Gewerbliche KFZ-Versicherung
- Haftpflicht-Deckungssumme bis zu 100 Mio. Euro
- Vollkaskoversicherung für selbst verschuldete Unfälle
- Insassen-Unfallversicherung im Invaliditäts- und Todesfall
Ihre gewerblich oder überwiegend gewerblich genutzten Fahrzeuge (PKW, LKW etc.) sind in der täglichen Nutzung zahlreichen Risiken ausgesetzt, die nach einem umfassenden Schutz verlangen. Unsere gewerbliche KFZ-Versicherung bietet Ihnen neben unseren Standardprodukten auch branchenspezifische und risikogerechte Lösungen. Die versicherten Risiken und Deckungssummen sind dabei individuell anpassbar. Zudem bündelt unsere gewerbliche KFZ-Versicherung die wichtigsten Einzelversicherungen in einem praktischen Versicherungspaket.
Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung der gewerblichen Kraftfahrtversicherung
Die Insassen-Unfallversicherung der gewerblichen Kraftfahrtversicherung leistet eine finanzielle Absicherung für den Invaliditäts- und Todesfall. Sie bietet finanzielle Absicherung, auch wenn:
Die Vollkaskoversicherung der gewerblichen Kraftfahrtversicherung hilft
Die Windschutzscheibe wird im Schadensfall kostenfrei über den Partner Carglass repariert. Dies gilt unabhängig von der vereinbarten Selbstbeteiligung und sogar bei mehreren Schadensfällen im Jahr.
Die Teilkaskoversicherung der gewerblichen Kraftfahrtversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, für die niemand haftbar gemacht werden kann, wie
Die Windschutzscheibe wird im Schadensfall kostenfrei über den Partner Carglass repariert. Dies gilt unabhängig von der vereinbarten Selbstbeteiligung und sogar bei mehreren Schadensfällen im Jahr.
Gewerbliche KFZ-Versicherung Deckungssummen
Bei Fahrzeugen zur Personenbeförderung liegt die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung pauschal bei 100 Mio. Euro (bei Personenschäden auf zwölf Mio. Euro je Person begrenzt).
Die Mindestdeckungssummen liegen bei:
Möchten Sie Ihren Schutz erweitern?
1.
Bei Versicherung von
die im Werk- oder gewerblichen Güterverkehr verwendet werden, können Sie im Rahmen der Fahrzeugvollversicherung die Erweiterung des Versicherungsschutzes vereinbaren. Versichert sind unvorhergesehen und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden, die an dem versicherten Fahrzeug entstehen.
2.
Als Betriebsschaden gilt ein Schaden, der nicht durch einen Unfall, sondern ausschließlich durch die spezielle Verwendung des Fahrzeugs (z. B. Verwindungsschaden beim Baustelleneinsatz), durch Bedienungsfehler, fahrtechnisches Fehlverhalten oder Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen entstanden ist.
3.
Als reiner Bruchschaden gilt ein Schaden, der nicht durch einen Unfall, sondern ausschließlich durch Überbeanspruchung, Konstruktions- oder Materialfehler entstanden ist und der nicht unter die Garantie- oder Gewährleistungspflicht eines Dritten fällt. Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß gelten nicht als Bruchschäden.
4.
Als Bremsschaden gilt ein Schaden, der unmittelbar durch den Bremsvorgang entstanden ist, ohne dass es zu einem Unfall gekommen ist. Dazu zählen zum Beispiel Schäden am Führerhaus oder an den Bordwänden durch verrutschte Ladung oder schleudernde Anhänger.
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Es ist nie ganz auszuschließen, dass trotz größter Sorgfalt auch bei Ihnen im betrieblichen Alltag einmal Pannen und Fehler passieren. Sollten Sie in einem solchen Fall für fehlerhafte Leistungen oder mangelhafte Produkte in Anspruch genommen werden, schützt Sie unsere Betriebshaftpflicht für Betriebe aus Industrie, Handel, Gewerbe oder Handwerk als gewerbliche Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen.