Oldtimersammlungs­versicherung

  • Im Rahmen einer Allgefahren­deckung besteht Versicherungs­schutz gegen eine Vielzahl von Gefahren, denen die versicherten Fahrzeuge während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind
  • Der Versicherungsschutz kann auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden angepasst werden. Die Grund­deckung (das Stationär­risiko) kann durch diverse Bausteine erweitert werden
  • Einbindung der Gothaer Sicherungs­experten zu den Themen Brand­schutz und Einbruch­diebstahl gewähr­leisten eine qualifizierte Beratung zur Schaden­verhütung sowie ein aktives Schaden­management
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  • Schnelle und unkomplizierte Regulierung im Schadensfall
  • Vereinbarte Versicherungssumme mit Unter­versicherungs­verzicht
  • Vorsorgeposition im Vertrag für neu ange­schaffte Fahr­zeuge zur Erweiterung der Sammlung

Umfang der Gothaer Oldtimer­sammlungs­versicherung

Für wen ist die Oldtimer­samm­lungs­versicherung geeignet?

Für alle privaten Sammler*innen von historischen, mindestens 30 Jahre alten, sammlungs­würdigen Fahrzeugen (ab drei Fahrzeuge).

Was ist versichert?

Versichert sind die im Vertrag genannten Fahr­zeuge zzgl. Ersatzteile und Zubehör (sofern vorhanden und in der Liste der versicherten Gegen­stände aufgeführt), während Stationär­risiken, Transport­risiken, Aufent­halten in bestimmten fremden Risiko­orten oder sogar bei Fahrten auf eigener Achse.

Welche Schäden sind abgedeckt? (Allgefahrendeckung)

Die Gothaer Oldtimersammlungs­versicherung trägt alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungs­dauer ausgesetzt sind. Der Versicherungs­schutz kann durch individuelle Verein­barungen erweitert oder einge­schränkt werden.

Was erhalten Sie bei der Oldtimer­sammlungs­versicherung im Schadens­fall?

Die Gothaer Oldtimer­samm­lungs­versicherung erstattet im versicherten Schadens­fall die Wieder­beschaffungs­kosten oder die Wieder­herstellungs­kosten der versicherten Güter. Siehe hierzu auch unter "Versicherungs­summe".

Des Weiteren werden nach­stehende Kosten über­nommen, sofern erforderlich:

  • Belohnungen und Inseratkosten bis zu 25.000 Euro
  • Beförderungs-, Bewachungs- und Lager­kosten bis zu 25.000 Euro
  • Kosten für Maßnahmen zur Vorbeugung oder Begren­zung von Schäden bis zu 25.000 Euro
  • Bergungskosten bis zu 25.000 Euro, soweit diese zu dem Zweck oder im Zusammen­hang mit dem Versuch anfallen, einen durch diese Versicherung gedeckten Schaden abzu­wenden oder zu mindern.

Häufige Fragen zur Oldtimer­samm­lungs­versicherung

Wo gilt die Oldtimersammlungs­versicherung?

Wie wird die Versicherungs­summe bei der Oldtimer­sammlungs­ver­siche­rung ermittelt?

Welche Gefahren und Schäden sind bei der Oldtimersammlungs­ver­siche­rung nicht versichert?

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