Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Schweiz und Liechtenstein. Dieser kann bei Bedarf erweitert werden.
Sichern Sie Ihr Schmuckstück rundum ab
Private Sammler*innen von wertvollen historischen Fahrzeugen verdienen die beste Absicherung für ihre Oldtimersammlung gegen finanzielle Schäden. Ob in der eigenen Garage, bei Messe- und Ausstellungsteilnahmen, bei Aufenthalten in Fachwerkstätten oder bei Restauratoren sowie bei Transporten der versicherten Fahrzeuge per Fachspeditionen und sogar bei Ausfahrten auf eigener Achse, der umfangreiche Versicherungsschutz fährt immer mit.
Private Sammler*innen von wertvollen historischen Fahrzeugen verdienen die beste Absicherung für ihre Oldtimersammlung gegen finanzielle Schäden. Ob in der eigenen Garage, bei Messe- und Ausstellungsteilnahmen, bei Aufenthalten in Fachwerkstätten oder bei Restauratoren sowie bei Transporten der versicherten Fahrzeuge per Fachspeditionen und sogar bei Ausfahrten auf eigener Achse, der umfangreiche Versicherungsschutz fährt immer mit.
Für alle privaten Sammler*innen von historischen, mindestens 30 Jahre alten, sammlungswürdigen Fahrzeugen (ab drei Fahrzeuge).
Versichert sind die im Vertrag genannten Fahrzeuge zzgl. Ersatzteile und Zubehör (sofern vorhanden und in der Liste der versicherten Gegenstände aufgeführt), während Stationärrisiken, Transportrisiken, Aufenthalten in bestimmten fremden Risikoorten oder sogar bei Fahrten auf eigener Achse.
Die Gothaer Oldtimersammlungsversicherung trägt alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
Die Gothaer Oldtimersammlungsversicherung erstattet im versicherten Schadensfall die Wiederbeschaffungskosten oder die Wiederherstellungskosten der versicherten Güter. Siehe hierzu auch unter "Versicherungssumme".
Des Weiteren werden nachstehende Kosten übernommen, sofern erforderlich:
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Schweiz und Liechtenstein. Dieser kann bei Bedarf erweitert werden.
Zu Vertragsbeginn und dann fortlaufend zur Hauptfälligkeit des Vertrages erfolgt eine Stichtagsmeldung der aktuellen Fahrzeugliste mit den jeweiligen Versicherungswerten der Fahrzeuge. Diese Werte sind zur festen Taxe als Versicherungssumme vereinbart.
Auf den Einwand der Unterversicherung wird verzichtet.
Schützen Sie Ihre Güter bei Transporten mit eigenen Fahrzeugen für eigene Zwecke.
Schützen Sie sich gegen Ansprüche aus gewerblichen Verkehrsverträgen.