Die Deckungssumme ist der Maximalbetrag, zu dem wir die Leistung erbringen. Sie gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Rahmen der Premium-Deckung maximal 50 Millionen Euro je Person. Wir empfehlen hohe Deckungssummen, da Schäden in Millionenhöhe durchaus möglich sind.
Zwei Beispiele:
Jugendliche zündeln vor einem Supermarkt und das Feuer greift auf das Gebäude über.
Ein*e Fußgänger*in erleidet ein schweres Hirntrauma nach einer Zusammenstoß mit einem Radfahrer bzw. einer Radfahrerin.
10 Mio. €
20 Mio. €
50 Mio. €
Deliktunfähigkeit
Deliktunfähigkeit
Der Versicherungsschutz umfasst neben Kindern auch alle sonstigen mitversicherten Erwachsenen, sofern diese deliktunfähig sind bzw. der Schaden im Zuge einer festgestellten Deliktunfähigkeit erfolgt ist (z. B. durch unvorhersehbaren Schwindelanfall). Wenn Sie die Versicherung nur für sich oder für sich & Ihre*n Partner*in abschließen, sind Kinder nicht mitversichert.
10.000 €
100.000 €
Forderungs- ausfalldeckung
Forderungsausfalldeckung
Für den Fall, dass Sie einmal selbst die geschädigte Person sind und der/die Verursacher*in den Schaden nicht zahlen kann, gibt es die Forderungsausfalldeckung. Im Rahmen der Plus- und Premium-Deckung sind Sie auch vor Schäden durch vorsätzliches Handeln des Verursachers bzw. der Verursacher*in geschützt.
10.000 € Mindestschadenhöhe
Bis 1.000 € Mindestschadenhöhe
Ohne Mindestschadenhöhe
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Sofern keine Ersatzpflicht Ihrerseits besteht, wehren wir unberechtigte Ansprüche Dritter für Sie ab und übernehmen die Kosten dafür. Notfalls sogar bis vor Gericht.
Geliehene Sachen
Geliehene Sachen
Beschädigung und Abhandenkommen fremder, beweglicher Sachen, die zu privaten Zwecken geliehen oder gemietet wurden.
Bis 200.000 €
Be- und Entladeschäden von KFZ
Be- und Entladeschäden von KFZ
Schäden, die Sie Dritten beim Be- und Entladen Ihres PKW oder Anhängers zufügen. Gleiches gilt für Reinigungs- und Pflegearbeiten.
Verlust fremder privater Schlüssel
Verlust fremder privater Schlüssel
Kostenübernahme für den Ersatz von verlorenen Schlüsseln oder auch für das notwendige Auswechseln von Schlössern der Mietwohnung. Versichert sind auch Kosten für notwendige vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss).
50.000 €
100.000 €
Verlust fremder beruflicher Schlüssel
Verlust fremder beruflicher Schlüssel
Kostenübernahme für den Ersatz von verlorenen Schlüsseln und Chipkarten, die vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin überlassen wurden, bis hin zum Austausch von Schlössern oder einem erforderlichen Objektschutz.
100.000 €
200.000 €
Gefälligkeitsschäden
Gefälligkeitsschäden
Schäden, für die ggf. keine gesetzliche Haftung besteht, z. B. bei privater Umzugshilfe oder sonstigen Freundschaftsdiensten.
Berufliche Tätigkeit
Berufliche Tätigkeit
Schäden an fremden Dritten sowie Sachschäden bei Arbeitgeber*innen und Kolleg*innen.
10.000 €
Ehrenamtliche Tätigkeit
Ehrenamtliche Tätigkeit
Mitversichert ist das Ehrenamt und die unentgeltliche Freiwilligenarbeit, z. B. im Sportverein. Eine Betätigung in verantwortlicher Position muss über eine Vereins-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
Beschädigung z. B. von Waschbecken oder Badewanne in gemieteten Zimmern oder Wohnungen.
Mietsachschäden an beweglichen Sachen
Mietsachschäden an beweglichen Sachen
Beschädigung z. B. von Einrichtungsgegenständen in Hotelzimmern und Ferienwohnungen.
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Versicherungsschutz besteht im Ausland, z. B. während des Urlaubs oder eines beruflichen Auslandsaufenthaltes.
