Verhalten im Schaden­fall

Wenn der Versicherungsfall eintritt, empfehlen wir Ihnen, je nach Versicherungsfall bestimmte Obliegenheiten zu beachten, die der Schadenminderung dienen und eine reibungslose Schadenabwicklung fördern.

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Schadenanzeigen für Geschäfts- und Firmen­kund*innen

Sie haben die Möglichkeit, uns Ihren Schadenfall in der Sach-Versicherung (Gebäude, Inhalt, Glas, Betriebsunterbrechung) oder in der Haftpflicht-Versicherung einfach und unkompliziert auf elektronischem Weg oder per Fax zukommen zu lassen.

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So verhalten Sie sich am besten im Schadenfall

Einbruch-Diebstahl

  • Fotografieren Sie die unveränderte Schadenstelle bzw. die Beschädigungen.
  • Erstatten Sie sofort Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle.
  • Ergreifen Sie nach Freigabe durch die Polizei Notfallmaßnahmen, soweit es zu Beschädigungen an Fenstern, Türen oder Schlössern kam.
  • Nehmen Sie, außer zum Zweck der Schadenminderung, bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine Nachricht von uns erhalten haben.
  • Bitte denken Sie daran, dass beschädigte Schlösser, Wertbehältnisse etc. bis zu einer Freigabe oder Besichtigung durch uns aufbewahrt werden müssen.
  • Reichen Sie bei der Polizei unverzüglich eine Stehlgutliste ein, die detaillierte Angaben zu den entwendeten Sachen enthält.
  • Senden Sie uns bitte so schnell wie möglich eine detaillierte Schadenaufstellung. Listen Sie darin bitte auf, welche Sachen entwendet wurden sowie welche Gegenstände repariert werden können und welche nicht.

Feuer

  • Fotografieren Sie die unveränderte Schadenstelle bzw. die Beschädigungen.
  • Ergreifen Sie Notfallmaßnahmen (z. B. Notverglasung). Sollte die Polizei vor Ort gewesen sein, nehmen Sie bitte Veränderungen nur nach deren Freigabe vor.
  • Nehmen Sie, außer zum Zweck der Schadenminderung, bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine Nachricht von uns erhalten haben.
  • Senden Sie uns bitte so schnell wie möglich eine detaillierte Schadenaufstellung. Listen Sie darin bitte auf, welche Sachen entwendet wurden sowie welche Gegenstände repariert werden können und welche nicht. Lassen Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen.

Sturm / Hagel

  • Fotografieren Sie die unveränderte Schadenstelle bzw. die Beschädigungen.
  • Ergreifen Sie unverzüglich Notfallmaßnahmen, wie z. B. eine Notabdeckung gegen Witterungseinflüsse. Selbstverständlich erstatten wir diese Kosten, wenn Versicherungsschutz besteht.
  • Nehmen Sie, außer zum Zweck der Schadenminderung, bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine schriftliche Nachricht von uns erhalten haben.
  • Senden Sie uns bitte so schnell wie möglich eine detaillierte Schadenaufstellung. Listen Sie darin bitte auf, welche Sachen repariert werden können und welche nicht.

Glas

  • Fotografieren Sie die unveränderte Schadenstelle. Dokumentieren Sie darüber bitte, welche Glasart vom Schaden betroffen war.
  • Sollte es sich nicht um „normales“ Floatglas handeln, bewahren Sie bitte ein Bruchstück bis zu einer Freigabe oder Besichtigung durch uns auf.
  • Ergreifen Sie – soweit erforderlich - unverzüglich Notfallmaßnahmen, wie z. B. Notabdeckungen oder –verglasungen. Selbstverständlich erstatten wir diese Kosten, wenn Versicherungsschutz besteht.

Rohrbruch / Nässe

  • Fotografieren Sie die unveränderte Schadenstelle bzw. die Beschädigungen.
  • Leiten Sie bitte – je nach Schadenausmaß - Maßnahmen ein, um den Schaden möglichst gering zu halten:
  • Wasser abpumpen
  • Holztüren und Einrichtung vor aufziehendem Wasser schützen
  • Verunreinigungen beseitigen
  • Technische Trocknung einleiten (durch den Gebäudeeigentümer)
  • Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung der geschädigten Räume.
  • Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Sie elektrische Geräte und Anlagen in Betrieb nehmen.
  • Lassen Sie die Elektroinstallationen des Gebäudes durch einen Fachbetrieb prüfen lassen (im Rahmen einer bei uns bestehenden Gebäudeversicherung werden die Kosten hierfür erstattet, wenn Versicherungsschutz besteht).
  • Nehmen Sie, außer zum Zweck der Schadenminderung, bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine schriftliche Nachricht von uns erhalten haben.
  • Senden Sie uns bitte so schnell wie möglich eine detaillierte Schadenaufstellung. Listen Sie darin bitte auf, welche Sachen repariert werden können und welche nicht.
  • Informieren Sie uns, wenn der Mauern und Böden durchfeuchtet sind; wir nennen Ihnen gern eine qualifizierte Trocknungsfirma.
  • Ist die Leckagestelle unklar, nennen wir Ihnen gern eine qualifizierte Firma zur Leckageortung

Überschwemmung / Rückstau

  • Markieren Sie den erreichten Wasserstand und fotografieren Sie die Schäden am Gebäude und an der Einrichtung.
  • Leiten Sie bitte Maßnahmen ein, um den Schaden möglichst gering zu halten:
  • Wasser abpumpen
  • Holztüren und Einrichtung vor aufziehendem Wasser schützen
  • Verunreinigungen beseitigen
  • Technische Trocknung einleiten (durch den Gebäudeeigentümer)
  • Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung der geschädigten Räume.
  • Bitte seien Sie vorsichtig, wenn Sie elektrische Geräte und Anlagen in Betrieb nehmen.
  • Lassen Sie die Elektroinstallationen des Gebäudes durch einen Fachbetrieb prüfen lassen (im Rahmen einer bei uns bestehenden Gebäudeversicherung werden die Kosten hierfür erstattet, wenn Versicherungsschutz besteht).
  • Senden Sie uns bitte so schnell wie möglich eine detaillierte Schadenaufstellung. Listen Sie darin bitte auf, welche Sachen repariert werden können und welche nicht.
  • Wenn der Mauern und Böden durchfeuchtet sind; wir nennen Ihnen gern eine qualifizierte Trocknungsfirma.

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