Apotheker*innen, Ärzte, Ärztinnen, Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen, Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Notare, Notarinnen, Richter*innen, Unternehmensberater*innen und andere beratende Berufe benötigen eine Berufshaftpflicht.
Denn aufgrund der beratenden Tätigkeit kann es auch einmal zu Fehlberatungen oder bei Ärzten zu Fehldiagnosen etc. kommen und der Geschädigte fordert Schadensersatz. Mit der Berufshaftpflichtversicherung sind solche Schäden abgesichert.
Denn aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Sie müssen sich auch das Fehlverhalten Ihrer Betriebsangehörigen zurechnen lassen. Dabei können nicht versicherte Ansprüche unter Umständen auch existenzbedrohend sein.