Europa zeitlich unbegrenzt, weltweit 3 Jahre
Europa zeitlich unbegrenzt, weltweit 5 Jahre
Europa zeitlich unbegrenzt, weltweit 7 Jahre
Neuwertersatz
Neuwertersatz
Schäden an Gegenständen zum Beispiel von Freund*innen oder Nachbarn können zum Neuwert reguliert werden, sofern die Sache nicht älter als ein Jahr ist und nicht mehr als 5.000 Euro gekostet hat.
5.000 €
Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von
Bauvorhaben
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der jeweiligen Deckungssumme. Ist die Gesamt-Bausumme größer als der aufgeführte Euro-Wert, so entfällt diese Leistung. Dann ist eine separate Bauherrenhaftpflicht erforderlich.
50.000 €
100.000 €
200.000 €
Heizöltank
Heizöltank
Betreiben eines Heizöltanks im selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus.
Drei Jahre Preisgarantie
Ihr Vertrag bleibt für Sie drei Jahre garantiert so günstig
Die Preisgarantie gilt ab dem Vertragsbeginn
Diese Garantie gilt, solange keine Vertragsänderungen durch Sie beantragt oder aufgrund Ihrer Lebenssituation erforderlich werden (z. B. Heirat oder Geburt eines Kindes) und Sie nicht mehr als einen Schaden einreichen
Optional: Berufshaftpflicht öffentlicher Dienst
Jede*r im öffentlichen Dienst haftet bzw. kann vom Dienstherrn bzw. der Dienstherrin für Schäden in Regress genommen werden, die im Zusammenhang mit seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.
Als Lehrer*in, Beamte*r und Angestellte*r des öffentlichen Dienstes haben Sie die Möglichkeit, die Berufshaftpflicht inklusive Schlüsselverlust in Ihre private Haftpflichtversicherung mit einzuschließen.
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Wissenswertes zur Gothaer Privathaftpflichtversicherung
Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Sie sitzen im Café. Plötzlich landet ein Fußball von spielenden Jugendlichen auf Ihrem Laptop, der dadurch kaputtgeht. So ein Missgeschick kann schneller passieren, als man denkt.
Doch wer zahlt eigentlich den Schaden, wenn der/die Schuldige zahlungsunfähig ist? Für diesen Fall gibt es die Forderungsausfalldeckung.
Das heißt, die Gothaer zahlt auch dann, wenn Sie der/die Geschädigte sind und die Verursacher*innen nicht zahlen können. So sind Sie zweifach abgesichert und brauchen sich um den Schadenersatz keine Gedanken machen.
Damit eine Leistung über Forderungsausfall erfolgt, muss der/die Versicherte (Geschädigte) nachweisen, dass der Schädiger bzw. die Schädigerin zahlungsunfähig ist. Ist hierfür ein Rechtsstreit notwendig, hilft der Spezial-Schadenersatz-Rechtsschutz zur Forderungsausfalldeckung (gilt für Plus und Premium ab einem Streitwert in Höhe von 2.500 Euro).
Wer ist bei der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer*in. Folgende Personen sind außerdem bei der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert:
Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin/eingetragene Lebenspartner*in oder Partner*in in häuslicher Gemeinschaft
Ihre Kinder, wenn sie unverheiratet und minderjährig oder volljährig und noch in Ausbildung sind
Eltern, die gemeinsam mit Ihnen im Haushalt leben
Personen, die vorübergehend in den Familienverbund eingegliedert werden (Austauschschüler*innen, Enkel*innen in Obhut)
Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit
Im Haushalt wohnende pflegebedürftige Personen und Kinder nach Abschluss der Berufsausbildung
Bei der Gothaer Privathaftpflicht Premium sind alle Personen versichert, die im Haushalt leben und amtlich gemeldet sind
Versicherungsbedingungen
Detaillierte Tarifinformationen zur privaten Haftpflichtversicherung der Gothaer zum Herunterladen finden Sie hier:
Aktuelle Information zur Gothaer Privathaftpflichtversicherung
Versicherungspflicht für Skifahrer*innen in Italien und Südtirol
Seit dem 01. Januar 2022 müssen Sie als Skifahrer*in in Italien und Südtirol eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen. Mit der Gothaer Privathaftpflichtversicherung sind Sie auch beim Skifahren in Italien und Südtirol umfassend abgesichert.
