Filmversicherung

Unsere Filmversicherung schützt Ihr Firmen- bzw. Privatvermögen bei Produktionsausfällen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir für jede Produktion ein individuelles Deckungskonzept.

  • Schutz vor Produktionsaus­fall­kosten
  • Schutz von Bild-, Ton- und Daten­trägern
  • Schutz vor ersatzpflichtigen Schäden Dritter

Versicherungsumfang der Film­ver­sicherung

Für wen ist die Filmversicherung geeignet?

Unsere Filmversicherung ist geeignet für

  • Film- und Fernsehproduzenten und -produzentinnen
  • Werbeagenturen und Sender

Also für fast alle, die sich in der Medienwelt engagieren.

Was ist bei der Filmversicherung versichert?

In der Filmversicherung sind Vermögens­schäden als Folge von Störungen oder Unter­brechungen der Film-, Fernseh- oder Foto­produktion im Rahmen des jeweils mit Ihnen verein­barten Deckungs­konzeptes versichert.

Was ist nicht versichert?

Die Filmversicherung erstreckt sich nicht auf

  • Vertragsstrafen
  • Mittelbare Schäden
  • Krieg
  • Innere Unruhen
  • Schäden, die durch grobe Fahrlässig­keit oder durch Vorsatz herbei­geführt worden sind

Wo gilt die Filmversicherung?

Der Versicherungsschutz der Film­versiche­rung besteht inner­halb des verein­barten Geltungs­bereiches.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme wird aus den veran­schlagten und nachge­wiesenen Herstellungs­kosten der jeweiligen Produktion ermittelt.

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Haben Sie noch Fragen zur Gothaer Filmversicherung?

Sie möchten sich mit der Filmversicherung auf erstklassigen Versicherungsschutz zum günstigen Tarif verlassen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!