Versicherungen für Auszubildende

Das erste selbstverdiente Geld auf dem Konto? Im Spätsommer beginnt das neue Ausbildungsjahr – und damit für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt – auch in Sachen Finanzen. Das Problem: Meist bleibt das Geld erstmal knapp.

Trotzdem sollten auch Azubis gegen die größten Risiken abgesichert sein. Der Gothaer Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick, woran in Sachen Ausbildungs-Versicherung und Finanzen zuerst gedacht werden sollte.

Auszubildende in der Berufsschule

Versicherungen für Auszubildende: Die Policen für den Ausbildungsstart

Raus aus der Schule – rein in den Beruf. Oder noch besser: Hinein ins Leben. Das bedeutet mehr Selbst­ständig­keit in persönlichen, finan­ziel­len und recht­lichen Dingen – und gleich­zeitig mehr Ver­ant­wor­tung für das eigene Leben und dessen Ab­siche­rung. Endlich den Schul­ab­schluss in der Tasche haben, endlich das Leben in die eigene Hand nehmen. So schön die neue Frei­heit ist: Ab sofort muss auch viel selbst be­dacht werden. Der Gothaer Ratgeber gibt Orien­tierungs­hilfe.

Schutz in der Ausbildung: die wichtigsten Versicherungen für Azubis

Haftpflichtversicherung für Azubis

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wich­tigsten Ab­siche­rungen über­haupt. Sie ist nicht ver­pflich­tend ab­zu­schlie­ßen. Doch sie gilt als un­verzicht­bares Muss im Ver­siche­rungs­ordner. Denn selbst ver­urs­ach­ter Schaden kann im Extrem­fall Millionen­kosten ver­ur­sachen. Die gute Nach­richt: Die Eltern sichern mit ab – sofern sie eine Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung ab­ge­schlos­sen haben. Dann ist unter be­stim­mten Voraus­setz­ungen auch der Nach­wuchs in der Aus­bild­ung mit­ver­sichert. Eine eigene Privat­haft­pflicht­ver­siche­rung macht also für die Aus­zubil­denden und Student*innen keinen Sinn. Denn Schäden wer­den bei einer Doppel­ver­siche­rung nicht dop­pelt bezahlt, sondern nur einmal.

Konkret: Bei der Haft­pflicht­ver­siche­rung ist man als Azubi zum Beispiel bei der Gothaer Ver­siche­rung bis zum voll­endeten 30. Lebensjahr während seiner Aus­bildungs­zeit mit­ver­sichert.

Krankenversicherung für Azubis

Familienversicherung ade – wenn die Ausbildung beginnt, sind Sie nicht mehr über ihre Eltern kranken­versichert, sondern werden in der Regel ver­siche­rungs­pflichtig. Dabei können Azubis sich für eine gesetz­liche Kranken­versiche­rung ihrer Wahl entscheiden.

Zu den wichtigs­ten Ausbildungs-Versicherungen gehört die Krankenversicherung. Als Teil der Sozial­versiche­rung ist die Kranken­versiche­rung in Deutschland Pflicht. Während der Schul­zeit waren Sie in der Regel noch über die Eltern mit­versichert – doch mit dem Start ins Berufs­leben ändert sich das. Dann werden nämlich Sie selbst auto­matisch in der Gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) pflicht­versichert.

Welcher Kranken­versiche­rung man Als Azubi beitritt, bleibt einem selbst überlassen. Wer sich je­doch nicht selbst um die Wahl seiner Kranken­versicherung kümmert, muss damit rechnen, dass der Arbeit­geber einen Versicherer aus­sucht. Dabei kann sich ein Vergleich durch­aus lohnen: Auch bei den gesetz­lichen Kranken­kassen gibt es große Unter­schiede im Leistungs­spektrum – vor allem wenn es um alter­native Heil­methoden, Impfungen oder Ange­bote geht, die die Gesund­heit erhalten.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kann schon wäh­rend der Ausbil­dung abgeschlos­sen werden. Das ist auch durch­aus sinnvoll – selbst wenn das Geld zu Beginn erst einmal knapp bleibt. Denn in jungen Jahren kann eine Berufs­unfähigkeits­versiche­rung besonders günstig zu guten Kondi­tionen abgeschlos­sen werden. Außerdem ist der Gesundheits­zustand bei jüngeren Menschen in der Regel besser als bei älteren. So ist die erforder­liche Gesundheits­prüfung oft nur eine reine Forma­lität. Steigt der Versicherungs­bedarf bei Berufs­eintritt, kann die versicherte Rente bei guten Produk­ten ohne erneute Gesundheits­prüfung erhöht werden.

Aber wann ist man überhaupt "berufs­unfähig"? Bereits wenn die oder der Versicherte aus gesundheit­lichen Gründen nur noch die Hälfte der Arbeit ver­richten kann, gibt es Geld. Dazu muss die ärzt­liche Prog­nose gestellt sein, dass man für mindes­tens sechs Monate ausfällt beziehungs­weise nur die Hälfte seiner Arbeit im zuletzt ausge­übten Beruf leisten kann. Einen Job­wechsel kann der Versicherer in der Regel nicht verlan­gen. Im Versicherungs­jargon nennt man das den Verzicht auf abstrakte Verwei­sung – auf den man als Kundin oder Kunde beim Ab­schluss unbedingt achten sollte.

