Schützen Sie Ihr privates Ver­mögen

D&O-Versicherung

  • Ab­sich­erung bei Schaden­ersatz­an­sprüchen von Kunden/­Kundinnen und Lieferanten/­Lieferantinnen
  • Ab­sicher­ung bei Schaden­ersatz­an­sprüchen Ihres Unter­nehmens
  • Schutz für das Privat­vermögen der Manager*­innen und das Firmen­vermögen
  • Be­ratung durch spezial­isierte Anwälte bzw. Anwält­innen

Was ist eine D&O Ver­sich­er­ung?

Die D and O Ver­sicher­ung (Directors and Officers Ver­sicher­ung) hat, wie schon am Namen erkennt­lich, ihre Ur­sprünge in den USA. Bereits in den 1930er-Jahren erfreute sie sich dort großer Beliebt­heit. In Deutsch­land gewinnt Sie seit den 1980er-Jahren immer mehr an Be­deutung. Es handelt sich bei der D und O Ver­sicherung um eine besondere Form der Berufs­haft­pflicht­versicher­ung. In Deutsch­land ist sie unter vielen weiteren Namen bekannt u. a. als Geschäfts­führer Versicher­ung oder Geschäftsführer-Haftpflicht-Versicherung, Manager­haftpflicht­versicherung, Vorstands-Haftpflicht-Versicherung oder Berufshaftpflicht-Versicherung für Manager.

Sie als Führungs­kraft in einem Unter­nehmen, Verein, Verband oder einer Stiftung treffen täglich wichtige Entschei­dungen. Obwohl Sie Ihr Metier beherrschen, besteht die Gefahr, dass durch Ihre Entschei­dung einmal ein unkalkulier­barer Schaden entsteht. In diesem Fall haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Privat­vermögen – oft steht dadurch die private Existenz auf dem Spiel. Mit der D&O-Versicherung der Gothaer sichern Sie sich finanziell ab.

D&O-Versicherung Schaden­beispiele:

Gothaer D&O Versicherung: Ein Manager hat berechtigte Forderungen versehentlich verjähren lassen

Verjährungs­frist versäumt

Das Manage­ment eines Unter­nehmens hat be­rechtigte Forder­ungen ver­sehentlich ver­jähren lassen. Schuld war eine fehler­hafte Termin­kontrolle, die dafür sorgte, dass versäumt wurde, die offenen Forder­ungen rechtzeitig vor der Verjährungs­frist von Kunden einzuziehen. Dadurch macht das Unter­nehmen starke Verluste.

Zahlreiche denkbare Ge­fahren

Im Geschäfts­alltag lauern etliche Ge­fahren für Ihr Unter­nehmen, durch die Sie per­sönlich in die Haftung genommen werden können. Dazu gehören u. a.:

  • Waren ohne vorherige Liquiditäts­prüfung des Kunden verkaufen
  • Betriebs­stilllegungen und Ertrags­ausfälle ver­ursachen, indem behörd­liche Brand­schutz­auflagen nicht recht­zeitig um­gesetzt werden
  • Er­hebliche Steuer­nach­zahlungen be­wirken, indem Steuer­erklärungs- und Abführungs­pflichten ver­nach­lässigt werden
  • Be­rechtigte Forder­ungen Ihres Unter­nehmens ver­sehentlich ver­jähren lassen

Weitere Informa­tionen zur D&O-Versicherung

Wie teuer ist eine D&O Ver­sicherung?

Was Sie die D&O Ver­sicherung kosten wird, kann nicht pau­schal be­antwortet werden, weil ver­schiedene Faktoren darauf Einfluss nehmen. Die tat­sächlichen Kosten einer D & O Ver­sicherung hängen unter anderem von der Größe des Unter­nehmens, dem Umfang der Ver­sicherung sowie der Versicherungs­summe ab, welche individuell auf Ihren Bedarf und den Bedarf evtl. weiterer versicherter Personen abgestimmt wird. Wir beraten Sie dazu und bei weiteren Fragen gerne persönlich oder telefonisch.

Für wen ist eine D&O Versicherung sinn­voll?

