Mopedversicherung

  • Ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis auch für junge Fahrer
  • Kennzeichen einfach online bestellen und digital bezahlen
  • E-Scooter & andere Elektrokleinstfahrzeuge versicherbar

Leistungen der Mopedversicherung

Haft­pflicht

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Haft­pflicht + Teilkasko
mit 150 € Selbst­beteiligung
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Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. € pauschal 100 Mio. € pauschal
Entwendung
Grobe Fahrlässigkeit
Naturgewalten
Brand und Explosion
Glasbruch
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Kurzschluss an der Verkabelung

Was Sie noch über die Mopedversicherung wissen sollten

Zweirädrige Kleinkrafträder (Leichtmofa, Mofa, Moped, Mokick oder Roller)

Diese Fahrzeuge verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, bzw. bei Elektromotoren über eine Nennleistung von nicht mehr als 4 kW. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als

  • 20 km/h (einsitziges Leichtmofa),
  • 25 km/h (einsitziges Mofa),
  • 45 km/h (Moped, Mokick oder Roller)
  • 50 km/h, (Moped, Mokick oder Roller sofern bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr gekommen) oder
  • 60 km/h, (Moped i.S.d. bisherigen Vorschriften der DDR, wenn bis zum 28.02.1991 erstmals in Verkehr gekommen) betragen.

Elektrokleinstfahrzeuge / S-Pedelecs

Elektrokleinstfahrzeuge müssen insbesondere folgende Merkmale aufweisen:

  • die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h,
  • die Fahrzeugmasse beträgt nicht mehr als 55 kg und
  • Fahrzeugbreite beträgt nicht mehr als 70 cm.
  • Nicht selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) müssen zusätzlich die folgenden Merkmale aufweisen:
  • sie verfügen über eine Lenkstange,
  • sie dürfen keinen Sitz haben und
  • ihre Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 500 Watt.
  • Selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. der Segway i2, nicht jedoch das Modell x2) müssen zusätzlich die folgenden Merkmale aufweisen:
  • sie verfügen über eine Lenk- oder Haltestange und
  • die Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60% der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden.

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) sind zweirädrige Kleinkrafträder nach Art von Fahrrädern mit elektromotorischer Trethilfe über 25 km/h hinaus bis höchstens 45 km/h, jedoch nur solange wie getreten wird.

Fahrzeuge mit mehr als 2 Rädern

Dreirädrige Kleinkrafträder mit Fremdzündungsmotoren verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm. Bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren darf die Nenndauer- oder Nutzleistung nicht mehr als 4 kW betragen. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen.

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder 500 ccm bei Selbstzündungsmotoren. Unabhängig von der Antriebsart beträgt die Nenndauer- oder Nutzleistung nicht mehr als:

  • 4 kW für leichte Straßenquads oder
  • 6 kW für leichte Vierradmobile mit geschlossenem Fahrgastraum

Das Gewicht in fahrbereitem Zustand beträgt in allen Fällen höchstens 425 kg. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen.

Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit

  • bis 15 km/h

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Voraussetzung für die Versicherung Ihres Fahrzeugs ist, dass dieses über eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Kraftfahrzeuge (Einzel- oder Typgenehmigung) verfügt. Im Falle einer Typgenehmigung ist die Betriebserlaubnis in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC-CoC) oder in der Datenbestätigung dokumentiert. Das betreffende Dokument sollte Ihnen beim Erwerb Ihres Fahrzeuges ausgehändigt worden sein.

Das neue Versicherungskennzeichen für Ihr Moped können Sie schnell und bequem über unseren Online-Dialog bestellen. Die Beitragszahlung ist ebenfalls nur noch online möglich und erfolgt per Paypal, Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) oder Giropay (Direktüberweisung). Im Anschluss daran bekommen Sie Ihr Kennzeichen bzw. die Plakette sowie die Versicherungsbescheinigung komfortabel per Post zugestellt. Das Verkehrsjahr beginnt jeweils am 1. März.

