Anwartschaftsversicherung Beispiele:
Anwartschaft Student*innen
Uni-Absolventen bzw. Uni-Absolventinnen, die während der Dauer ihres Studiums privat krankenversichert sind, erhalten häufig direkt nach ihrem Abschluss ein Gehalt, welches unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und müssen sich gesetzlich krankenversichern. In dieser Zeit können sie durch die PKV-Anwartschaft die private Krankenversicherung ruhen lassen, sich aber trotzdem die Vorteile des frühen Abschlusses sichern.
Gleiches gilt auch für angehende Beamte. Es gibt die Möglichkeit, im Referendariat oder während der Ausbildung eine Anwartschaftsversicherung für die PKV abzuschließen.
Anwartschaft Auslandsaufenthalte
Angestellte, die von ihrem Arbeitgeber für eine gewisse Zeit ins Ausland entsendet werden oder auch Privatleute, die sich für eine Weile im Ausland aufhalten, müssen sich im Regelfall über eine ausländische Krankenversicherung versichern. Die Anwartschaft „konserviert“ in dieser Zeit die Konditionen der privaten Krankenversicherung bis zur Rückkehr nach Deutschland und kann dann wieder aufgenommen werden.
Da keine Kündigung erfolgt ist, entfällt das Risiko von höheren Kosten oder gar Ablehnung des Antrags auf private Krankenversicherung.
Anwartschaft Beamte
Einige Beamten wie Polizistinnen, Soldaten oder Feuerwehrleute zahlen während ihrer Dienstzeit keine Krankenversicherung. Sie erhalten die sogenannte Heilfürsorge, das heißt, dass der Staat die Kosten für die Krankenversicherung übernimmt. Nach ihrem Dienstaustritt sind diese Beamten dann aber selbst für den Versicherungsschutz verantwortlich.
Wer in jungen Jahren bereits eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat, kann im Alter von den günstigen Tarifen profitieren, die sich an dem guten Gesundheitszustand in jüngeren Jahren orientieren.
Vorteile und Versicherungsbedingungen
Welche steuerlichen Vorteile habe ich mit einer Anwartschaftsversicherung?
Für die kleine und große Anwartschaftsversicherung besteht die Möglichkeit, sie steuerlich geltend zu machen. Liegen die Beiträge für die Anwartschaftsversicherung unter 100 Euro im Jahr, ist die Anwartschaft steuerlich absetzbar – und zwar zu 100 Prozent. Sie können einfach die Anwartschaft in Ihrer Steuererklärung wie Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung behandelt.
Wenn Ihre Beiträge über diesen 100 Euro jährlich liegen, kann der von Ihnen gezahlte Betrag ggf. als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Oftmals informiert Sie die private Krankenversicherung über die steuerlich absetzbaren Beträge der Anwartschaft in einer jährlichen Mitteilung.