Versicherungsbestätigung Wenn Sie eine Versicherungsbestätigung als Nachweis benötigen, kontaktieren Sie uns einfach unter: 0221 3090-7070
Jetzt neu: Beantragen Sie Ihre Versicherungsbestätigung einfach und unkompliziert digital
Skifahren ohne Haftpflicht: Bußgelder drohen Wer ohne Versicherungsschutz auf den Pisten unterwegs ist, dem drohen neben dem Entzug des Skipasses auch Bußgelder in Höhe von 100 bis 150 Euro.
Fragen & Antworten zur privaten Haftpflichtversicherung
Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, so bietet sie Ihnen und Ihrer Familie Schutz vor Schadenersatzansprüchen. Das heißt, wenn Sie einen Schaden verursacht haben, dann tritt die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden ein. Dabei leistet sie mehr als bloß Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Privathaftpflicht, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Somit ist die Privathaftpflicht auch eine passive Rechtsschutzversicherung.
Die Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung richten sich einerseits danach, wie viele Personen versichert werden sollen, also ob Single, Paar oder Familie. Andererseits sind bestimmte Einschlüsse möglich, wie ein Schlüsselrisiko oder die Mitversicherung von deliktunfähigen Kindern, also von Kindern unter sieben Jahren, die sich im Beitrag widerspiegeln.
Die Privathaftpflicht zahlt für drei Schadensarten: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden hervorgehen. Dabei variieren die Deckungssummen, also die Höchstsummen, die die Versicherung im Falle eines Schadens übernimmt, von 10 Mio. Euro beim Basis-Tarif über 20 Mio. Euro beim Plus-Tarif bis zu 50 Mio. Euro beim Premium-Tarif.
Eine Privathaftpflicht zahlt nicht bei folgenden Schäden:
Schäden, die Sie vorsätzlich, also absichtlich, herbeigeführt haben
Schäden, die Ihnen zustoßen. In diesem Fall muss die Privathaftpflicht desjenigen bezahlen, der Ihnen den Schaden zugefügt hat. Hat der Schadenverursacher keine Privathaftpflicht, so tritt unter gewissen Voraussetzungen die Forderungsausfalldeckung Ihrer Privathaftpflicht für den Schaden ein
Schäden, die Angehörigen zustoßen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind (d. h., wenn zum Beispiel das Smartphone Ihrer Tochter zerstört wird, haftet Ihre Privathaftpflicht nicht. Beschädigt Ihre Tochter aber unabsichtlich das Smartphone Ihrer Nachbarin, so leistet Ihre Privathaftpflichtversicherung)
Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen
Nach dem Gesetz haftet jede*r für die verursachten Schäden, die er/sie jemand anderem schuldhaft zugefügt hat – und zwar in unbegrenzter Höhe. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung sind diese Schäden und sogar grobe Fahrlässigkeit versichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich herbeigeführt werden.
In einer Familienversicherung sind Kinder mitversichert. Dies gilt sowohl für leibliche Kinder als auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Voraussetzung ist, dass die Kinder minderjährig sind oder wenn sie volljährig sind, sich in der ersten Ausbildung befinden, nicht älter als 25 Jahre und ledig sind.
Die private Haftpflichtversicherung leistet auch für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, auch wenn sich diese im Ausland ereignen.
In der privaten Haftpflichtversicherung sind zahme Haustiere wie Vögel, Katzen und Fische mitversichert. Auch das Halten von Bienen und Frettchen gilt als mitversichert. Für einen Hund benötigt man eine eigene Hundehaftpflichtversicherung.
Neuwertersatz bedeutet eine Erstattung zum Neuwert. Das bedeutet, dass der Versicherer im Schadensfall den Wert für einen neuen, gleichwertigen Gegenstand erstattet.
Unter sieben Jahren gelten Kinder als deliktunfähig. Das bedeutet, dass sie für Schäden, die sie anderen zufügen, nicht haftbar gemacht werden können. Grundsätzlich ist jede Person gesetzlich dazu verpflichtet, einem anderen den Schaden, den sie ihm/ihr verursacht hat, zu ersetzen, aber für Kinder unter sieben Jahren gilt das nicht. Im Straßenverkehr gelten Kinder bis zehn Jahre als deliktunfähig. Eltern werden nur zum Schadenersatz für ihre Kinder verpflichtet, wenn diese schuldhaft ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
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