BKV - Ambulante Zusatz­versicherung

Ihre Mitarbeiter*innen schließen die Lücken der gesetz­lichen Kranken­versiche­rung (GKV) und profi­tieren von den Leis­tungen der ambu­lanten Zusatz­versicherung:

  • Keine Wartezeiten – Ver­siche­rungs­schutz ab dem 1. Tag
  • Kostenbeteiligung - Seh­hilfen, Heil­prak­ti­ker*innen und Natur­heil­verfahren
  • Beitragsrückerstattung - bis zu fünf Monats­beiträge bei Nicht­inan­spruch­nahme der Leistungen

Auszug aus dem Leistungs­katalog der ambu­lanten Zusatz­versicherung

Leistungen
Erstattung für Sehhilfen
100 % (bis zu 120 Euro / Jahr)
Aufwendungen für Naturheilverfahren durch Ärzte/Ärztinnen (gemäß Hufeland­verzeichnis), Heilpraktiker­behandlung (gemäß GebüH) inkl. Arzneimittel
80 % (bis zu insgesamt 1.000 Euro / Jahr)
Ambulante gesetzliche Zuzahlungen
100 %
Garantierte Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
bis zu 5 Monatsbeiträge

Häufige Fragen zur ambu­lanten Zusatz­versicherung

Was ist eine ambulante Zusatz­versiche­rung in der bKV?

Welche Leistungen über­nimmt die ambu­lante Zusatz­versicherung?

Gibt es Wartezeiten im ambu­lanten Bereich der bKV?

Was bedeutet Beitrags­rück­erstattung?

Erstattungsbeispiel der ambu­lanten Zusatz­ver­siche­rung zur gesetz­lichen Zuzahlung

Erstattet werden die ambu­lanten gesetz­lichen Zuzah­lungen für

  • Arzneimittel
  • Verbandsmittel
  • Heilmittel (z. B. Massagen)
  • Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen)
  • von der GKV genehmigte Trans­porte zu einer ambu­lanten Be­handlung
Gesetzliche Zuzahlungen
Zwei Verord­nungen über jeweils sechs Massagen
Ihr Eigenanteil32,24 Euro
Jeweils 10 Euro pro Verordnung20,00 Euro
10 Prozent der Behandlungskosten12,24 Euro
Ersparnis mit der ambulanten Zusatz­versicherung32,24 Euro
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Sie möchten sich mit unserer ambu­lanten Kranken­versiche­rung zuver­lässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persön­lich oder tele­fonisch!

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