Die Abkürzung KFZ steht für Kraftfahrzeug und entstammt der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Laut § 1 Abs. 2 StVG sind KFZ "Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein". Dazu gehören zum Beispiel Personenkraftwagen (Pkw), Kleinkrafträder, Krafträder (Krad), Leichtkrafträder, Lastkraftwagen (Lkw), Zugmaschinen und Sattelschlepper.