Als Eigentümer*in von gewerblich genutzten und vermieteten Gebäuden kann Ihr Gebäude durch einen versicherten Sachschaden so in Mitleidenschaft gezogen werden, dass Sie die Räume vorläufig nicht mehr vermieten oder selbst nutzen können.
Den entstehenden Mietausfall oder Nutzungsausfall können Sie über unsere Mietausfallversicherung, auch Mietverlustversicherung genannt, abdecken. Darüber hinaus sind die fortlaufenden Nebenkosten versichert.
Zielgruppe und Leistungen
Die gewerbliche Mietausfallversicherung ist für Eigentümer*innen von gewerblich genutzten Gebäuden, die vermietet oder selbst genutzt werden.
Bei der gewerblichen Mietausfallversicherung sind der Mietverlust oder Nutzungsausfall in Höhe des ortsüblichen Mietwertes (bei Selbstnutzung) und die fortlaufenden Nebenkosten (zum Beispiel Grundsteuer, Müllabfuhr) versichert.
Wir versichern - soweit mit Ihnen vereinbart - Mietausfall verursacht durch Sachschäden am Gebäude durch:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch und Lawinen
Nicht enthaltene Leistungen
Nicht versichert bei der gewerblichen Mietausfallversicherung sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben (Ausnahme ist die Elementarschadenversicherung. Dort ist Erdbeben eine versicherte Gefahr.) und Vorsatz des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin. Ferner sind u. a. nicht versichert:
- im Baustein Feuerversicherung: Nutzwärmeschäden, Sengschäden
- im Baustein Leitungswasserversicherung: Plansch- oder Reinigungswasser, Flüssigkeiten aus ortsfesten Wasserlöschanlagen, Schwamm
- im Baustein Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
- im Baustein Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut
Versicherungsdetails und Schadensfall
Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude.
Versicherungswert ist:
- für vermietete Räume der Bruttojahresmietwert
- für selbstgenutzte Räume der ortsübliche Jahresmietwert
Schadensfall:
Sie erhalten im Schadensfall schnell und unkompliziert den entstandenen Mietverlust bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens für die Dauer von zwölf Monaten (Verlängerung auf 24 Monate möglich).