Wir werden nicht auf Lücke setzen

Ambulante Zusatzversicherung

Ganz gleich, ob Sehhilfen, alternative Behandlungen oder Zuzahlungen für Arzneimittel: Die ambulante Zusatzversicherung MediAmbulant erstattet viele Leistungen, für die die gesetzliche Krankenversicherung nicht aufkommt.

  • 100 Prozent Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung für Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel
  • Bis zu 120 Euro pro Jahr für Sehhilfen
  • Hohe Erstattung für Naturheilverfahren bis zu 1.000 Euro pro Jahr

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Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung

Leistun­gen
Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung
Erstattung für Sehhilfen (Brille/Kontaktlinsen)
Heilpraktiker/Naturheilverfahren
Beitragsrückerstattung

Für innovative Vorsorgeleistungen

MediPrävent Basis und MediPrävent Premium

  • Frei wählbare, ambulante ärztliche Vorsorgeleistungen, Fitness-Studio
  • Schutzimpfungen, inklusive Reiseschutzimpfungen
  • Premium: zusätzlich ärztlich empfohlene, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie Präventionskurse
  • Keine Gesundheitsprüfung und Wartezeiten

Ihre Leistungen der Vorsorgezusatzversicherungen

Medi­Prävent Basis Medi­Prävent Premium
Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Arzneimittel Bis 50 € pro Kalenderjahr
Fitness-Studio/Präventionskurse 100 % bis maximal 50 Euro pro Kalenderjahr für die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio 100 % für die regelmäßige Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen +
100 % bis maximal 50 Euro für die Fitness-Studio-Mitgliedschaft
Gesamtleistung je Kalenderjahr 200 € 500 €

Versicherungsbedingungen ambulante Zusatzversicherung & Vorsorgezusatzversicherung

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Fragen & Antworten zur ambulanten Zusatzversicherung

Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet die versicherten Leistungen im ambulanten Bereich, für die die GKV gemäß SGB V nicht leistet. Hierzu zählen zum Beispiel Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, Heilpraktiker­leistungen, Vorsorge­maßnahmen sowie Sehhilfen.

Eine ambulante Zusatzversicherung kann für gesetzlich Versicherte sinnvoll sein, die ihren Versicherungsschutz der GKV im ambulanten Bereich sinnvoll ergänzen möchten.

Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet die versicherten Leistungen (z. B. für alternative Heilbehandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorge­maßnahmen sowie Sehhilfen) im ambulanten Bereich, für die die GKV gemäß SGB V nicht leistet.

Die Höhe des Beitrags hängt vom gewünschten Leistungs­umfang, dem Eintritts­alter und dem Gesundheits­zustand der zu versichernden Personen ab.

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