Sichern Sie Ihr Berufsrisiko ab

Berufshaftpflicht­versicherung

  • Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Schadens­ersatz­pflicht besteht
  • Abwehr unberechtigter Schaden­ersatz­forderungen und Übernahme der Gerichts­kosten
  • Leistung von Schadenersatz bei berechtigten Forderungen

Was bedeutet Berufshaftpflicht?

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Sie müssen sich dabei auch das Fehlverhalten Ihrer Betriebs­angehörigen zurechnen lassen. Dabei können nicht versicherte Ansprüche unter Umständen auch existenz­bedrohend sein. Mit der Berufshaft­pflicht­versicherung der Gothaer sind Sie bestens abgesichert.

Berufshaftpflicht bei bestimmten Berufsgruppen

Für viele Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Da jedoch bei jeder Tätigkeit Fehler passieren können, ist eine Absicherung auch bei allen anderen Berufen sinnvoll.

Gothaer Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen: Rechtsanwältin sitzt auf einer Außenterrasse.

Berufs­haftpflicht­versicherung Rechts­anwälte bzw. Rechts­anwäl­tinnen

Eine fehlerhafte Beratung im juris­tischen Bereich kann sehr hohe Kosten beim Man­danten verur­sachen. Für diese Kosten können Sie als Rechts­anwalt oder als Rechts­anwältin haftbar gemacht werden. Eine Berufs­haftpflicht­versicherung trägt für Sie die Kosten in einem solchen Fall.

Freiberuflerin bei der Arbeit

Berufs­haftpflicht­versicherung Freibe­rufler*innen

Gerade für unabhängige Freibe­rufler*innen können finan­zielle Schäden durch Haftungs­ansprüche schnell zum beruf­lichen und persön­lichen Ruin führen. Eine Berufs­haftpflicht­versiche­rung bietet einen effektiven Schutz vor diesem Risiko.

Weitere Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung

Gothaer Gewerbe Protect Betriebshaftpflicht

Gothaer GewerbeProtect

Baukastenlösung

Haftungsrisiken können existenz­bedrohend für Sie sein. Trotz größter Sorgfalt ist es nie ganz auszuschließen, dass im beruflichen Alltag einmal ein Fehler passiert.

Die Berufshaftpflichtversicherung ist genau auf Ihre jeweiligen Bedürf­nisse zuge­schnitten und kann im Rahmen von Gothaer GewerbeProtect als Baustein versichert werden.

GGP: Unternehmer vor Laptop

Gut zu wissen

Berufshaftpflicht­versicherung Kosten

Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung sind unter anderem von Ihrer Tätigkeit und der gewählten Deckungssumme abhängig und können somit nicht pauschal angegeben werden. Sie können daher einfach online ein individuelles Angebot anfordern:

Für welche Schäden besteht bei der Berufs­haft­pflicht Versicherungs­schutz?

Der Leistungsumfang der Berufs­haftpflicht­versicherung für folgende Berufe erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögens­schäden:

  • Ärzte & Ärztinnen
  • Apotheker & Apothekerinnen
  • Architekten & Architektinnen
  • Bauingenieure & Bauinge­nieurinnen

Bei der Berufshaftpflicht­versicherung für die folgenden Berufe werden Vermögens­schäden versichert (hierbei handelt es sich um Schäden, die weder Personen­schäden noch Sach­schäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten):

  • Anwalts­notare & Anwalts­notarinnen
  • Buchhalter & Buchhalterinnen
  • Haus- und Grund­stücksverwalter*innen
  • Immobilien­makler & Immobilien­maklerinnen
  • Inkasso­dienst­leister & Inkasso­dienst­leisterinnen
  • Notare & Notarinnen
  • Gutachter & Gutachterinnen
  • Rechts­anwälte & Rechtsan­wältinnen
  • Richter & Richterinnen
  • Steuer­berater & Steuer­beraterinnen
  • Unter­nehmens­berater & Unter­nehmens­beraterinnen
  • vereidigte Buch­prüfer & Buch­prüferinnen und Wirtschafts­prüfer & Wirtschafts­prüfer*innen

Wissenswertes zur Berufshaftpflichtversicherung

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Sie müssen sich auch das Fehlverhalten Ihrer Betriebsan­gehörigen zurechnen lassen. Dies bezeichnet man als Berufshaftpflicht. Dabei können nicht versicherte Ansprüche unter Umständen auch existenz­bedrohend sein.

Apotheker*innen, Ärzte, Ärztinnen, Rechts­anwälte, Rechtsan­wältinnen, Steuer­berater*innen, Wirtschafts­prüfer*innen, Notare, Notarinnen, Richter*innen, Unternehmens­berater*innen und andere beratende Berufe sind gesetzlich verpflichtet eine Berufshaftpflicht abzuschließen.

Denn aufgrund der beratenden Tätigkeit kann es auch einmal zu Fehlbe­ratungen oder bei Ärzten zu Fehl­diagnosen etc. und somit zu Schadenersatz­forderungen der Geschädigten kommen. Mit der Berufs­haftpflicht­versicherung sind solche Schäden abgesichert. Da Fehler überall passieren können, ist eine Berufshaftpflichtversicherung auch für alle anderen Berufe sinnvoll.

