Umfassender Schutz vor Bauschäden

Bauleistungsversicherung

  • Rundum-Absicherung für Ihr Bauvor­haben
  • Übernahme des Risikos des Bau­herren/der Bauherrin bzw. des Bau­unternehmers/der Bauunter­nehmerin
  • Umlegung des Beitrags auf die mitversicherten ausführenden Firmen

Was ist eine Bauleistungsversicherung?

Unsere Bauleistungsversicherung, vielen auch bekannt als Bauwesen­versicherung oder Bauversicherung, schützt Sie als Bauherr*in und als Bauunternehmer*in vor unvorhergesehenen Beschädigungen, Zerstörungen und Diebstahl. Mit der Bauleistungs­versicherung sind alle Bauleistungen vom Fundament bis zum Dachstuhl versichert, ebenso wie Baustoffe und Teile für den Roh- und Ausbau sowie Einrichtungs­gegenstände, die fester Bestandteil des Bauprojekts sind. Die Frage, ob eine Bau­leistungsversicherung im Bereich der Gebäudeversicherung bzw. Neu­bauversicherung sinnvoll ist, stellt sich da kaum noch. Profitieren Sie von dem Ersatz der hohen Reparaturkosten durch die Bauleistungsversicherung. Mit dem passenden Ergänzungsbaustein Bauunterbrechungs­versicherung schützen Sie sich auch vor anfallenden Folgekosten.

Warum ist eine Bauleistungs­versicherung sinnvoll?


Während der Bauphase entstehen schnell Schäden, die hohe Reparatur- und Folgekosten nach sich ziehen. Wir geben im folgenden drei Beispiele, warum der Abschluss einer Bauleistungsversicherung sinnvoll ist.

Überflutung der Baugrube:

Durch wolkenbruchartige Regenfälle wird eine Baugrube überflutet und die Böschung weggeschwemmt. Den Aufwand für die Wiederherstellung der Baugrube übernimmt die Gothaer, sodass schnell weiter gebaut werden kann.

Zerstörung der Klimazentrale durch Starkregen:

Durch ungewöhnliche Regenfälle wird die Klimazentrale eines im Bau befindlichen Erlebnisbades zerstört. Die aus den USA stammende, speziell für dieses Objekt gefertigte Klimazentrale muss neu geliefert und montiert werden. Die Eröffnung des Bades verzögert sich durch diesen Schaden erheblich. Für den Verlust von kalkulierten Ein­nahmen und Ansprüchen der Pächter*innen des Schwimm­bades kommt die Bau­unter­brechungs­versicherung auf.

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Haben Sie Fragen zur Bauleistungs­versicherung?

Sie möchten sich mit unserer Bauleistungs­versicherung zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch! Wenden Sie sich einfach an unsere kompetenten Gothaer Berater*innen Ihrer Versicherung vor Ort .

Bauleistungsversicherung: Was ist versichert?

Mit der Bauleistungs­versicherung für Bauherr*in oder Bauunter­nehmer*in sind Sie gegen unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen und Zerstörungen) an versicherten Bau­leistungen versichert, beispielsweise durch:

  • Ungewöhnliche Witterungs­verhältnisse (zum Beispiel Niederschläge, Sturm, Hagel)
  • Höhere Gewalt und Elementarereignisse (zum Beispiel Erd­beben, Überschwemmungen und Hochwasser)
  • Fahrlässige und böswillige Handlungen Dritter (zum Beispiel Vandalismus oder Diebstahl Baumaterial)
  • Glasbruch

Mit der Bauleistungsversicherung für Bauherren und Bauherrinnen erhalten Sie Schadenersatz für Schäden an der Bauleistung – gleichgültig, wer sie zu verantworten hat.

  • Versichert sind alle Gebäude­neubauten
  • Versichert sind Bauleistungen aller Art einschließlich Bau­stoffe, Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Die beauftragten Unter­nehmer*innen und Bauhand­werker*innen sind mit­versichert
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Verluste durch Diebstahl fest eingebauter Sachen sind mitversicherbar

Die Bauleistungsversicherung für Bauunternehmer*innen trägt die Gefahr für Beschädigungen oder Zerstörungen des Bauobjektes vom Einrichten der Baustelle bis zur Abnahme. Die Bauleistungs­versicherung bietet für diesen Zeitraum Versicherungs­schutz.

