Ansprechpartner für alle, die in Deutschland in einen Unfall mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen verwickelt worden sind und die Ansprüche stellen wollen, ist grundsätzlich das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. in Berlin.
Voraussetzung: Das Fahrzeug des Schädigers besitzt entweder ein amtliches Kennzeichen eines Staates des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz. Für alle anderen Länder sollte eine gültige Grüne Versicherungskarte vorgelegt werden können.
Das Deutsche Büro beauftragt dann einen inländischen Versicherer oder ein sogenanntes Schadenregulierungsbüro als Korrespondenzversicherung mit der Regulierung der Ansprüche für das ausländische Unternehmen. Da entsprechende Vereinbarungen auf europäischer Ebene bestehen, werden immer die gleichen Unternehmen für die gleichen ausländischen Versicherer tätig
Wichtig zu wissen:
- Auf der Homepage des Deutschen Büros Grüne Karte finden Sie ein Schadenmeldeformular, mit dem Sie den Schaden melden können. Dort bekommen Sie auch weitere wichtige Hinweise.
- Bei Streitigkeiten kann allerdings nicht der Korrespondenzversicherer verklagt werden, sondern nur das Deutsche Büro Grüne Karte.
Die Schadenabwicklung erfolgt auf Basis deutschen Rechts. Sie können die gleichen Ansprüche stellen wie bei einem Schaden zwischen nur deutschen Beteiligten. Als Anspruchsteller*in haben Sie aber auch die gleichen Pflichten.
Die grüne Versicherungskarte
In vielen Ländern Europas ist die Grüne Karte bei der Einreise nicht mehr zwingend erforderlich, trotzdem ist sie noch immer ein hilfreicher Reisebegleiter. Die Versicherungskarte bescheinigt den Versicherungsschutz in der Autoversicherung nach den Bestimmungen des Gastlandes. Der Versicherungsschutz der Grünen Karte erstreckt sich aber nicht auf die Kasko- oder die Insassenunfallversicherung. Lassen Sie sich im Schadensfall die Grüne Versicherungskarte vom Unfallgegner bzw. von der Unfallgegnerin zeigen. Sie enthält Daten über das Fahrzeug, den/die Halter*in und dessen/deren Versicherung. Außerdem nennt sie im Schadensfall die Adresse des Regulierungsbüros, das im Gastland stellvertretend für den ausländischen Versicherer den Schaden reguliert.
Es gibt Staaten, die bei der Einreise noch die Vorlage der Grünen Versicherungskarte verlangen. Andere Länder verlangen sie zwar nicht bei der Einreise, bei einem Unfall oder einer Polizeikontrolle sollte man sie aber trotzdem parat haben. Sollten Sie keine Karte haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Gothaer Berater bzw. Ihre Gothaer Beraterin.
Sollten Daten des Unfallgegners/der Unfallgegnerin fehlen, so hilft das Deutsche Grüne-Karte-Büro bei der Ermittlung des zuständigen ausländischen Haftpflichtversicherers und des KFZ-Halters bzw. der KFZ-Halterin.
Adresse:
Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Wilhelmstraße 43 / 43 G
10117 Berlin
030 2020 5757
030 2020 6757
Schadensfälle können auch direkt gemeldet werden unter claims@gruene-karte.de
Das Grüne-Karte-System
Die Grüne Karte stellt einen internationalen Versicherungsnachweis dar. Die Kraftfahrt-Versicherer der meisten europäischen Länder und anderer Staaten haben sich dem so genannten Grüne-Karte-System angeschlossen. Danach stellen die Versicherer als Haftpflicht-Deckungsnachweis grüne internationale Versicherungskarten für die Kraftfahrer*innen ihres Landes aus und erkennen die grünen internationalen Versicherungskarten des anderen Landes als entsprechenden Nachweis an.
Das System wurde im Jahre 1949 auf der Basis des Londoner Abkommens eingerichtet. Anstelle der grünen Karte erkennen die EG-Länder und bestimmte andere Länder das amtliche Kennzeichen der Fahrzeuge aus diesen Ländern auch als Nachweis über das Bestehen der Versicherung an. Im Rahmen des Grüne-Karte-Systems haben die Kraftfahrt-Versicherer eines jeden Landes ein Landesbüro gegründet, dem sie als Mitglied angehören. In Deutschland ist dieses Büro das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. Das Büro des jeweiligen Besuchslandes ist verpflichtet, den von einem eingereisten ausländischen Kraftfahrer/einer Kraftfahrerin angerichteten Schaden zu regulieren.