Damit Sie unbeschwert arbeiten können

Gruppen­unfall­versicherung für Betriebe

  • Progression der Invaliditätsleistung: bei uns bis zu 600 Prozent
  • Immer versichert: zum Beispiel Infektionen durch Zeckenbisse
  • Wählbar: zum Beispiel Unfälle, hervorgerufen durch Bewusstseinsstörungen aufgrund von Herzinfarkt oder Schlaganfall

Betriebliche Gruppenunfallversicherung

Wir schützen Sie, Ihre Mitarbeiter*innen und damit Ihr Unternehmen: Unsere Gruppenunfallversicherung für Betriebe sichert Gruppen ab zwei Personen ab.

Informationen zur Gruppen­unfall­ver­sicherung für Betriebe

Gothaer Gewerbe Protect: Gruppenunfall D

Gothaer GewerbeProtect

Baukastenlösung

Sie als Arbeitgeber*in suchen nach effektiven Lösungen zur Mitarbeiter­bindung und möchten darüber hinaus bei einem Unfall optimal versichert sein? Auch viele Arbeit­nehmer*innen wünschen sich zusätzliche Sozial­leistungen und honorieren diese mit höherer Motivation und Betriebs­treue.
Die Gruppenunfallversicherung für Betriebe – als Teil der Baukastenlösung - ist nur in der Variante ohne Namensnennung möglich.

Gothaer GewerbeProtect

Motorradfahrer

Gothaer GewerbeProtect

Ein Beispiel aus der Praxis

Einer unserer Mitarbeiter ist leidenschaftlicher Motorradfahrer. Während einer Motorradtour nahm ihm ein Pkw die Vorfahrt. Die Folgen waren ein Polytrauma und Frakturen. Es blieb ein Invaliditätsgrad von 50 Prozent. Die Gothaer hilft in solchen Fällen zum Beispiel mit Invaliditätszahlungen, um Verdienstausfälle auszugleichen, und mit einem professionellen Reha-Management, so dass der Mitarbeiter schnell wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren kann.

Ihre Leistungen der Gothaer Gruppen­unfall­ver­sicherung für Betriebe


Mit Namens­nennung - ab 21 ­Personen (Mischform möglich)

Ohne Namens­nennung - bis 100 Personen (für Gothaer GewerbeProtect)
Vorschusszahlung bei schwerwiegenden Verletzungen Bis 40 % der zu erwartenden Invaliditätsleistung Bis 40 % der zu erwartenden Invaliditätsleistung
Infektionen, z. B. durch Zeckenbiss oder Schutzimpfung
Unfälle durch Schlaganfall oder Herzinfarkt
Einschließbar

Einschließbar
Ersticken, Ertrinken, Erfrieren
Unfälle aufgrund von Übermüdung
Sonnenbrände und Sonnenstiche

Lebensmittelvergiftungen
Schäden durch künstlich erzeugte Strahlen
Tauchschäden

Erhöhte Kraftanstrengung

Einschließbar Brauch- und Unterleibsbrüche

Einschließbar Brauch- und Unterleibsbrüche
Eigenbewegung
Einschließbar

Einschließbar
Zerstörung von Zahnersatz
Einschließbar

Einschließbar

Bewusstseinsstörungen
durch Trunkenheit

Bewusstseinsstörungen
durch Medikamente

Einschließbar

Einschließbar
Auswirkungen von Krankheiten und Gebrechen 40% Bis 50%

Zahnbehandlungskosten
nach einem Unfall

Kosmetische Operationen
Bis 30.000 € Bis 50.000 €
Komageld Einschließbar bis 50 € täglich - max. 365 Tage Einschließbar bis 50 € täglich - max. 365 Tage
Gipsgeld Einschließbar bis 500 € Einschließbar bis 500 €
Reha- und Kurbeihilfe Einschließbar bis 2.500 € Einschließbar bis 5.000 €
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen Einschließbar bis 15.000 € Einschließbar bis 20.000 €
Reha-Management Einschließbar Einschließbar
Verkehrsmittel-Todesfallleistung Einschließbar bis 5.000 € Einschließbar bis 5.000 €
Gebärdensprache und Blindenschrift Einschließbar bis 1.000 € Einschließbar bis 5.000 €

Gruppenunfallversicherung Steuerliche Behandlung

Die Beiträge zur betrieblichen Gruppenunfallversicherung gelten als Arbeitslohn und müssen entsprechend versteuert werden. Unter Umständen kann eine pauschale Steuer von 20% angesetzt werden. Gleichzeitig stellen die Beiträge einen betrieblichen Aufwand dar, was sich positiv auf die Steuerlast des Unternehmens wirkt.

Fragen & Antworten zur Gruppenunfallversicherung

Mit Namensnennung – ab 21 Personen (Mischform mit und ohne Namensnennung möglich)

Als versichert gelten alle betrieblichen Mitarbeiter*innen, für die Sie eine Gruppenunfallversicherung für Betriebe beantragt und abgeschlossen haben und die namentlich im Versicherungsschein aufgeführt sind.

Ohne Namensnennung – bis maximal 100 Personen (für Gothaer GewerbeProtect)

Als versichert gelten alle dem Betrieb zugehörigen Personengruppen ab zwei Personen, für die Sie eine Gruppenunfallversicherung für Betriebe beantragt und abgeschlossen haben. Diese werden im Versicherungsschein nicht namentlich aufgeführt.

  • Bindungsinstrument für Mitarbeiter*innen
  • Steigerung der Attraktivität des Unternehmens
  • Steuerlicher Aspekt
  • Ergänzung der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Deckungslücke der gesetzlichen Unfallversicherung wird geschlossen
  • Preisgünstige Absicherung des Unfallrisikos ist auch für den privaten Bereich (24-Stunden-Deckung) möglich
  • Leistungen aus dem Vertrag können weitgehend steuerfrei gestaltet werden

In der Gruppenunfallversicherung für Betriebe sind entsprechend dem Vertrags­umfang alle Leistungsarten (Tod, Invalidität, Krankenhaus­tagegeld etc.) versichert, die zwischen Versicherungs­nehmer*in und uns vereinbart wurden. Die Gruppen­unfall­versicherung für Betriebe schützt die versicherten Personen bei Unfällen während der Vertragslaufzeit.

Mit der 24-Stunden-Deckung besteht der Versicherungs­schutz auch bei privaten Unfällen der versicherten Personen.

Führt ein Unfall zur Invalidität, zahlt Ihnen die Gruppen­unfall­versicherung für Betriebe die Invaliditäts­leistung als Kapital. Die Höhe der Invaliditäts­leistung richtet sich immer nach dem Grad der Invalidität. Mit der Kapitalleistung können Sie zum Beispiel:

  • Eine teure Spezialbehandlung finanzieren
  • Einkommensverluste mindern
  • Eine Umschulung oder einen Berufswechsel finanzieren
  • Erforderliche Umbauten an Haus oder Wohnung vornehmen

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Haben Sie Fragen zur Gruppen­unfall­versicherung für Betriebe?

Sie möchten sich und Ihre Mitarbeiter*innen mit unserer Gruppenunfallversicherung für Betriebe zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!

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