Die Veranstaltungsausfallversicherung gilt an dem Veranstaltungsort, der in Ihrem Versicherungsvertrag angegeben wurde.
Falls der Vorhang einmal zu bleibt
Unsere Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt den finanziellen Schaden, der entsteht, wenn zum Beispiel ein*e Künstler*in nicht auftreten kann. Auch andere Ursachen, die eine Veranstaltung unmöglich machen, wie beispielsweise die Unterbrechung der Stromversorgung, Brand des Veranstaltungsortes und vieles mehr, können abgesichert werden.
Unsere Veranstaltungsausfallversicherung ist für all diejenigen geeignet, die Veranstaltungen, beispielsweise Konzerte, Kongresse, Sportveranstaltungen, Festumzüge, Jubiläumsfeiern oder Aufführungen organisieren und durchführen.
In der Veranstaltungsausfallversicherung sind Schäden versichert, die Ihnen durch den Ausfall, den Abbruch oder die Änderung der Durchführung entstehen und nachweislich außerhalb Ihres Einflussbereichs liegen. Dies können beispielsweise sein: Kosten, Gagen und entgangene Gewinne sowie Sponsorengelder bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Sogar die Preise bei Gewinnspielen (Torwandschießen, Hole-in-one, Tresor-Spiel etc.) auf Ihrer Veranstaltung können Sie bei uns versichern.
Deckungsform A
Der Deckungsschutz erstreckt sich auf alle äußeren Ursachen, die Ihre Veranstaltungen gefährden können und außerhalb Ihres Einflussbereichs liegen.
Zusätzlicher Schutz gegen Witterungseinflüsse, die eine Gefahr für Leib und Leben Ihrer Zuschauer*innen und Teilnehmer*innen darstellen und zum Veranstaltungsausfall führen, ist möglich.
Deckungsform B (zusätzlich zur Deckungsform A)
Schutz gegen Krankheit, Unfall oder Tod einer für Ihre Veranstaltung wichtigen Person – etwa einem/einer Künstler*in oder Sportler*in als Stargast.
Die Veranstaltungsausfallversicherung gilt an dem Veranstaltungsort, der in Ihrem Versicherungsvertrag angegeben wurde.
Die Versicherungssumme wird aus den Kosten für die Veranstaltung oder/und voraussichtlicher Gewinne oder/und Sponsorengelder ermittelt.
Vertragsstrafen, mittelbare Schäden, Krieg, innere Unruhen und Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt wurden sind in der Veranstaltungsausfallversicherung nicht versichert.
Sichern Sie Ihre Ausstellungsgüter weltweit auf allen Ausstellungen und Transporten mit der Gothaer Ausstellungsversicherung ab.
Damit Sie sich überwiegend mit den schönen Seiten der Kunst beschäftigen können, sollten Sie Ihre Galerie gegen alle denkbaren Gefahren absichern.