Haftpflichtschäden können existenz­gefährdend sein. Der Trend der Gerichte, Geschädigten immer höhere Summen zuzusprechen, hält an. Für folgende Berufsgruppen ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung daher besonders sinnvoll:

  • Anwaltsnotare/Anwaltsnota­rinnen
  • Ärzte/Ärztinnen und Zahnärzte/Zahn­ärztinnen
  • Apotheker*innen
  • Architekten/Architektinnen und Bauinge­nieure/Bauinge­nieurinnen
  • Berufsbetreuer*innen
  • Buchhalter*innen
  • Haus- und Grundstücks­verwalter*innen
  • Immobilienleiter*innen
  • Inkassodienstleister*innen
  • Notare/Notarinnen
  • Öffentlich bestellte Gutachter*innen
  • Rechtsanwälte/Rechtsan­wältinnen
  • Richter*innen
  • Selbständig Tätige im Gesund­heits­wesen
  • Trainer*innen (Fitnessbranche)
  • Unternehmensberater*innen
  • Wirtschaftsprüfer*innen

Versichert ist – nach Umfang des Versicherungs­vertrages der Berufs­haftpflicht­versicherung – die gesetzliche Haftpflicht für Schadens­ersatzan­sprüche aus der Ausübung der beschrie­benen Tätigkeit.

In der Berufshaftpflichtver­sicherung besteht Versicherungs­schutz für Sie als Versicherungs­nehmer*in sowie für Ihr angestelltes Personal, dessen Fehlver­halten Sie sich ebenfalls zurechnen lassen müssen.

Steht die Verpflichtung zum Schaden­ersatz fest, ersetzt die Berufs­haftpflicht­versicherung dem/der Geschädigten den Schaden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme.

Bei einigen Pflichtversicherungen (zum Beispiel Rechts­anwälte, Rechtsan­wältinnen, Steuerberater*innen, Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer*innen) sind Mindest­versicherungs­summen gesetzlich vorgegeben. In Abhängigkeit von den größten Mandaten, evtl. verein­barter Haftungs­beschrän­kungen etc. kann sich ein hiervon abweichender Deckungs­summen­bedarf ergeben. Die Deckungs­summe wird auf den individuellen Bedarf abgestimmt.

Beispielhafte Deckungssummen ausgewählter Berufsgruppen:

  • Ärzte/Ärztinnen und Apotheker*innen: Drei Mio. Euro für Personen-, eine Mio. Euro für Sach- und 300.000 Euro für Vermögens­schäden
  • Architekten/Architektinnen und Bauinge­nieure/Bauinge­nieurinnen: Fünf Mio. Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für Sach- und Vermögens­schäden
  • Steuerberater*innen: Eine Mio. Euro für Vermögens­schäden je Versicherungs­fall. Der Versicherungs­nehmer hat gem. § 67 a StbG durch vorformulierte Vertrags­bedingungen die Haftung begrenzt
  • Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer*innen: Eine Mio. Euro pro Versicherungs­fall, bei Verwendung allgemeiner Auftrags­bedingungen mit Haftungs­begrenzung oder Prüfung börsen­notierter Gesell­schaften liegt die Deckungs­summe verpflichtend bei vier Mio. Euro

Die Berufshaftpflichtversicherung gilt in jedem Fall für Ihre berufliche Tätigkeit in Deutschland und entspricht bei Pflichtver­sicherungen mindestens dem gesetzlich geforderten Geltungs­bereich. Sollten Sie Bedarf für darüber hinaus­gehen­den Versicherungs­schutz haben, sprechen Sie uns gerne an.

Die Berufshaftpflichtversicherung kann nicht online abgeschlossen werden. Sie können jedoch online ein Angebot anfordern.

Neben den allgemeinen Ausschlüssen der Haftpflicht­versicherung gibt es noch berufs-/betriebs­spezifische nicht versicherte Risiken.

Beispielhafte Ausschlüsse ausgewählter Berufs­gruppen in der Berufs­haftpflicht­versicherung:

  • Ärzte/Ärztinnen
    - Nutzung von Apparaten oder Durchführung von Behandlungen, die nicht in der Heilkunde anerkannt sind
    - Kosmetische Eingriffe/Operationen, die nicht medizinisch indiziert sind
    - Ansprüche gemäß § 84 Arzneimittelgesetz (AMG)
    - Tätigkeiten, die weder dem versicherten Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind

  • Apotheker*innen
    - Ansprüche gemäß § 84 Arzneimittelgesetz (AMG)
    - Tätigkeiten, die weder dem versicherten Betrieb oder Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind

  • Architekten/Architektinnen und Bauinge­nieure/Bauinge­nieurinnen
    - Tätigkeiten, die weder dem versicherten Beruf eigen noch sonst dem versicherten Risiko zuzurechnen sind
    - Die Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllungs­leistung tretenden Ersatz­leistungen
    - Schäden aus der Überschreitung eigener Fristen und eigener Termine
    - Sowiesokosten
    - Schäden, die Folge eines bewusst gesetz-, vorschrifts- oder pflichtwidrigen Verhaltens sind

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