Gewerbliche KFZ-Versiche­rung

  • Haftpflicht-Deckungs­summe bis zu 100 Mio. Euro
  • Vollkasko­versicherung für selbst ver­schuldete Un­fälle
  • Insassen-Unfall­versicherung im Invaliditäts- und Todes­fall

KFZ-Versicherung Gewerbe

Ihre gewerblich oder überwiegend gewerb­lich genutzten Fahr­zeuge (PKW, LKW etc.) sind in der täglichen Nutzung zahl­reichen Risiken ausgesetzt, die nach einem umfassen­den Schutz verlangen. Unsere gewerb­liche KFZ-Versicherung bietet Ihnen neben unseren Standard­produkten auch branchen­spezifische und risiko­gerechte Lösungen. Die ver­sicherten Risiken und Deckungs­summen sind dabei individuell anpass­bar. Zudem bündelt unsere gewerbliche KFZ Versicherung die wichtigsten Einzelver­sicherungen in einem praktischen Versicherungs­paket.

Ihre Leistun­gen der KFZ-Versiche­rung Ge­werbe

Gewerbliche Kraftfahrt-Haftpflicht­versicherung

Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung der gewerb­lichen Kraftfahrt­versicherung

  • ersetzt Personen-, Sach- und Vermögens­schäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro
  • und im Rahmen dieser Versicherungs­summe Personen­schäden bis zu zwölf Millionen Euro je geschädigte Person
  • Sie schützt vor unberechtigten Ansprüchen Dritter
  • Beitragsnachlässe sind möglich

Gewerbliche Insassen-Unfallversicherung

Die Insassen-Unfallversicherung der gewerb­lichen Kraftfahrt­versicherung leistet eine finan­zielle Absicherung für den Invaliditäts- und Todesfall. Sie bietet finanzielle Absicherung, auch wenn:

  • der/die Fahrer*in für die Unfallfolgen nicht haftet (zum Beispiel bei höherer Gewalt)
  • der/die Unfallverursacher*in Fahrerflucht begangen hat
  • die Haftpflichtversicherung des Unfallver­ursachers bzw. der Unfallver­ursacherin nicht zahlt

Die Vollkasko­versicherung für Gewerbe

Die Vollkaskoversicherung der gewerb­lichen Kraftfahrt­versicherung hilft

  • bei selbst verschuldeten Unfällen, wenn der/die Unfallverursacher*in nicht zu ermitteln ist
  • bei Vandalismusschäden
  • und ersetzt Im Totalschadensfall für Pkws und Kombis in den ersten zwölf Monaten nach der Erstzulassung den Neuwert des Fahrzeuges

Die Windschutzscheibe wird im Schadensfall kostenfrei über den Partner Carglass repariert. Dies gilt unabhängig von der verein­barten Selbst­beteiligung und sogar bei mehreren Schadens­fällen im Jahr.

Die Teilkasko­versicherung für Gewerbe

Die Teilkaskoversicherung der gewerb­lichen Kraftfahrt­versicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, für die niemand haftbar gemacht werden kann, wie

  • Diebstahl und unbefugter Gebrauch des Fahrzeugs
  • Elementarschäden
  • Zusammenstöße mit Haarwild, Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden
  • und im Totalschadensfall ersetzt sie für Pkws und Kombis in den ersten zwölf Monaten nach der Erstzu­lassung den Neuwert des Fahrzeuges.

Die Windschutzscheibe wird im Schadens­fall kostenfrei über den Partner Carglass repariert. Dies gilt unab­hängig von der verein­barten Selbstbe­teiligung und sogar bei mehreren Schadens­fällen im Jahr.

Ein Mann steht neben seinem verunfallten Auto

Gewerb­liche KFZ-Versicherung Deckungs­summen

Bei Fahrzeugen zur Personenbeförderung liegt die Deckungs­summe der Haftpflicht­versicherung pauschal bei 100 Mio. Euro (bei Personen­schäden auf zwölf Mio. Euro je Person begrenzt).

Die Mindestdeckungssummen liegen bei:

  • 7,5 Mio. Euro bei Personenschäden
  • 1,12 Mio. Euro bei Sachschäden
  • 50.000 Euro bei Vermögensschäden

Zusatz­baustein zur gewerb­lichen Kraft­fahrt­versicherung

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

Bei Versicherung von Lieferwagen, Lastkraft­wagen, Zug­maschinen (außer landwirt­schaftlichen Zugmaschinen) oder Anhän­gern / Aufliegern, die im Werk- oder gewerblichen Güter­verkehr verwendet werden, können Sie im Rahmen der Fahrzeug­vollver­sicherung die Erweiterung des Versicherungs­schutzes vereinbaren. Versichert sind unvorher­gesehen und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden, die an dem versicherten Fahrzeug entstehen.

Betriebsschaden

Als Betriebsschaden gilt ein Schaden, der nicht durch einen Unfall, sondern ausschließlich durch die spezielle Verwendung des Fahrzeugs (z. B. Verwindungs­schaden beim Baustellen­einsatz), durch Bedienungs­fehler, fahr­technisches Fehlver­halten oder Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheits­einrichtungen entstanden ist.

Reiner Bruchschaden

Als reiner Bruchschaden gilt ein Schaden, der nicht durch einen Unfall, sondern ausschließlich durch Überbean­spruchung, Konstruktions- oder Material­fehler entstanden ist und der nicht unter die Garantie- oder Gewähr­leistungs­pflicht eines Dritten fällt. Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß gelten nicht als Bruchschäden.

Bremsschaden

Als Bremsschaden gilt ein Schaden, der unmittelbar durch den Brems­vorgang entstanden ist, ohne dass es zu einem Unfall gekommen ist. Dazu zählen z. B. Schäden am Führer­haus oder an den Bord­wänden durch verrutschte Ladung oder schleu­dernde Anhänger.

Häufige Fragen zur gewerb­lichen KFZ-Versiche­rung

Für wen ist die gewerb­liche KFZ-Versiche­rung?

Welche Schäden sind bei der gewerb­lichen KFZ-Versiche­rung nicht ver­sichert?

Welche Möglich­keiten der Selbst­beteili­gung gibt es bei der KFZ-Versiche­rung für Ge­werbe?

Wo gilt die gewerb­liche KFZ-Versiche­rung?

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Betriebs­haftpflicht

Es ist nie ganz auszuschließen, dass trotz größter Sorgfalt auch bei Ihnen im betrieb­lichen Alltag einmal Pannen und Fehler passieren. Sollten Sie in einem solchen Fall für fehlerhafte Leistungen oder mangel­hafte Produkte in Anspruch genommen werden, schützt Sie unsere Betriebs­haftpflicht für Betriebe aus Industrie, Handel, Gewerbe oder Handwerk als gewerbliche Haftpflicht­versicherung vor den finan­ziellen Folgen.