  • Versichert sind Bauleistungen aller Art einschließlich Baustoffe, Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Die Interessen von Sub­unternehmern/Subunternehmerinnen, für deren Lieferungen und Leistungen Sie die Gefahr tragen, sind mitversichert
  • Die Interessen des Bauherrn bzw. der Bauherrin sind mit­versicherbar

Bauleistungsversicherung: Kosten

Der Versicherungsbeitrag der Bau­leistungsversicherung richtet sich nach individuellen Faktoren und kann nicht pauschal angegeben werden. Die Versicherungssumme wird gebildet aus den Gesamtherstellungskosten der Baumaßnahme (Summe aller Lohn­kosten und Neuwert aller gelieferten Baumaterialien) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten. Der Beitrag für die Bauleistungs­versicherung ist jedoch vergleichsweise gering, in Anbetracht der möglichen Schäden. In vielen Fällen kostet Sie die Bauwesenversicherung keinen Cent, weil der Versicherungs­beitrag anteilig auf die bauausführenden Handwerksbetriebe "umgelegt" werden kann. Das Umlegen der Bauleistungsversicherung gehört zur gängigen Praxis. Die Gothaer berät Sie dazu und zu allen weiteren Fragen gerne.

Ergänzungsbaustein

Die Gothaer Bauunter­brechungs­versicherung: Schutz vor finan­ziellen Verlusten

Eine unverzichtbare Ergänzung für alle gewerblichen Bauherren und Bauherrinnen: Unsere Bauunter­brechungsversicherung kommt für Zusatzkosten auf, die durch schadens­bedingte Bauzeitverzögerungen entstehen. Und das bis zu zwölf Monate nach Ablauf des vereinbarten Fertigstellungstermins.

So sichern Sie sich ab gegen:

  • Verlust der eingeplanten Einnahmen aus dem Objekt, zum Beispiel Mietein­nahmen
  • Ansprüche zukünftiger Mieter*innen und Nach­mieter*innen
  • Aufwendungen für bereits angestellte Mitarbeiter*innen, zum Beispiel Lohn­kosten
  • Unerwarteten Finanzierungsbedarf
  • Nicht kalkulierte Zusatzkosten, wie Hotel-, Umzugs- oder Einlagerungs­kosten
Versicherungsoptionen für
Bauherren
Versicherungsoptionen für
Bauunternehmer

Stromerzeugungs- und
Datenverarbeitungsanlagen
Baugrund, der nicht Bestandteil der
Bauleistungen ist
Altbauten Altbauten
Medizinisch-technische
Einrichtungen
Bodenmassen, die nicht Bestandteil der
Bauleistungen sind

Auf Antrag mitversichert:

  • Diebstahl fest eingebauter Teile
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, innere Unruhen, Streik, Aussperrung

Was zahlt die Gothaer Bauleistungsversicherung und was nicht?

Die Gothaer Bauleistungsversicherung übernimmt nicht:

Für Bauherr*in:

  • Bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
  • Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
  • Baugeräte
  • Kleingeräte und Handwerkszeuge
  • Vermessungs-, Werkstatt-, Labor-, Prüf- und Funkgeräte sowie Signal- und Sicherungsanlagen
  • Stahlrohr- und Spezialgerüste, Baubüros, Baubuden usw.
  • Fahrzeuge aller Art
  • Gartenanlagen und Pflanzen

Für Bauunternehmer*innen:

  • Bewegliche und sonstige nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
  • Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
  • Baugeräte
  • Kleingeräte und Handwerkszeuge
  • Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf-, Labor- und Funkgeräte sowie Signal- und Sicherungsanlagen
  • Stahlrohr- und Spezialgerüste, Baubüros, Baubuden usw.
  • Fahrzeuge aller Art
  • Gartenanlagen und Pflanzen

Fragen & Antworten zur Bauleistungsversicherung

Antwort für Sie als Bauherr*in:

Bei der Bauleistungsversicherung sind Ihre Interessen als Bauherr*in, Bauträger*in oder General­unternehmer*in (Auftraggeber*in) versichert. Mitversichert sind die von Ihnen beauftragten Unternehmer*innen und Bauhandwerker*innen.