Nicht umsonst nennt man die D&O Ver­sicherung umgangs­sprachlich auch Geschäfts­führer­versicherung, denn nahezu unersetzlich ist sie besonders für Führungs­kräfte. Ebenso ist die D & O Ver­sicherung für Pro­kuristen gedacht sowie für natürliche Personen als General­bevoll­mächtigte oder leitende Angestellte. Aber auch:

  • Mitglieder von Organen juristischer Personen in Geschäfts­führungs- und Aufsichts­organen, ins­besondere GmbH-Geschäftsführer*innen
  • Vorstände und Vor­ständinnen von Aktien­gesellschaften
  • Aufsichtsr­äte und Aufsichts­rätinnen
  • Verwaltungs­beiräte und Verwaltungs­beirätinnen
  • Vorstände, Vorständ­innen und Geschäfts­führer*innen von Organ­isationen wie Vereinen, Verbänden und Stiftungen

sollten ihr Vermögen mit Hilfe der Gothaer D&O-Versicherung ab­sichern.

Fragen und Antworten zur D und O Ver­sicherung

Die Regelungen zur persönlichen Haftung von Vorständen und Geschäftsführenden werden seit einigen Jahren in Gesetzgebung und Rechtsprechung verschärft. Die Folge: Immer öfter haften Führungskräfte bei Fehlentscheidungen persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen – schnell steht dabei die private Existenz auf dem Spiel. Manager*innen sollten sich deshalb mit der Gothaer D&O-Versicherung (Directors & Officers) gegen diese Risiken absichern.

Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen der Manager*innen (Organe juristischer Personen) vor Haftpflichtansprüchen aus Vermögensschäden im Rahmen der organschaftlichen Tätigkeit. Gleichzeitig wird damit aber auch das Firmenvermögen geschützt, da durch Manager*innen verursachte Vermögensschäden realisiert werden können, wenn eine D&O-Versicherung für den Ausgleich sorgt. Darüber hinaus erfüllt die D&O-Versicherung eine Rechtsschutzfunktion, wenn der Entlastungsbeweis angetreten werden muss, und setzt besonders qualifizierte Anwälte zur Prüfung der Ansprüche ein.

Nicht versichert bei der D&O-Versicherung bleiben u. a. die Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung.

Die Gothaer D&O Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden ersatzpflichtig gemacht werden, welcher in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Beschäftigung steht. Die Gothaer D&O-Versicherung zeichnet sich dabei durch ihr verbessertes D&O-Bedingungswerk aus – mit einer ganzen Reihe von Deckungserweiterungen wie zum Beispiel einer grundsätzlich weltweiten Deckung, einer zeitlich unbegrenzten Rückwärtsversicherung und einer unverfallbaren Nachmeldefrist.

Wir versichern zudem Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten, wobei in der Gothaer D&O-Versicherung der erweiterte Vermögensschadenbegriff gilt.

Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen der Manager*innen (Organe juristischer Personen) vor Haftpflichtansprüchen aus Vermögensschäden im Rahmen der organschaftlichen Tätigkeit. Gleichzeitig wird damit aber auch das Firmenvermögen geschützt, da durch Manager*innen verursachte Vermögensschäden realisiert werden können, wenn eine D&O-Versicherung für den Ausgleich sorgt. Darüber hinaus erfüllt die D&O-Versicherung eine Rechtsschutzfunktion, wenn der Entlastungsbeweis angetreten werden muss, und setzt besonders qualifizierte Anwälte zur Prüfung der Ansprüche ein.

Im Falle eines Vermögensschadens geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte bzw. Anwältinnen bei Rechtsstreitigkeiten. Ihre Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten werden übernommen. Stellt sich ein Anspruch auf Schadenersatz als berechtigt heraus, reguliert die Gothaer D&O-Versicherung selbstverständlich den entstandenen Schaden.

Die D&O-Versicherung gilt nicht nur im Inland, sondern - soweit rechtlich zulässig - weltweit. Für US-Risiken und das angelsächsische Rechtssystem bestehen Sonderregelungen.

Die Versicherungssummen bei der D&O-Versicherung werden individuell auf Ihren Bedarf und den Bedarf evtl. weiterer versicherter Personen abgestimmt.

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