Wenn Ihr Event abgesagt werden muss

Veranstaltungsausfall­versicherung

  • Versicherungsschutz für Veranstalter*innen
  • Absicherung gegen eine Vielzahl von Risiken
  • Ein Beitrag für den gesamten Versicherungsschutz

Was ist eine Ausfall­versicherung für Veranstaltungen?

Die Veranstaltungsausfallversicherung gehört zu den Veran­staltungs­ver­sicherungen wie beispielsweise auch die Veranstalter­haftpflicht. Mit dieser Form der Event­ausfall­versicherung erhalten Sie als Veranstalter*in eine umfangreiche Ab­sicherung im Falle eines Ausfalls der jeweiligen Ver­anstaltung.

Die Gothaer Veranstaltungs­ausfallversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, die durch Ausfall, Abbruch oder Änderung der Durch­führung einer Ver­anstaltung entstehen. Zu den versicherten Kosten zählen z.B. Mieten, Catering, Künstler­gagen sowie der ent­gangene Gewinn.

Veranstaltungsausfall­versicherung: Was ist versichert?

Unsere Ausfallversicherung für Veran­staltungen ersetzt den finanziellen Schaden, der entsteht, wenn zum Beispiel ein*e Künstler*in nicht auftreten kann. Auch andere Ursachen, die eine Veran­staltung unmöglich machen, wie beispiels­weise die Unter­brechung der Strom­versorgung, Brand des Veranstaltungs­ortes können abgesichert werden, aber auch vieles mehr wie beispiels­weise: Kosten, Gagen und ent­gangene Gewinne sowie Sponsoren­gelder bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Sogar die Preise bei Gewinn­spielen (Torwandschießen, Hole-in-one, Tresor-Spiel etc.) auf Ihrer Veran­staltung können Sie bei uns versichern.

Veranstaltungsausfallversicherung Schadenbeispiele:

Personen in einer Kongresshalle unterhalten sich.

Unfall auf einem Kongress

Der Besucher eines Fach­kongresses stürzt zwischen zwei Vor­trägen über ein ungesichertes Laut­sprecher­kabel. Der be­handelnde Arzt diagnostiziert eine Beinfraktur. Wenig später fordert der verletzte Kongress­besucher Schaden­ersatz vom Ver­anstalter. Die Gothaer prüft die Recht­mäßigkeit des Anspruchs und reguliert den Schaden.

Zwei Frauen feiern auf einem Rock Konzert und es regnet.

Festival: Rettungswege nicht erreichbar

Während eines Rock-Festivals unter freiem Himmel regnet es wie aus Eimern. Die an­wesenden Be­sucher*innen stört der Sommer­regen kaum, jedoch sind die not­wendigen Rettungs­wege nicht mehr befahr­bar. Von den angrenzenden Bauern­höfen werden Holzhack­schnitzel zur Verfügung gestellt und die Wege damit befestigt. Die Gothaer übernimmt die Kosten.

Weitere Informationen zur Veranstaltungsversicherung

Veranstaltungsausfallversicherung Kosten

Was Sie die Veranstaltungs­ausfall­versicherung kosten wird, kann pauschal nicht beantwortet werden. Der Mindestbeitrag beträgt je Einzel­police 250 Euro netto. Für Ver­anstalter, die regel­mäßige Events haben, bieten wir auch einen Rahmen­vertrag mit einem Mindest­beitrag von 2.500 Euro netto an. Die tat­sächliche Versicherungs­summe wird jedoch individuell aus den Kosten für ggf. die Veran­staltung, die voraus­sichtlichen Gewinne und Sponsoren­gelder ermittelt.

Sie möchten Ihre Veran­staltung versichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Bevor Sie online umständlich nach einem Veranstaltungs­ausfall­versicherung-Rechner suchen, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch.

Für wen ist eine Veranstaltungs­ausfall­versicherung sinnvoll?

