Schützen Sie sich gegen Verkehrsrisiken
Die Verkehrshaftungsversicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die gegen Sie als Auftragnehmer*in eines Verkehrsvertrages erhoben werden. Darüber hinaus ersetzen wir
Eine Erhöhung auf bis zu 40 Sonderziehungsrechten (SZR) ist möglich.
Die Verkehrshaftungsversicherung ist für alle Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Paragraph 1 GüKG betreiben, also Frachtführer*innen, die eine geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen durchführen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Soweit die geschriebenen Bedingungen keine abweichende Regelung enthalten, besteht Versicherungsschutz für Verkehrsverträge innerhalb und zwischen den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz, Monaco und San Marino. Maßgeblich sind zudem die in der Betriebsbeschreibung gemachten Angaben.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel Ansprüche aus folgenden Gründen:
Naturkatastrophen, Krieg, kriegerische Ereignisse, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, terroristische oder politische Gewalthandlungen, Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung, die Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetische Wellen als Waffen, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, Vertragsstrafen, Schäden, die einen strafähnlichen Charakter haben.
Ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an:
Umzugsgut, Kraftfahrzeugen, Kunstgegenständen, Antiquitäten, Edelmetallen, Edelsteinen, echten Perlen, Geld, Valoren, Dokumenten, Urkunden, Tabakwaren, Spirituosen, optischen Geräten, Unterhaltungselektronik, EDV-Geräten und Zubehör, Telekommunikationsgeräten, radioaktiven Stoffen, Waffen und Munition (ausgenommen Jagd- und Sportwaffen und -Munition), Drogen, die unter das BTM-Gesetz oder das Opium-Gesetz fallen; lebenden Tieren und Pflanzen.
Aber: Bei Sammelladung und Unkenntnis über die Warenart besteht jedoch Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Summe (Vorsorgeversicherung).
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