben und arbeiten im Aus­land: Welche Ver­siche­rungen brauche ich?

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Schweiz

Sie haben sich bereits entschie­den oder spielen noch mit dem Gedan­ken, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie optimal in das "Aben­teuer Schweiz" starten.

Leben im Ausland: Deutsch­land verlas­sen – vorüber­gehend oder dauerhaft?

Verhältnismäßig einfach ist eine Um­sied­lung inner­halb der Euro­päischen Union (EU) – dank der soge­nannten Frei­zügig­keit. Denn als EU-Bürger dürfen Sie sich inner­halb der Länder der Euro­päischen Union frei bewegen – und zwar ohne zeit­liches Limit. Sie können also jeder­zeit in ein anderes EU-Land ein­reisen und auch dort arbei­ten, ohne dass Sie eine Aufent­halts- oder Arbeits­erlaub­nis benöti­gen. Das einzige, was Sie vor­weisen können müssen, ist ein gültiger Personal­ausweis oder Reise­pass. Zieht es Sie hin­gegen in ein Land außer­halb der EU, dann sollten Sie die individu­ellen Rege­lungen Ihres neuen Heimat­landes bezüg­lich Einreise, Visa, Aufent­halts­genehmi­gungen und Arbeits­erlaub­nisse kennen und befol­gen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen dabei.

Egal, ob es Sie in einen anderen Mitglieds­staat der Euro­päischen Union (EU) zieht oder ganz woan­ders hin, grund­sätz­lich gilt: Vorüber­gehende Auslands­aufent­halte ändern nichts am Melde­status, solange Sie Ihren Haupt­wohn­sitz in Deutsch­land nicht auf­geben. Wer hin­gegen dauer­haft seinen Wohn­sitz aus Deutsch­land ins Ausland ver­lagert, muss sich bei der hiesi­gen zustän­digen Melde­behörde inner­halb von zwei Wochen nach Auszug oder maximal eine Woche vor dem Aus­zug ab­melden.

Das sind die wichtigsten Ver­siche­rungen für Ihren Auslands­aufenthalt

Die Abmeldung in Deutsch­land hat auch Auswir­kungen auf Ihre Ver­siche­rungen. Das Wichtigste in Kürze:

Krankenversicherung im Ausland:

Mit der Abmeldung erlischt Ihre Kranken­ver­siche­rungs­pflicht in Deutsch­land. Inner­halb der Euro­päischen Union kann Ihr privater Kranken­versiche­rungs­vertrag unter Umstän­den fortge­führt werden. Ihr Versiche­rer hat dann aber ledig­lich die Leis­tungen zu erbringen, die er auch in Deutsch­land erbringen müsste.

In der Regel werden Sie sich aber eine neue Versiche­rung in Ihrem neuen Heimat­land suchen müssen. Vor allem für gesetz­lich Ver­sicherte ist das definitiv so. Für den Fall, dass Sie irgend­wann nach Deutsch­land zurück­kehren möchten: Waren Sie vor der Über­sied­lung in ein ande­res Land gesetz­lich kranken­ver­sichert, haben Sie seit 2007 ein Rück­kehr­recht zu Ihrer frühe­ren Kranken­kasse. Achtung: Für frei­willig ge­setz­lich Ver­sicherte gilt diese Regelung nicht! Hier sollten Sie sich bei Ihrer Kranken­kasse über Rück­kehr­optionen oder eine Anwart­schafts­police infor­mieren.

Als privat Krankenversicherte*r gilt eben­falls: Prüfen Sie, ob eine Anwartschaftsversicherung für Sie Sinn macht, um auch nach der Rück­kehr von Ihren "alten" Kondi­tionen zu profi­tieren. Da die Rege­lungen und Aus­nahmen je nach Ziel­land unter­schied­lich sind, sollten Sie sich recht­zeitig infor­mieren. Ob private Zusatz­policen weiter gelten oder nicht, hängt von den indivi­duellen Bedingungen Ihres Vertrags ab.

Altersvorsorge:

Lebensversicherungsver­träge gelten in der Regel welt­weit. Sie bleiben auch bei einem Weg­zug aus Deutsch­land erhalten. Eine kurze Rück­frage bei Ihrem Versiche­rer kann aber durch­aus nützlich sein. Vor allem, wenn es um staat­lich geför­derte Policen oder die Absiche­rung biome­trischer Risiken geht.

Sach- und Haftpflichtversicherungen:

Die meisten Policen erfordern einen Wohn­sitz inner­halb Deutsch­lands und sollten frist­gerecht gekün­digt werden. Je nach Ziel­land gibt es unter­schied­liche Möglich­keiten, Ihren Besitz abzu­sichern oder für den Haftungs­fall geschützt zu sein. Mehr Infos gibt’s auf den einzelnen Länder­seiten.

Autoversicherung:

Wer dauerhaft seinen Lebens­mittel­punkt ins Aus­land ver­lagert, muss auch sein Auto am neuen Wohn­sitz an­melden – und ver­sichern. Dabei unter­scheiden sich die Rah­men­bedingungen und Fristen je nach Aus­wande­rungs­ziel. In der Regel sollten Sie sich in den ersten sechs Monaten um die Ummel­dung des Fahr­zeugs küm­mern. Und idealer­weise auch mit Ihrer KFZ-Versicherung über den Umzug sprechen.

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Haben Sie Fragen zu Versiche­rungen im Ausland?

Sie sind unsicher, welche Ver­siche­rungen bei länge­ren Aufent­halten im Ausland oder bei einem Neustart in einem ande­ren Land sinn­voll sind? Unsere erfah­renen Berater*innen beraten Sie gern persön­lich oder telefo­nisch. Sie stellen gemein­sam mit Ihnen ein indivi­du­elles Schutz­paket für Sie und Ihre Ange­höri­gen zusammen.

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