Die Anwartschaftsversicherung ist eine besondere Vertragsoption für privat Krankenversicherte. Durch die Anwartschaftsversicherung wird die Möglichkeit geschaffen, eine bestehende oder neu abgeschlossene private Krankenversicherung (PKV) zu pausieren. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn sich Ihr beruflicher Status ändert, Sie sich gesetzlich versichern müssen oder Sie vorübergehend im Ausland leben und dort versichert sind.
Als Versicherte*r bewahren Sie sich mit einer Anwartschaft oder Anwartschaftsversicherung das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt in Ihren aktuellen Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV) zurückzukehren. Ihre private Krankenversicherung samt aller Konditionen wird sozusagen auf Eis gelegt. Dafür zahlen Sie während der Ruhezeit einen deutlich geringeren Beitrag und nicht den vollen PKV-Beitrag. Bei einer späteren erneuten Aktivierung des privaten Versicherungsschutzes ist es dann unerheblich, ob sich in der Zwischenzeit an Ihrem Gesundheitszustand etwas geändert hat, denn es erfolgt keine erneute Risikoprüfung. Allerdings müssen Sie sich während der laufenden Anwartschaft anderweitig versichern, da für diesen Zeitraum kein Versicherungsschutz besteht.
Anwartschaft einfach erklärt
Kleine Anwartschaft - die Lösung bei Vertragsabschluss
Große Anwartschaft - die Lösung während der Vertragslaufzeit
Eine große oder kleine Anwartschaftsversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn es zu einer vorübergehenden Unterbrechung der privaten Krankenversicherung kommt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie familienversichert sind, sich durch einen Jobwechsel gesetzlich versichern müssen, durch Arbeitslosigkeit unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze befinden oder ein Jahr im Ausland arbeiten.
Zudem ist eine Anwartschaft für Sie sinnvoll, wenn Sie sich als junger Mensch gute Konditionen für eine private Krankenversicherung im fortgeschrittenen Alter sichern wollen.
Folgende Berufsgruppen machen häufiger Gebrauch von einer Anwartschaft: Soldat*innen und andere Angestellte der Bundeswehr, Lehrer*innen oder Polizei-Beamte.
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Was kostet eine Anwartschaftsversicherung?
Was Sie die Anwartschaftsversicherung kosten wird, ist abhängig vom Tarif für Ihre private Krankenversicherung und der Art der Anwartschaft. Etwa 5 bis 10 Prozent Ihres regulären Tarifbeitrags wird eine kleine Anwartschaft kosten. Kosten der Großen Anwartschaft: Etwa 30 bis 45 Prozent Ihres aktuellen PKV-Beitrags. Bei Kindern und Jugendlichen belaufen sich die Kosten einheitlich auf 6 Prozent des ursprünglichen Versicherungsbeitrags der PKV – unabhängig davon, ob es sich um eine kleine oder große Anwartschaft handelt.
Sie haben die Kosten betreffend noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!
Uni-Absolventen bzw. Uni-Absolventinnen, die während der Dauer ihres Studiums privat krankenversichert sind, erhalten häufig direkt nach ihrem Abschluss ein Gehalt, welches unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und müssen sich gesetzlich krankenversichern. In dieser Zeit können sie durch die PKV-Anwartschaft die private Krankenversicherung ruhen lassen, sich aber trotzdem die Vorteile des frühen Abschlusses sichern.
Gleiches gilt auch für angehende Beamte. Es gibt die Möglichkeit, im Referendariat oder während der Ausbildung eine Anwartschaftsversicherung für die PKV abzuschließen.
Angestellte, die von ihrem Arbeitgeber für eine gewisse Zeit ins Ausland entsendet werden oder auch Privatleute, die sich für eine Weile im Ausland aufhalten, müssen sich im Regelfall über eine ausländische Krankenversicherung versichern. Die Anwartschaft „konserviert“ in dieser Zeit die Konditionen der privaten Krankenversicherung bis zur Rückkehr nach Deutschland und kann dann wieder aufgenommen werden. Da keine Kündigung erfolgt ist, entfällt das Risiko von höheren Kosten oder gar Ablehnung des Antrags auf private Krankenversicherung.
Einige Beamten wie Polizistinnen, Soldaten oder Feuerwehrleute zahlen während ihrer Dienstzeit keine Krankenversicherung. Sie erhalten die sogenannte Heilfürsorge, das heißt, dass der Staat die Kosten für die Krankenversicherung übernimmt. Nach ihrem Dienstaustritt sind diese Beamten dann aber selbst für den Versicherungsschutz verantwortlich. Wer in jungen Jahren bereits eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat, kann im Alter von den günstigen Tarifen profitieren, die sich an dem guten Gesundheitszustand in jüngeren Jahren orientieren.
Für die kleine und große Anwartschaftsversicherung besteht die Möglichkeit, sie steuerlich geltend zu machen. Liegen die Beiträge für die Anwartschaftsversicherung unter 100 Euro im Jahr, ist die Anwartschaft steuerlich absetzbar – und zwar zu 100 Prozent. Sie können einfach die Anwartschaft in Ihrer Steuererklärung wie Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung behandelt.
Wenn Ihre Beiträge über diesen 100 Euro jährlich liegen, kann der von Ihnen gezahlte Betrag ggf. als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Oftmals informiert Sie die private Krankenversicherung über die steuerlich absetzbaren Beträge der Anwartschaft in einer jährlichen Mitteilung.
Krankenvollversicherung MediVita
Krankenzusatzversicherung MediVita Z 70
Krankenzusatzversicherung MediVita Z 90
Krankenzusatzversicherung MediClinic Plus
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