Unsere Veranstaltungs­ausfall­versicherung ist für alle Veran­stalter*innen von beispiels­weise Konzerten, Kongressen, Sport­veranstaltungen, Fest­umzügen, Jubiläums­feiern oder Auf­führungen sinnvoll. Schnell kann es passieren, dass ein*e Künstler*in erkrankt oder bei einer Open-Air Veran­staltung das Wetter plötzlich umschlägt. Solche Faktoren sind nicht be­einflussbar und gerade die Wetter­lage ist häufig ein Grund für einen Veranstaltungs­ausfall. Laut Weltklimarat (IPCC) werden extreme Nieder­schlags­ereignisse in Europa sehr wahrscheinlich noch zunehmen. Damit Sie nicht vom Regen in die Traufe kommen und Ihnen kein immenser finanzieller Schaden entsteht, wenn Ihr Event buchstäblich ins Wasser fällt oder andere Ereignisse für einen Veranstaltungs­ausfall sorgen, ist der Abschluss einer Veranstaltungs­ausfallversicherung sinnvoll.

Welche Deckungsformen sind möglich?

Deckungsform A

Der Deckungs­schutz erstreckt sich auf alle äußeren Ursachen, die Ihre Veran­staltungen gefährden können und außerhalb Ihres Einfluss­bereichs liegen.

Zusätzlicher Schutz gegen Witterungs­einflüsse, die eine Gefahr für Leib und Leben Ihrer Zuschauer*innen und Teilnehmer*innen darstellen und zum Veranstaltungs­ausfall führen, ist möglich.

Deckungsform B (zusätzlich zur Deckungsform A)

Schutz gegen Krankheit, Unfall oder Tod einer für Ihre Veran­staltung wichtigen Person – etwa einem/einer Künstler*in oder Sportler*in als Stargast.

Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe.

Berater*in in der Nähe

Haben Sie noch Fragen zu unserer Veran­staltungs­ausfall­versicherung?

Sie möchten sich mit der Veran­staltungs­ausfall­versicherung auf erst­klassigen Versicherungs­schutz zum günstigen Tarif verlassen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!

Häufige Fragen zur Veranstaltungsversicherung

Die Veranstaltungsausfall­versicherung gilt an dem Veran­staltungsort, der in Ihrem Versicherungs­vertrag ange­geben wurde.

Vertragsstrafen, mittelbare Schäden, Krieg, innere Unruhen und Schäden, die durch grobe Fahr­lässig­keit oder Vorsatz herbei­geführt wurden sind in der Veran­staltungs­ausfall­versicherung nicht versichert.

Der Deckungsschutz erstreckt sich auf alle äußeren Ursachen, die Ihre Veran­staltungen gefährden können und außer­halb Ihres Einfluss­bereichs liegen. Zusätzlich bietet die Veranstaltungs­ausfall­versicherung Gothaer Individuelle Ergänzungs­möglichkeiten wie z. B. Veranstalter-Haftpflicht­versicherung, und Gewinnspiel­versicherung. Für Open-Air-Veranstaltungen bieten wir unsere "Adverse-Weather-Klausel" an. Diese sichert den Ausfall der Veranstaltung aufgrund von Wetter­eignissen ab, die eine Gefahr für Leib und Leben der Zuschauer darstellen.

Der Begriff Ausfallversicherung wird oft analog zur Be­zeichnung Veranstaltungs­ausfall­versicherung verwendet.

Die Kosten der Ausfall­versicherung für Veran­staltungen variieren je nach Event. Dabei spielen ver­schiedene Faktoren eine Rolle. Der Beitrag ist u.a. abhängig von der Höhe der Versicherungs­summe. Der Mindest­beitrag beträgt je Einzel­police 250 Euro netto. Für große Veranstalter bieten wir auch Rahmen­verträge mit einem individuell fest­gelegten Deckungs­schutz an. Die einzelnen Veran­staltungen werden dann nur noch angemeldet. Der Mindest­beitrag für einen solchen Rahmen­vertrag beträgt 2.500 Euro netto.

Mit der Veranstalterhaftpflicht schützen Sie sich als Ver­an­stalter vor Schadens­ersatz­ansprüchen von Gästen, Teil­nehmenden und Besucher*innen. Wie bei einer Haftpflicht üblich betrifft dies den Bereich der Sach- und Personenschäden Die Veranstalter­haftpflicht­versicherung kann beispielsweise als Ergänzung zur Veranstaltungs­ausfall­versicherung der Gothaer gebucht werden.

Große Veranstalter und Event-Agenturen sind meist durch eine Betriebs­haftpflicht abgesichert. Ist das nicht der Fall oder veran­stalten Sie einmalig oder nur sporadisch beispielsweise Sport­veran­staltungen, dann empfiehlt sich der Abschluss einer Veranstalter­haftpflicht.

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