Zahnpass zum Download
Bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen bleibt Ihnen der jeweilige maximale Erstattungssatz erhalten – garantiert!
Deshalb ist es wichtig, dass Sie mindestens einmal im Kalenderjahr einen Zahnarzt/eine Zahnärztin aufsuchen und sich die Untersuchung oder Behandlung bescheinigen lassen.