Steigern Sie Ihre Attraktivität mit einer starken bAV

Betriebliche Altersvorsorge

  • Volltreffer bei der Motivation und Bindung Ihrer Mitarbeitenden und Fachkräfte
  • Attraktive Lösungen im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)
  • Einfache Administration und Spareffekte für Sie mit der Gothaer

Informationen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Nutzen Sie die betrieb­liche Alters­vorsorge (bAV) jetzt ganz einfach für Ihr Unter­nehmen. Mit den indi­viduell auf Ihren Betrieb zuge­schnittenen Ver­sicherungs­lösungen der Gothaer bieten Sie Ihren Mit­arbeit­enden eine attraktive und leistungs­starke Alters­­versorgung. Und Sie als Arbeit­gebender sparen dabei sogar noch Steuern und Sozial­abgaben. Mit einer modernen und attraktiven bAV gewinnen alle.

Was versteht man unter einer betrieb­liche Alters­vorsorge?

Die betrieb­liche Alters­versorgung (bAV) umfasst alle finanziellen Leistungen, die ein Unter­nehmen seinen Mitarbeiter*innen zur Alters­vorsorge (Betriebs­rente) zusagt. Dazu zählen auch Hinter­bliebenen- und Invaliditäts­versorgungen. Mit­arbeitende haben ein Recht darauf, dass ein Teil ihres Lohns oder Gehalts in eine be­triebliche Alters­versorgung eingezahlt wird, eine so­genannte Entgelt­umwandlung angeboten wird. Sowohl die Arbeitnehmer*innen als auch die Unter­nehmen können hier von beacht­lichen Steuer­vorteilen und Sozial­abgaben-Ersparnissen profitieren.

Warum ist die betrieb­liche Altersvor­sorge sinnvoll?

Wenn Mit­arbeitende fehlen

Der Fachkräfte­mangel wird immer drama­tischer. Unter­nehmen benötigen heute drei bis neun Monate, um eine offene Stelle zu be­setzen. Wo Mit­arbeitende fehlen, bleiben Aufträge und Chancen liegen, der Geschäfts­erfolg ist gef­ährdet. Und wenn man die ge­fragten Fach­kräfte gefunden hat, stellt sich die Frage, wie man sie hält und motiviert.

Unser Tipp: Bieten Sie Ihrem Team mehr als das Gehalt. Mit einer starken bAV punkten Sie bei der Suche nach Mit­arbeitenden und steigern ihre Bindung und Moti­vation.

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Kolleg*innen spielen ausgelassen miteinander Tischfussball

Vorteile für Ihre Mitarbeitenden

  • Attraktive Alters­versorgung und Schließen der Renten­lücke
  • Renditestarke Lösungen mit Beitrags­garantie
  • Einfache Lösung und schlanke Prozesse über das Unter­nehmen ohne hohen Eigen­aufwand
  • Volle Vorsorge bei halbem Aufwand dank Einspar­effekten bei Steuer- und Sozial­abgaben
  • Kompetente Ansprech­partner und bAV-Spezialisten für die Be­ratung
  • Dank staatlicher Förderung und Arbeitgeberzuschuss deutlich höhere Rente als bei einer privaten Absicherung bei vergleichbarem Eigenbeitrag
  • Mitnahme des bAV-Vertrages bei Arbeitgeberwechsel

Entgelt­umwandlung: Ein Gewinn für alle Parteien

Optimale Chancen­verwertung mit der Betriebs­rente und dem Arbeitgeber­zuschuss

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mit­arbeitenden eine bAV durch Entgelt­umwandlung zu ermöglichen. Zudem besteht die Ver­pflichtung, den Umwandlungs­betrag mit 15 % zu bezu­schussen, sofern das Unter­nehmen durch die Entgelt­umwandlung eine Sozialabgaben­ersparnis hat. Nutzen Sie die Pflicht zur bAV gezielt, um am Markt Mit­arbeitende zu gewinnen und Ihr Team zu motivieren.