Unsere klare Empfehlung: Die Berufs­unfähigkeits­versiche­rung sollte schon wäh­rend der Ausbil­dung abgeschlos­sen werden.

Unfallversicherung für Azubis

Wenn junge Menschen einen Un­fall mit bleiben­den Folgen haben, kann das für sie zum finanziel­len Fiasko werden. Denn Auszu­bildende haben nach Unfäl­len praktisch keinen oder nur sehr geringen Ver­sicherungs­schutz über die gesetz­liche Unfall­ve­rsiche­rung – vor allem, wenn es um lebens­lange Leistungen geht.

Passiert der Unfall in der Frei­zeit, dürfen Sie sowieso keine Zahl­ungen der gesetz­lichen Unfall­ver­siche­rung erwarten. Denn die leistet nur bei Arbeits­unfällen. Die meisten Unfäl­le ereignen sich jedoch zu Hause oder beim Sport. Die finanziel­len Folgen las­sen sich mit einer privaten Unfallversicherung für Azubis ab­decken.

Junge Menschen ziehen von zu Hause aus.

Hausratversicherung für Auszubildende? Kür!

Zuhause ausziehen: Die sogenannte "Außen­sicherung" der Hausratversicherung der Eltern greift, sofern der Haus­stand als Zweit­wohnsitz angemeldet wurde. Die Versicherungs­summe der Außen­versiche­rung ist zwar begrenzt. In der Regel reicht sie aber für die noch wenigen Wert­gegen­stände in der Azubi-Wohnung locker aus.

Anders verhält es sich, wenn die oder der Auszu­bildende das alte Jugend­zimmer bei den Eltern verlässt und sich komplett neu einrich­tet. Mit eigenem Haus­stand, wie es so schön heißt, benötigt sie oder eine eigene Haus­ratversiche­rung.

Unser Tipp: Im Zweifel sollten Azubis den Versiche­rer der Eltern fragen.

Private Vorsorge und staatliche Leistungen für Azubis

Vermögenswirksame Leistungen für Azubis

Ein niedriger Lohn kann von Vor­teil sein. Azubis können nämlich Zuwen­dungen von Staat und Chef*in bekommen. Fragen Sie Ihre Chefin oder Ihren Chef, ob Ihnen möglichst schon in der Ausbildung vermögens­wirksame Leis­tungen gezahlt werden können. Sol­lte sie oder er dies nicht in der vol­len Höhe von 40 Euro pro Monat tun, kann es sich loh­nen, den Rest selbst drauf­zulegen. Zum Beispiel indem Azubis dieses Geld in einem Bauspar­vertrag anlegen. Dann packt der Staat die Arbeit­nehmer­sparzulage bis zu 43 Euro pro Jahr oben drauf. Hinzukommt die Wohnungs­bauprämie bis maximal 45,06 Euro im Jahr.

Riestern für Azubis

Da Auszu­bildende gesetz­lich renten­versichert sind, bekommen sie auch die staat­liche Riester-Förderung. Einen Riester-Vertrag unter 25 Jahren abzuschließen lohnt gleich doppelt. Sie erhalten die regulären jährlichen staat­lichen Zulagen. Zusätzlich den einmaligen Einsteigerbonus von 200 Euro.

Geld verdienen: Brutto?

Der erste Lohn erfüllt die meis­ten mit Stolz – doch oft folgt auch gleich die Ernüch­terung. Denn vom "Brutto" wird direkt einiges abge­zogen für Sozial­ver­siche­rung und Steuern. "Brutto" stammt aus dem Italie­nischen und heißt wörtlich "hässlich". Weitere Bedeutungen sind "mit Verpackung" oder "Vor Abzug von Kosten".

Zum Brutto­arbeits­lohn gehören zusätzlich:

  • Vermögens­wirksame Leis­tungen
  • Zuzah­lungen zu berufs­ständi­schen Versiche­rungen
  • Firmen­wagen
  • Fahr­geldpauschalen
  • oder betriebliche Altersvorsorge

Netto!

Auch "Netto" kommt aus dem Italie­nischen und heißt rein, aber auch "ohne Verpackung". Zur "Verpa­ckung" des Brutto­arbeits­lohnes zählen etwa:

  • Einkommens- und Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Sozialversicherungen
    • wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Überwei­sungen für Steuern und gesetz­liche Sozial­versiche­rungen erledigt die Personal­buch­haltung Ihres Betrie­bes – bevor Ihr Lohn „ohne Verpackung“ netto an Sie aus­gezahlt wird. Die Buch­haltung kann Ihnen sagen, in welcher Höhe Sie mit Ab­zügen rech­nen müssen.

Fazit

Mit dem Start ins Berufs­leben beginnt ein völlig neuer Lebens­abschnitt. Der pas­sende Ver­sicherungs­schutz hilft Ihnen dabei, den Kopf frei zu haben und sich mit voller Hin­gabe in die Arbeits­welt stürzen zu können. Da steht der großen Kar­riere doch nichts mehr im We­ge!

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