Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet die versicherten Leistungen im ambulanten Bereich, für die die GKV gemäß SGB V nicht leistet. Hierzu zählen zum Beispiel Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, Heilpraktikerleistungen, Vorsorgemaßnahmen sowie Sehhilfen.