Die Gothaer unterstützt Sie bei der bAV auf der ganzen Linie, mit Beratung und mit Konzepten, die auf Ihr Unter­nehmen und Ihre Mit­arbeitenden zuge­schnittenen sind. Führungs­kräfte, Teilzeit­beschäftigte oder Auszu­bildende, mit und ohne tarif­vertragliche Bindungen – die Gothaer Lösungen passen zu den indi­viduellen An­forderungen. Sie profitieren dabei von einer schlanken Ver­waltung, die Zeit und Aufwand spart.

Mehr Informationen zur Entgeld­umwandlung

Mehr Informationen zum Betriebsrenten­stärkungs­gesetz (BRSG)

Unsere Lösungen zur betrieb­lichen Alters­versorgung (bAV) im Über­blick:


Alle Gothaer bAV-Lösungen sind leistungs­stark, flexibel und mit attraktiven Anlage­strategien umgesetzt, die umfassende Nach­haltigkeits­kriterien erfüllen.

Gothaer Pensionskasse: Drei Mitarbeitende stehen in einer Werkshalle und unterhalten sich.

Pensions­kasse

Für alle Mitarbei­tenden und tarif­vertragliche Lösungen

Unterstuetzungskasse: Kollegen unterhalten sich im Büro.

Unterstützungs­kasse

Besonders vorteil­haft für gut verdien­ende Mit­arbeitende

Gothaer Pensionszusage: Eine Führungskraft unterhält sich mit seinen Mitarbeitenden

Pensions­zusage

Hier verwandeln insbe­sondere Führungs­kräfte ihre Chancen

Die Gothaer macht Ihnen die bAV-Verwaltung jetzt ganz einfach!


Die Gothaer macht die betriebliche Alters­versorgung für Ihr Unter­nehmen mit modernen Services besonders bequem. Typisch Team Zukunft: Die Ver­waltung und Administration erledigen Sie einfach und zeit­sparend online. Formulare müssen Sie nicht lange suchen, Sie finden sie zentral zum Download. Und für fundierte Beratung und Abwicklung stehen neben unseren eigenen bAV-Experten auch unsere spezialisierten Tochter­unternehmen bereit.

Souverän mit Übersicht zum Ziel

e-Pension

Unternehmen ab 50 Mit­arbeitenden meistern über dieses Firmen­portal ihre gesamte bAV – und das kombiniert auch mit einer eventuell vor­handenen bKV. Digital haben Sie sofort alle bAV-Verträge im Zugriff, behalten mühelos die komplette Übersicht, finden Mitarbeiter­verträge per Namens­suche, melden Änderungen und vieles mehr.

Der direkte Draht zu Gothaer im Rahmen Ihres Kollektivvertrags

Vorsorgeportal

Online oder auch integriert in Ihr Firmen-Intranet: Sie erhalten Ihr abgestimmtes Vorsorge­portal – inklusive Tarifen, Annahme­richtlinien und Konditionen. Über das Portal können Sie zum Beispiel im Hand­umdrehen für weitere Mitarbeiter bAV-Anträge stellen, individuell Doku­mente abrufen und vieles mehr.

Vorsprung mit der Kompetenz der Spezialisten im Rücken


Die Gothaer ist der ganz­heitliche Partner für Versicherungs- und Vorsorge­lösungen im Mittelstand. In der bAV verfügen wir über um­fassende Erfahrung, die wir in Beratung, Services, Abläufen und Umsetzungs­­unterstützung für Sie einsetzen? Damit setzen wir gemein­sam Ihre bAV in die Erfolgsspur.

Sie möchten ganz spezielle Fragen klären oder die bAV-Abwicklung komplett out­sourcen? Unsere spezialisierten Tochter­unternehmen sind für Sie da.

Die komplette Verwaltung Ihrer bAV-Lösungen

Pensus-Pensions­management für Unter­nehmen

Pensus-Pensions­management für Unternehmen – lagern Sie die bAV in bewährte Hände aus und profitieren Sie von Entlastung, Transparenz, Rechts- und Daten­sicherheit, Beratungs­services für Ihre Beleg­schaft und vielem mehr.

