Filmversicherung

  • Schutz vor Produktionsaus­fall­kosten
  • Schutz von Bild-, Ton- und Daten­trägern
  • Schutz vor ersatzpflichtigen Schäden Dritter

Versicherungsumfang der Film­ver­sicherung

Für wen ist die Filmversicherung geeignet?

Unsere Filmversicherung ist geeignet für

  • Film- und Fernsehproduzenten und -produzentinnen
  • Werbeagenturen und Sender

Also für fast alle, die sich in der Medienwelt engagieren.

Was ist bei der Filmversicherung versichert?

In der Filmversicherung sind Vermögens­schäden als Folge von Störungen oder Unter­brechungen der Film-, Fernseh- oder Foto­produktion im Rahmen des jeweils mit Ihnen verein­barten Deckungs­konzeptes versichert.

Was ist nicht versichert?

Die Filmversicherung erstreckt sich nicht auf

  • Vertragsstrafen
  • Mittelbare Schäden
  • Krieg
  • Innere Unruhen
  • Schäden, die durch grobe Fahrlässig­keit oder durch Vorsatz herbei­geführt worden sind

Wo gilt die Filmversicherung?

Der Versicherungsschutz der Film­versiche­rung besteht inner­halb des verein­barten Geltungs­bereiches.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Versicherungssumme wird aus den veran­schlagten und nachge­wiesenen Herstellungs­kosten der jeweiligen Produktion ermittelt.

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Haben Sie noch Fragen zur Gothaer Filmversicherung?

Sie möchten sich mit der Film­versicherung auf erst­klas­si­gen Versicherungs­schutz zum günstigen Tarif verlassen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!