Mit unserer Mopedversicherung können Sie sich auf umfassenden Versicherungsschutz zum günstigen Beitrag verlassen!

Für Ihren E-Scooter benötigen Sie ein sogenanntes Folienkennzeichen . Es sieht aus wie das bekannte Blechkennzeichen für Mopeds, ist nur etwas kleiner und wird an der Rückseite des E-Scooters aufgeklebt. Das neue Folienkennzeichen können Sie schnell und bequem über unseren Online-Dialog bestellen . Die Beitragszahlung ist ebenfalls nur noch online möglich und erfolgt per Paypal, Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) oder Giropay (Direktüberweisung). Im Anschluss daran senden wir Ihnen Ihr E-Scooter-Kennzeichen auf dem Postweg direkt zu Ihnen nach Hause - innerhalb weniger Tage und natürlich ohne Mehrkosten.

Einfache Zahlungswege

Versicherungsbedingungen der Gothaer Mopedversicherung

Fragen & Antworten zur Mopedversicherung

Sie können bestimmte versicherungs­pflichtige, aber nicht zulassungs­pflichtige Kraft­fahrzeuge versichern:

  • Kleinkraft­roller
  • Mopeds
  • Mofas
  • S-Pedelecs
  • E-Scooter
  • motorisierte Kranken­fahr­stühle
  • Micro­cars


Voraus­setzung ist, dass Ihr Fahrzeug über eine gültige Allgemeine Betriebs­erlaubnis (ABE) für Kraft­fahrzeuge (Einzel- oder Typge­nehmigung) verfügt. Im Falle einer Typge­nehmigung ist die Betriebs­erlaubnis in der EG-Über­ein­stimmungs­bescheini­gung (EC-CoC) oder in der Daten­bestätigung dokumen­tiert. Das betreffende Dokument sollte Ihnen beim Erwerb Ihres Fahrzeuges ausge­händigt worden sein.

Die Antriebsart spielt keine Rolle. Ob zum Beispiel ein Roller als Antriebsart über einen Verbrennungs- oder Elektromotor verfügt, ändert nichts an der Versicherungspflicht oder der Prämie. Wichtig ist alleine, dass Ihr Fahrzeug über eine Betriebserlaubnis als versicherungspflichtiges, aber nicht zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug verfügt.

Neben Ihren persönlichen Daten müssen Sie zur Tarifierung Ihres Fahrzeugs Versicherungs­beginn und Fahrzeug­typ (Roller, Mofa, E-Scooter etc.) eingeben und zur Bean­tragung des Versicherungs­kenn­zeichens zusätzlich Hersteller und Fahr­gestell-Nummer . Diese Angaben befinden sich in dem Doku­ment über die Betriebs­erlaubnis des Fahrzeugs.

Sie bezahlen schnell und sicher per Paypal, Giropay (Direktüberweisung) oder mit Ihrer Kreditkarte .

Das Versicherungskennzeichen mit den entsprechenden Unterlagen (Versicherungsschein, Versicherungsbescheinigung im Scheckkartenformat) erhalten Sie innerhalb von zwei bis drei Werktagen an die von Ihnen angegebene Adresse per Post .

Das Verkehrsjahr für versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge startet jedes Jahr am 1. März und endet am letzten Tag des Februars im Folgejahr.

Auch wenn die Versicherung erst nach dem 01.03. beginnt, zum Beispiel im Juni, endet der Versicherungsschutz mit Ablauf des Verkehrsjahres Ende Februar und muss erneuert werden.

Sie müssen also rechtzeitig vor Beginn des neuen Verkehrsjahres aktiv werden und ein neues Versicherungskennzeichen bestellen. Eine automatische Verlängerung Ihres Versicherungsschutzes ist nicht möglich. Wenn Sie bereits im vorherigen Verkehrsjahr ein Versicherungskennzeichen über uns erhalten haben, dann informieren wir Sie etwa vier bis sechs Wochen vor der neuen Saison über die Möglichkeit, ein neues Verkehrskennzeichen bequem und unkompliziert anzufordern.

