Installieren Sie sorgenfrei neue technische Anlagen

Montageversicherung

Sie sind Hersteller*in, Lieferant*in oder Montage­firma technischer Anlagen und Maschinen. Dabei sind Sie dafür verant­wortlich, dass Montage und Probe­betrieb reibungs­los laufen. Dennoch können Schäden wegen Konstruktions-, Material oder Montage­fehlern eintreten, die Sie mit unserer Montage­versicherung absichern können.

  • Absicherung des Montageobjektes
  • Absicherung der Montageausrüstung
  • Absicherung fremder Sachen, an bzw. mit denen montiert wird

Umfang der Gothaer Montage­versicherung

Was ist bei der Montageversicherung versichert?

Bei der Montageversicherung ist Folgendes versichert:

  • Das Montageobjekt: Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle und elektrische Ein­richtungen, zuge­hörige Reserve­teile

Auf Antrag können mitversichert werden:

  • Die Montageausrüstung: Geräte, Werkzeuge, Gerüste, Bau­buden, Wohn­baracken, Auto­krane und sonstige Fahr­zeuge, schwim­mende Sachen, Eigentum des Montage­personals
  • Fremde Sachen, die nicht Teil des Montage­objektes oder der Montage­aus­rüstung sind

Welche Gefahren und Schäden sind bei der Montage­versicherung abgedeckt?

Versichert sind unvorher­gesehen ein­tretende Schäden (Beschädi­gungen und Zer­störungen) durch:

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässig­keit oder Bös­willigkeit
  • Bedienungsfehler oder unsach­gemäße Hand­habung
  • Konstruktions-, Material- oder Montage­fehler
  • Betriebsunfälle oder sonstige unglück­liche Zufälle
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Höhere Gewalt
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl

Auf Antrag können mitversichert werden:

  • Innere Unruhen
  • Streik oder Aussperrung
  • Betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radio­aktive Isotope

Was Sie noch wissen sollten

Versichert sind die Interessen aller Unter­nehmer*innen, die an dem Vertrag mit dem Besteller bzw. der Bestellerin beteiligt sind, einschließ­lich der Subunter­nehmer*innen, jeweils mit ihren Liefe­rungen und Leistungen. Hierzu zählen z. B. Besteller*innen, Montage­firmen, Hersteller*innen, Lieferant*innen, Consulting­firmen, sofern sie Mon­tagen selber durch­führen und/oder für die Durch­führung verant­wortlich sind.

Das Interesse des Bestellers bzw. der Bestellerin kann (auch von Auftrag­nehmern bzw. Auftrag­nehmerinnen) mitver­sichert werden.

Nicht versichert in der Montage­versicherung sind:

  • Wechseldatenträger
  • Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchs­materialien und Arbeits­mittel
  • Produktionsstoffe
  • Akten, Zeichnungen und Pläne

Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Beschlag­nahme, Kern­energie, innere Unruhen, Vorsatz und grobe Fahr­lässig­keit des Versicherungs­nehmers bzw. der Versicherungs­nehmerin. Ferner sind u. a. nicht versichert: Schäden und Verluste durch dauernde Einflüsse des Betriebes während der Erpro­bung, normale Witterungs­einflüsse.

Versicherungsschutz besteht an dem verein­barten Montage­platz.

  • Montageobjekt: endgültiger Kontrakt­preis zuzüglich Lieferungen und Leistungen des Bestellers bzw. der Bestellerin, mindestens jedoch die Selbst­kosten
  • Montageausrüstung: Neuwert aller versicherten Sachen
  • Fremde Sachen: Summe entsprechend der Gefährdung auf Erstes Risiko

Ersetzt werden die Kosten, die notwendig sind, um die Schaden­stätte aufzu­räumen und einen Zustand wieder­herzu­stellen, der dem Zustand unmittel­bar vor Eintritt des Schadens technisch gleich­wertig ist. Der Versicherungs­nehmer bzw. die Versicherungs­nehmerin trägt von jedem Schaden den verein­barten Selbst­behalt.

Zusatzbaustein

Montage-Betriebsunter­brechungs­versicherung

Wenn Sie sich für die Investition in eine neue Anlage entscheiden, wird die Organi­sation Ihres Betriebes auf die termin­getreue Einsatz­fähigkeit der neuen Maschine ausge­richtet. Kann die Produktion wegen eines versicherten Sach­schadens, etwa durch die verspätete Inbetrieb­nahme der in Montage befind­lichen Maschinen und Anlagen, nicht wie erwartet beginnen, ersetzt unsere Betriebs­unter­brechungs­versicherung für Montage die entgan­genen Gewinne und fortlau­fenden Kosten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Ersatz der entgehenden Gewinne
  • Übernahme der laufenden Betriebs­kosten, zum Beispiel Löhne, Gehälter, Miete
  • Wahlmöglichkeit zwischen verschie­denen Haftungs­zeit­räumen
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