Unfall im Ausland oder mit Auslandsbezug?

Hier finden Sie schnell alle wichtigen Informationen und Unterlagen, die Sie für eine reibungslose Schadenaufnahme benötigen und können den Auslandsschaden direkt online melden. Unsere FAQ Übersicht zeigt Ihnen darüber hinaus Schritt für Schritt, was direkt am Unfallort zu beachten ist, welche Dokumente wichtig sind und wie es nach Ihrer Meldung weitergeht.

Schaden online melden

Europa- und Deutschlandflagge nebeneinander.

Informationen & Hilfen

Was muss ich bei einem Unfall im Ausland beachten?

  • Europäischen Unfallbericht vollständig ausfüllen
  • Wenn möglich die Polizei rufen
  • Fotos von Unfallstelle, Schäden, Kennzeichen des Fahrzeugs des Unfallgegners (auch Zugfahrzeug und Hänger) machen
  • Daten von Zeugen notieren
  • Versicherung des Gegners erfassen

Was ist der Europäische Unfallbericht (CEA) und wofür brauche ich ihn?

Der europaweit einheitliche Unfallbericht ist das zentrale Dokument zur Aufnahme eines Verkehrsunfalls in Europa. Er ist in allen Ländern identisch aufgebaut und erleichtert die Schadenabwicklung erheblich. Beide Parteien sollten den Bericht vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Änderungen nach der Unterschrift sind nicht zulässig.

Europäischer Unfallbericht (PDF)

Was ist die Grüne Versicherungskarte und wann brauche ich sie?

Die Grüne Karte ist der internationale Nachweis Ihrer Kfz‑Haftpflichtversicherung. Sie ist in einigen Ländern Pflicht, in anderen dringend empfohlen. Sie erleichtert die Schadenaufnahme erheblich.

Wie finde ich heraus, bei welcher Versicherung der Unfallgegner versichert ist?

Der Zentralruf der Autoversicherer hilft Ihnen, die gegnerische Versicherung anhand des Kennzeichens zu ermitteln – auch dann, wenn der Unfallgegner keine Unterlagen vorzeigen kann.

Deutschland: 0800 250 260 0

International: +49 40 300 330 300

Welche Unterlagen benötige ich für eine reibungslose Schadenregulierung?

  • Ausgefüllter Unfallbericht
  • Fotos der Unfallstelle, Schäden, Kennzeichen des Fahrzeugs des Unfallgegners (auch Zugfahrzeug und Hänger)
  • Versicherungsdaten
  • Zeugenangaben
  • Polizeiprotokoll (falls vorhanden)

Wen kann ich bei einem Auslandsschaden kontaktieren?

Sie können Ihren Schaden direkt online über unser Formular melden.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Telefon: 0221 308‑33250

E‑Mail: int.motor.claims@gothaer.de

Adresse:

Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Team Ausland‑Schaden
Gothaer Allee 1
50969 Köln

Wie geht es nach meiner Schadenmeldung weiter?

1. Prüfung & Kontaktaufnahme: Wir prüfen die eingegangene Schadenmeldung und Sie erhalten eine Schadennummer.

2. Unterlagen übersenden: Sobald eine Schadennummer vergeben wurde, können Sie weitere Unterlagen übersenden.

3. Schadenhöhe ermitteln: Wir benötigen einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt (kein Gutachten) und Fotos der Beschädigung.

4. Entscheidung & Abschluss: Wir prüfen Ihre Forderung und informieren Sie transparent über die Entscheidung.

Hinweis: Die Bearbeitung von Schäden mit ausländischer Beteiligung dauert meist länger, da die Gothaer auf Informationen des ausländischen Versicherers angewiesen ist.