Versichert sind die Interessen aller Unternehmer*innen, die an dem Vertrag mit dem Besteller bzw. der Bestellerin beteiligt sind, einschließlich der Subunternehmer*innen, jeweils mit ihren Lieferungen und Leistungen. Hierzu zählen z. B. Besteller*innen, Montagefirmen, Hersteller*innen, Lieferant*innen, Consultingfirmen, sofern sie Montagen selber durchführen und/oder für die Durchführung verantwortlich sind.
Das Interesse des Bestellers bzw. der Bestellerin kann (auch von Auftragnehmern bzw. Auftragnehmerinnen) mitversichert werden.