An der Farbe des Versicherungskennzeichens lässt sich einfach erkennen, ob das Kennzeichen in dem jeweiligen Verkehrsjahr gültig ist und eine KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Ab 1. März 2020 war die Farbe schwarz , ab 1. März 2021 blau und ab 1. März 2022 ist sie grün . Dieser Farbwechsel setzt sich in den Folgejahren mit schwarz, blau, grün weiter fort.

Die erste Zeile auf dem Kennzeichen besteht aus drei Zahlen, die zweite Zeile aus drei Buchstaben. Die Buchstabenkombination bezeichnet den Versicherer des Fahrzeugs. Welcher Anbieter sich dahinter verbirgt, können Sie im Schadensfall im Internet unter www.zentralruf.de oder über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 2502600 (kostenlos aus deutschen Telefonnetzen) erfragen.

Ja, Sie können Ihr Fahrzeug auch gegen Diebstahl, Brand oder Hagelschäden durch eine Teilkasko-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung absichern.

Für ein neues Fahrzeug benötigen Sie grundsätzlich auch ein neues Versicherungskennzeichen und eine neue Versicherungsbescheinigung. Beides erhalten Sie, wenn Sie die neue Versicherung online beantragen. Damit Sie bereits gezahlte Beiträge für die Versicherung des bisherigen Fahrzeugs erstattet bekommen, teilen Sie uns bitte Ihre Bankverbindung mit, und senden Sie uns das alte Versicherungskennzeichen und den Versicherungsschein inkl. der Versicherungsbescheinigung im Scheckkarten-Format zurück.

Die Rücksendung der Unterlagen und die Angabe Ihrer Kontoverbindung sind ebenfalls erforderlich, wenn das Fahrzeug zum Beispiel verschrottet wird. So können wir Ihren Vertrag bei einem Fortfall des versicherten Fahrzeugs vorzeitig abrechnen.

Die Rücksendeanschrift für die Unterlagen lautet:

Gothaer Allgemeine Versicherungs AG
Gothaer Allee 1
50969 Köln

Ihr Versicherungsbeitrag muss im Voraus für ein Verkehrsjahr (1. März bis Ende Februar im Folgejahr) bezahlt werden. Bei Beginn des Versicherungsvertrags nach dem 1. März richtet sich Ihr Beitrag nach der dadurch kürzeren Versicherungsdauer. Der Mindestbeitrag beträgt jedoch grundsätzlich 20 Euro. Diesen Mindestbeitrag behalten wir auch bei vorzeitigem Vertragsende ein und erstatten die Differenz zum noch ausstehenden Beitrag.

Bei Verkauf des Fahrzeugs geht die bestehende Versicherung auf den Käufer über . Damit der Versicherungs­schutz bestehen bleibt, müssen Sie und der Käufer bzw. die Käuferin die Gothaer über die Veräußerung informieren. Der/die Käufer*in kann die Versicherung kündigen, bis zur Beendigung des Vertrages sind Sie jedoch zur Zahlung der Beiträge verpflichtet.

Falls der Vertrag vor Ablauf des Verkehrs­jahres beendet wird, müssen Versicherungs­bescheinigung und Versicherungs­schein sowie das Versicherungs­kenn­zeichen sofort an die Gothaer zurück­gegeben werden. Selbst­klebende Folien­kennzeichen müssen am Fahrzeug entfernt werden.

Ein Diebstahl muss bei der Polizei angezeigt werden.

Ein neues Versicherungskennzeichen erhalten Sie über unser Service-Center. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Service-Nr: 0221 308-19785.

Im Schadensfall bieten wir als erweiterte Serviceleistung unseren 24-Stunden-Service unter der Telefonnummer: 030 5508-81508 .

Zur Aufnahme Ihres Schadens wenden Sie sich bitte an diese Nummer.

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