Antwort für Bauunternehmer*innen:

Versichert bei der Bauleistungs­versicherung sind Ihre Interessen als Bauunternehmer*in (Auftragnehmer*in) einschließlich ihrer Subunternehmer*innen, für deren Lieferungen und Leistungen Sie nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B die Gefahr tragen.

Die Interessen des Bauherrn bzw. der Bauherrin (Auftraggeber*in) können mitversichert werden.

Mit der Bauleistungsversicherung sind alle Bauleistungen vom Fundament bis zum Dachstuhl versichert, ebenso wie Baustoffe und Teile für den Roh- und Ausbau sowie Einrichtungsgegenstände, die fester Bestandteil des Bauprojekts sind. Auf solch einen Versicherungs­schutz sollten Sie als Bauherr*in, Bauunternehmer*in oder Auftraggeber*in angesichts der möglichen Kosten im Schadensfall nicht verzichten.

Sollten Sie sich für den Abschluss einer Bauleistungsversicherung entscheiden, dann muss diese vor dem eigentlichen Baubeginn abgeschlossen werden.

Eine Bauleistungsversicherung, früher auch Bauwesen-Versicherung genannt, schützt Sie vor den Kosten oder Verlusten finanzieller Art, die durch unvorhergesehene Schäden, wie Sturm, Hagel, Überschwem­mung oder Vandalismus verursacht werden. Sie umfasst im Prinzip den kompletten Bereich von Lieferungen und Leistungen rund um den Roh- und Ausbau sowie für den Umbau des versicherten Objekts.

Versicherungsschutz gilt während der gesamten Bauzeit und innerhalb der im Versicherungs­vertrag als Baustelle bezeichneten räumlichen Bereiche.

Antwort für Sie als Bauherr*in:

Die Versicherungssumme wird gebildet aus den Gesamt­herstellungskosten der Baumaßnahme. Dies ist die Summe aller Lohnkosten, der Eigenleistungen des Bauherrn bzw. der Bauherrin und des Neuwertes der gelieferten Baustoffe und Bauteile.

Nicht berücksichtigt werden Grundstücks- und Er­schließungskosten sowie Baunebenkosten wie Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren.

Antwort für Bau­unternehmer*innen:

Die Versicherungssumme wird gebildet aus dem Kontraktpreis, der sich aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber bzw. der Auftrag­geberin ergibt (mindestens Ihre Selbstkosten). Nicht im Kontraktpreis enthaltene Baustoffe, Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe sind zum Neuwert einzubeziehen.

Wir übernehmen alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Schadenstätte aufzuräumen und den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen.

Eine Bauleistungsversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber dennoch sehr zu empfehlen, da Sie als Bauherr*in ein beachtliches finanzielles Risiko tragen.

Eine Bauleistungsversicherung, früher auch Bauwesen-Versicherung genannt, schützt Sie vor den Kosten oder Verlusten finanzieller Art, die durch unvorhergesehene Schäden, wie Sturm, Hagel, Über­schwemmung oder Vandalismus verursacht werden. Die Bauherrenhaftpflicht hingegen greift, wenn beispielsweise durch Ihre Baumaßnahmen ein Sach­schaden für Dritten entsteht oder sich eine Person auf Ihrer Baustelle verletzt.

Als Bauleistung gelten Werk­lieferungen und andere Leistungen im Zusammen­hang mit Grund­stücken, welche der Instand­setzung oder Instand­haltung sowie dem Bau, der Veränderung oder der Beseitigung von Bauwerken dienen. So bietet die Bauleistungs­absicherung Schutz vor den wirtschaft­lichen Folgen von Fahr­lässigkeit oder Ungeschick­lichkeit der Arbeiter*innen, extremen Witterungs­bedingungen sowie Vandalismus.

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