Fragen und Antworten zur betrieb­lichen Alters­versor­gung

Der Staat unterstützt und fördert die betriebliche Alters­versorgung durch steuerliche Vorteile, Einspar­möglich­keiten bei den Sozial­abgaben und einer besonderen Förderung für Gering­verdiener. Von diesen Förder­maßnahmen der bAV profitieren Mitarbeiter*innen und Unter­nehmen.

Für eine betriebliche Vorsorge in Form der Entgelt­umwandlung in eine Direkt­versicherung gelten die folgenden Vor­teile 

  • Steuerliche Förderung:  Bis zu 8 % der Beitrags­bemessungsgrenze (West), max. 584 Euro monatlich, der gesetzlichen Renten­versicherung können monatlich in eine betriebliche Alters­versorgung steuerfrei eingezahlt werden.
  • Einsparung bei Sozialabgaben:  Bis zu 4 % der Beitrags­bemessungsgrenze  (West), max. 292 Euro monatlich, sind sogar sozial­versicherungsfrei.

Und bei einer betrieb­lichen Ab­sicherung in Form einer Unterstützungs­kasse ist der Anteil der Entgelt­umwandlung sogar unbegrenzt steuerfrei! Sie eignet sich daher besonders für Gut­verdienende, deren Gehalt über der Beitrags­bemessungs­grenze der gesetzlichen Renten­versicherung liegt. Bei den Sozial­abgaben liegt die Grenze wie bei der Direkt­versicherung bei 4 Prozent.

Diese Rahmen­bedingungen gelten für alle Mitarbeiter*innen , von Auszubildender/n bis zur Führungs­kraft, genauso wie für Gesellschafter*innen, Geschäftsführer*innen und Teilzeit­kräfte.

Welche Möglich­keiten sich für Ihr Unter­nehmen bieten, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

Die bAV ist ein wichtiges Instrument zur  Gewinnung und Bindung von Mitarbeiter*innen  und gewinnt immer weiter an Bedeutung. Das Angebot einer attraktiven und modernen bAV kann  Ihre Unternehmensattraktivität und Ihr Vergütungspaket deutlich aufwerten.

Und mit dem seit 2019 verpflichtenden Zuschuss von Arbeitgebenden haben Sie ein zusätzliches Instrument, um sich vom Wettbewerb abzuheben und dem Fach- und Führungskräftemangel erfolgreich entgegenzutreten. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihren Vorsprung ausbauen können.

Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Steigerung der Motivation und Bindung von Mitarbeiter*innen  – ohne großen Kostenaufwand
  • Positionierung als  verantwortungsbewusste*r Arbeitgeber*in
  • Steuer- und Sozialversicherungsersparnis
  • Rechtskonforme Erfüllung der Vorgaben  des Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Die Finanzierung kann auf verschiedene Weisen erfolgen:

  • Durch die Mit­arbeiter*in selbst, indem Teile des Gehalts in Beiträge zur bAV um­gewandelt werden
  • Durch den/die Arbeitgeber*in finan­ziert, wenn alleine das Unter­nehmen Beiträge in die Alters­versorgung einzahlt
  • Misch­finanziert , wenn sowohl Arbeitgeber*in als auch  Mitarbeiter*in gemein­sam Beiträge für die betriebliche Alters­versorgung einzahlen

Mit der Reform der betrieb­lichen Alters­versorgung (bAV) und dem Betriebs­renten­stärkungs­gesetz (BRSG) wurden in 2018 zu­sätzliche Anreize geschaffen, um die  bAV insbe­sondere bei kleinen und mittel­ständischen Unter­nehmen zu fördern.

