Eine Produkthaftpflichtversicherung benötigen alle Unternehmen, die mit Produkten handeln oder an der Herstellung eines Produktes beteiligt sind. Der Begriff "Hersteller" ist im Produkthaftungsgesetz weit gefasst. Als Hersteller*innen werden gesetzlich alle Zulieferer*innen und Endprodukthersteller*innen eingestuft, aber auch Unternehmer*innen (Lieferanten, Lieferantinnen, Händler*innen) , die sich als Hersteller*innen ausgeben (Waren unter eigenem Namen verkaufen), als Importeure, Produkte in die Europäische Union einführen oder die ihre Lieferanten und Lieferantinnen nicht benennen können. Fast jede*r Unternehmer*in, der/die im Land tätig ist, kann dadurch ein*e Hersteller*in sein. Deshalb ist auch jede*r Unternehmer*in der Gefahr der Haftung ausgesetzt.
Durch die neuere Rechtsprechung hat sich die Haftung von Händlern und Händlerinnen deutlich verschärft. Bei Verkäufen an Privatpersonen müssen bei einem Produktmangel die Aus- und Einbaukosten vom Händler bzw. von der Händlerin ersetzt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der/die Händler*in die Mangelhaftigkeit zu vertreten hat oder nicht. Anhand dieser Rechtsprechung wird die Dimension der Haftungsmöglichkeiten deutlich.
Nur eine solide Produkthaftpflichtversicherung kann im Ernstfall vor hohen Kosten im Rahmen von Schadensersatzansprüchen schützen.