Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haften Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber. Sie müssen sich auch das Fehlverhalten Ihrer Betriebsangehörigen zurechnen lassen. Dies bezeichnet man als Berufshaftpflicht. Dabei können nicht versicherte Ansprüche unter Umständen auch existenzbedrohend sein.
Apotheker*innen, Ärzte, Ärztinnen, Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen, Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Notare, Notarinnen, Richter*innen, Unternehmensberater*innen und andere beratende Berufe sind gesetzlich verpflichtet eine Berufshaftpflicht abzuschließen.
Denn aufgrund der beratenden Tätigkeit kann es auch einmal zu Fehlberatungen oder bei Ärzten zu Fehldiagnosen etc. und somit zu Schadenersatzforderungen der Geschädigten kommen. Mit der Berufshaftpflichtversicherung sind solche Schäden abgesichert. Da Fehler überall passieren können, ist eine Berufshaftpflichtversicherung auch für alle anderen Berufe sinnvoll.