Von den Änderungen ist jedes Unternehmen betroffen, unabhängig von Tarif­bindung oder bereits be­stehender betrieblicher Altersvorsorge­systeme.  Die Neuregelung vereinfachte die bAV und schaffte neue Möglich­keiten.  Dabei werden bewährte Formen der bAV und die bisherigen Förderformen weitergeführt und zusätzlich ausgebaut.

Mit der Einführung des BRSG müssen Unter­nehmen die Betriebs­rente nicht nur anbieten, sondern ihr*e Mitarbeitender*in zudem noch mit einem ver­pflichtenden Zuschuss von Arbeit­gebende in Höhe von mindes­tens 15 Prozent des Beitrags von Arbeit­nehmenden unterstützen, sofern das Unter­nehmen eine Sozial­versicherungs­ersparnis hat.

Dies gilt seit 2022 für alle Zusagen zur betrieblichen Alters­versorgung in Form einer Direkt­versicherung, Pensions­kasse oder eines Pensions­fonds. Mit dem richtigen Konzept können Unter­nehmen und Mitarbeiter*innen dabei aber gleicher­maßen profitieren.

Ihr Unternehmen unterstützt durch die Gewährung eines Zu­schusses den Aufbau der Alters­vorsorge Ihrer Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer.  Damit stärken Sie die Attrakti­vität Ihres Unter­nehmens gegen­über Wettbe­werbern.  Gerade klein- und mittel­ständische Unter­nehmen können mit einer von Arbeit­geber*innen finanzier­ten Alters­vorsorge auf dem Arbeits­markt punkten, um Fach- und Führungs­kräfte an ihr Unter­nehmen zu binden.

Der Zuschuss vom Unter­nehmen kann außerdem  weitest­gehend ohne Zusatz­aufwand aus­finanziert werden , da im Rahmen der gesetz­lichen Regelung nur ein Teil der einge­sparten Beiträge von Arbeit­gebenden in der Sozial­versicherung weiter­gegeben wird. Da die tat­sächliche realisierte Ersparnis in der Regel höher ist als die pauschale Betei­ligung in Höhe von 15 %, können sogar freiwillig höhere Zu­schüsse ohne Zusatz­aufwand gewährt werden.  Das bedeutet mehr Bindung von Mit­arbeiter*innen fast zum Null­tarif.

Mitarbeiter*innen haben einen Rechts­anspruch  darauf, dass das Unter­nehmen den zu­gesagten Zuschuss gemeinsam mit dem umge­wandelten Arbeits­entgelt an den externen Versorgungs­träger abführt. Erfüllt das Unternehmen den Anspruch nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, macht es sich schadenersatzpflichtig.

Der geschuldete Zuschuss ist dann an den Versorgungs­träger nachzuzahlen oder – falls dies nicht möglich ist – ist die aus dem Zuschuss resultie­rende fiktive Leistung nach Eintritt des Versorgungs­falls direkt an den/die Versorgungs­berechtigte*n zu zahlen.

Nutzen Sie das Betriebs­renten­stärkungs­gesetz als Anlass zur Über­prüfung Ihrer eigenen Versorgungs­situation.

Für Besser­verdienende und Personen mit privater Krankenvoll­versicherung ist der seit 2018 angehobene Förder­rahmen besonders lohnens­wert. Auch Gesellschafter-Geschäfts­führer*innen profitieren von der Anhebung der steuerlichen Förderung im Rahmen des BRSG. So können auch sie diesen steuerlichen Förder­rahmen des § 3, Nr. 63 EStG aus­schöpfen und den bisherigen Beitrag verdoppeln.

Ihr*e Gothaer Berater*in bietet Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen eine  umfassende Beratung zu allen gesetz­lichen Vorgaben des BRSG . Zusammen über­prüfen wir mit Ihnen Ihre beste­henden be­trieblichen Altersvorsorge­systeme.

Von einer pass­genauen, trans­parenten und attraktiven bAV profitieren Sie als Arbeitgeber*in und Ihr*e Mitarbeiter*in gleicher­maßen.

Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen eine optimale Lösung für Ihr Unter­nehmen zu entwickeln.

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