Eine Produkthaftpflichtversicherung oder auch Produkthaftungsversicherung ist als Haftpflichtversicherung für Unternehmen Teil der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie schützt Hersteller*innen und Händler*innen vor den Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn das Produkt fehlerhaft ist und dadurch Personen- oder Sachschäden entstehen. Grundlage für die Produkthaftpflicht ist neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auch das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Nach diesem Gesetz haften Hersteller*innen eines Produktes unabhängig vom eigenen Verschulden. Eine Produkthaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ist daher ein wichtiger Schutz für Unternehmen, der Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter und ggf. existenzbedrohende Kosten absichert.
Während der Teigherstellung für Brötchen gerät unbemerkt ein Metallteil in die Teigmaschine. Das Teil wird in einem Brötchen mitgebacken, welches später auch verkauft wird. Eine Kundin verzehrt das Brötchen, beißt dabei auf das Metallteil und ihr Zahn bricht ab. Sie verlangt Schmerzensgeld sowie die Erstattung der Kosten für die Zahnbehandlung.
Der Farbenhändler wird von seinem Kunden angesprochen, dass er einen Lack zum Streichen seiner Gartenpergola benötigt. Der Händler empfiehlt ihm einen Lack, der laut Etikett "für alle Holzarten" geeignet ist. Ein Hinweis zur Verwendbarkeit im Innen- bzw. Außenbereich ist nicht enthalten. Nach dem ersten Regen stellt sich heraus, dass der empfohlene Lack nicht wasserfest und somit für den Außenbereich ungeeignet ist. Der Kunde verlangt vom Händler Ersatz für seine Aufwendungen im Zusammenhang mit der beschädigten Gartenpergola.
Die Gothaer Produkthaftpflichtversicherung deckt beispielsweise:
Über Deckungserweiterungen können zusätzliche Leistungen in Abhängigkeit von der gewählten Betriebsart eingeschlossen werden, wie zum Beispiel:
Darüber hinaus können Hersteller*innen und Händler*innen von Produkten, die durch Dritte verbunden, vermischt, weiterverarbeitet, weiterbearbeitet oder eingebaut werden oder von Maschinen, mit denen weitere Produkte hergestellt werden, eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt:
Gothaer GewerbeProtect
Baukastenlösung
Egal welches Gewerbe: Haftungsrisiken können existenzbedrohend für Ihr Unternehmen sein. Trotz größter Sorgfalt ist es nie ganz auszuschließen, dass im betrieblichen Alltag einmal ein Fehler passiert. Sie als Unternehmer*in haften auch für Ihre Mitarbeiter*innen.
Die Haftpflichtversicherungen für Handel, Gewerbe und Handwerk sind genau auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen zugeschnitten und können im Rahmen von Gothaer GewerbeProtect als Baustein kombiniert versichert werden.
Gut zu Wissen
Produkthaftpflicht Kosten
Wie teuer ist eine Produkthaftpflicht? Diese oft gestellte Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da es darauf ankommt, für welche Versicherung oder Kombination aus Versicherungen Sie sich entscheiden (Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, Produkthaftpflicht, D&O Versicherung, Cyberversicherung und mehr).
Daneben spielen weitere Faktoren, wie beispielsweise die Größe Ihres Unternehmens und der Versicherungssumme, eine Rolle. Wir beraten Sie dazu und bei weiteren Fragen gerne persönlich oder telefonisch.
Eine Produkthaftpflichtversicherung benötigen alle Unternehmen, die mit Produkten handeln oder an der Herstellung eines Produktes beteiligt sind. Der Begriff "Hersteller" ist im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) weit gefasst. Laut § 4 gelten als Hersteller*innen alle Zulieferer*innen und Endprodukthersteller*innen, aber auch Unternehmer*innen (Lieferanten, Lieferantinnen, Händler*innen), die sich als Hersteller*innen ausgeben (Waren unter eigenem Namen verkaufen), als Importeure, Produkte in die Europäische Union einführen oder die ihre Lieferanten und Lieferantinnen nicht benennen können. Fast jede unternehmerisch tätige Person, die im Land tätig ist, kann demnach ein*e Hersteller*in sein, denn die gesetzliche Definition geht weit über die konventionelle Definition hinaus. Deshalb sind wahrscheinlich auch Sie als Unternehmer*in der Gefahr der Haftung ausgesetzt.
Durch die neuere Rechtsprechung hat sich zudem die Haftung von Händlern und Händlerinnen deutlich verschärft. Bei Verkäufen an Privatpersonen müssen bei einem Produktmangel die Aus- und Einbaukosten vom Händler bzw. von der Händlerin ersetzt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der/die Händler*in die Mangelhaftigkeit zu vertreten hat oder nicht. Anhand dieser Rechtsprechung wird die Dimension der Haftungsmöglichkeiten deutlich.
Nur eine solide Produkthaftpflichtversicherung kann im Ernstfall vor hohen Kosten im Rahmen von Schadensersatzansprüchen schützen.
Häufige Fragen zur Produkthaftpflichtversicherung