Ich werde meine Liebsten finanziell absichern

Risikolebensversicherung

  • Sofort-Schutz für Ihre Angehörigen
  • Familienbonus - für Paare mit Kind(ern)
  • Soforthilfe bei schwerer Krankheit im Premiumtarif

Angebot anfordern

Mit unserer Risikolebensversicherung schützen Sie Ihre Liebsten und bekommen für einen geringen Beitrag eine hohe Absicherung. Auch wenn Sie eine Immobilie finanzieren, ist privater Risikoschutz unverzichtbar.

Leistungen der Risikolebensversicherung


BASIS

PLUS

PREMIUM
Kapitalleistung im
Todesfall
Wechseloption für bessere Leistungen Der beste Tarif!
Sofortschutz ab Antragstellung Nach Unfall Nach Unfall
Erhöhung der Versicherungs­summe ohne Gesund­heits­prüfung
Keine Meldepflicht bei Änderung des Rauchverhaltens
Weniger zahlen bei Risikowegfall
Vorableistung bei schwerer Krankheit
Kostenfreie Erhöhung der Versicherungssumme
Vertragsverlängerung um
bis zu 15 Jahre ohne Gesundheitsprüfung

Familienbonus - für Familien mit Kind(ern)

Sind Sie verheiratet, leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder eheähnlichen Gemeinschaft und haben mindestens ein minderjähriges Kind? Dann nutzen Sie unseren Familienbonus, den Beitragsnachlass für Familien mit Kind(ern).

Durch den Familienbonus ist Ihr Beitrag dauerhaft sehr günstig.

Was Sie noch wissen sollten

Bitte beachten Sie, dass eine Risikolebensversicherung nur mit einer Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann.

Das maximale Eintrittsalter für die Risikolebensversicherung beträgt 72 Jahre. Die Laufzeit endet spätestens mit Ablauf des 75. Lebensjahres.

Wenn Sie gesundheitsbewusst leben und keinen besonderen Risiken ausgesetzt sind, profitieren Sie bei der Risikolebensversicherung von günstigeren Beiträgen.

Beitragsmindernd sind zum Beispiel ein günstiger Body-Mass-Index, Nichtrauchen seit mindestens 36 Monaten, keine Risikosportarten oder besondere Gefahren im Beruf. Wenn Sie Risiken reduzieren, stufen wir Sie im Plus- und Premiumtarif auch nach Vertragsabschluss in eine günstigere Beitragsklasse ein.

Unsere günstige Risikolebensversicherung eignet sich bestens zur Kreditabsicherung. Dabei kann die Todesfallsumme an den Kredit angepasst werden.

Wir bieten Ihnen zudem den Vorteil, die Absicherung einer Immobilienfinanzierung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung abzuschließen, so dass in der Regel sofort policiert werden kann!

Die Todesfallleistung unterliegt nicht der Einkommensteuer, sondern der Erbschaftsteuer. Aufgrund hoher Freibeträge fällt jedoch oftmals keine Steuer an. Zum Beispiel liegt die steuerfreie Todesfallleistung für Ehegatt*innen bzw. eingetragene Lebenspartner*innen bei 500.000 Euro.

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung können außerdem in der Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden. Dies gilt auch für die Aufwendungen, die auf eine in der Risikoversicherung integrierte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung entfallen.

Ihre passenden Zusatzleistungen

Schützen Sie sich bei Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit

Jede*r vierte Arbeitnehmer*in wird vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig. Sichern Sie sich ab und kombinieren Sie Ihre Risikolebensversicherung mit einem Berufsunfähigkeitszusatzschutz.

Sie haben die Wahl zwischen zwei Varianten:

  • Bei Berufsunfähigkeit übernehmen wir Ihre Beiträge für die Risikolebensversicherung
  • Bei Berufsunfähigkeit erhalten Sie zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente

Versicherungsbedingungen der Gothaer Risikolebensversicherung

Fragen & Antworten zur Risikolebensversicherung

Für den Fall, dass das Einkommen der Hauptverdienenden oder des Hauptverdienenden dauerhaft ausfällt (Todesfall), muss die Familie langfristig durch eine Versicherung abgesichert werden. Gerade bei jungen Familien ist der Versorgungsbedarf besonders groß.

Eine Risikolebensversicherung dient auch dazu, Kredite abzusichern, die beispielsweise für eine Existenzgründung oder bei einer Baufinanzierung aufgenommen wurden. Die Risikolebensversicherung deckt nur das Todesfallrisiko ab. Der Beitrag ist daher sehr günstig.

Hier ist eine Risikolebensversicherung unbedingt zu empfehlen:

  • Familien - insbesondere junge Familien mit Kindern
  • Ehepaare - die gesetzliche Absicherung reicht meist nicht aus
  • Nicht verheiratete Paare - die gesetzliche Rentenversicherung bietet gar keine Absicherung
  • Immobilienkäufer*innen - eine Risikolebensversicherung ist meist Voraussetzung für eine Finanzierung
  • Unternehmer*innen - wechselseitige Absicherung der Geschäftspartner*innen

Die Bruttobeiträge der Risikolebensversicherung sind so kalkuliert, dass sie über die gesamte Vertragslaufzeit konstant gehalten werden können. Ändern kann sich nur die unverbindliche Überschussbeteiligung.

Wird bei Abschluss einer Risikolebensversicherung der Familienbonus gewährt, bleibt dieser über die gesamte Laufzeit bestehen. Das heißt, wenn die Partner*innen sich trennen oder die Kinder volljährig werden, entfällt der Familienbonus der Risikolebensversicherung nicht.

Bei der Veranlagung der Einkommensteuer sind die Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der geltenden Höchstbeträge abzugsfähig. So können Arbeitnehmende bis zu 1.900 Euro steuerlich geltend machen - Selbständige bis zu 2.800 Euro. Beiträge zu Lebensversicherungen unterliegen nicht der Versicherungsteuer, wenn die Bundesrepublik Deutschland der ständige Wohnsitz ist.

Auszahlungen aus der Risikolebensversicherung unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn sie durch Schenkung des/der Versicherungsnehmers/Versicherungsnehmerin oder durch Vererbung erworben werden. Wenn die Zahlung direkt an die Versicherungsnehmer geleistet wird, ist diese nicht erbschaftsteuerpflichtig. Es ist daher ratsam, dass der/die Versicherungsnehmer*in und die versicherte Person nicht identisch sind. Soll beispielsweise die Ehefrau abgesichert werden, sollte sie als Versicherungsnehmerin eingetragen werden und der Ehemann als zu versichernde Person.

Der Partner bzw. die Partnerin kann zusammen mit Ihnen in einem Vertrag versichert werden. Die Leistung wird dann einmal bei Tod der zuerst sterbenden Person fällig.

In der Regel führen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin den Haushalt bzw. finanzieren die Kosten. Auch wenn Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin nicht berufstätig ist, entstehen erhebliche Kosten für Haushaltshilfen oder Kinderbetreuung, sofern Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin verstirbt.

Die Risikolebensversicherung der Gothaer bietet Ihnen die Möglichkeit, bei bestimmten Anlässen die Versicherungs­summe ohne erneute Gesundheits­prüfung zu erhöhen.
Denn insbesondere bei Heirat, Begrün­dung einer einge­tragenen Lebens­partner­schaft, Geburt oder Adoption eines Kindes oder durch eine Immobilien­finanzierung erhöht sich der Bedarf an Risiko­schutz.

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