Kundin lässt sich von einem Apotheker beraten, welches Arzneimittel sie kaufen soll.

Arzneimittel: Was muss man beachten?

Wer hat in seinem Leben nicht schon einmal Arznei­mittel einge­nommen oder wird dies irgend­wann einmal tun?! Doch Medika­mente sind auch mit Risiken verbunden. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Infos rund um Arznei­mittel zusammen­gefasst. So können Sie sowohl Ihre Gesund­heit als auch Ihren Geld­beutel schonen.

Was ist ein Arzneimittel?

Arzneimittel oder Pharmaka sind laut deutschem Arzneimittelgesetz Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind, um

  • Krankheiten, Leiden, Kör­per­schäden oder krank­hafte Be­schwer­den zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen
  • Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen
  • die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu erkennen oder zu beeinflussen
  • vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen

Damit zählen zu den Arzneimitteln zum Beispiel auch Präparate, die aus Blut hergestellt werden, und sogenannte Diagnostika, die bei Untersuchungen benötigt werden. Abzugrenzen sind Arzneimittel von sogenannten Me­di­zin­produkten wie Herz­schritt­machern, Prothesen, Kon­takt­linsen usw.

Bei Nahrungsergänzungsmitteln handelt es sich um eine Sub­stanz­gruppe, die in der Leistungspraxis der privaten Krank­en­ver­sicherung immer wieder Fragen aufwirft, da es sich hier nicht um Arzneimittel, sondern um Lebensmittel handelt, die nicht erstattungsfähig sind.

Worin unterscheiden sich Arzneimittel?

Arzneien können aus Arzneipflanzen (Phy­to­therapeutika), Stoff­wechs­el­produkten von Mikro­organismen oder Bakterien (Antibiotika), an­or­ganischen und or­ganischen Ver­bindungen und Produkten tierischen Ursprungs (zum Beispiel Heparin, bestimmte In­su­linarten) hergestellt werden. Eine recht neue Methode zur Herstellung von Arz­nei­mitteln ist die Gen­tech­nik. Diese ermöglicht die Herstellung vieler Arz­nei­mittel wie Krebs­therapeutika, Impf­stoffe, Blut­gerin­nungs­faktoren und Hormone, zum Beispiel Insulin.

Bei der Einnahme eines Arzneimittels nehmen wir nicht nur den Wirkstoff zu uns. Vielmehr enthalten alle Arzneimittel Zusatzstoffe (Füllsubstanzen, Farbstoffe, Träger­substanzen, Stabilisatoren). Bei allergischen Reaktionen oder Un­ver­träg­lichkeiten muss somit nicht nur der Wirkstoff, sondern es müssen auch die Zusatz­stoffe berücksichtigt werden. So ist manchmal der Wirkstoff in gleicher Dar­reichungs­form eines anderen Herstellers (Generikum) verträglicher.

Achten Sie bei der Einnahme Ihrer Arzneimittel auf die in der Pack­ungs­bei­lage beschriebene Dar­reich­ungs­anwendung! Nur bei der richtigen Anwendung kann Ihr Präparat richtig wirken. Im Folgenden haben wir für Sie verschiedene Darreichungs­formen mit Anwendungs­hinweisen erläutert.

Verschiedenste Arzneimittel sind auf einem Tisch plaziert.

Perorale Einnahme

Inhalative Aufnahme

Parenterale Anwendung

Äußerliche Anwendung

Überwachung, Zulassung und der Patentschutz von Arzneimitteln

Arzneimittel werden durch den Apotheker bzw. die Apothekerin bei der Herstellung ständig auf Reinheit und Wirkstoff überwacht. Die Herstellung erfolgt überwiegend in der phar­ma­zeutischen Industrie und in Apotheken bzw. Krank­en­haus­apotheken. Die Zulassung von Arzneimitteln erfolgt durch das Bundesinstitut für Arz­nei­mit­tel­forschung und Medizinprodukte oder durch das Paul-Ehrlich-Institut (Impfstoffe).

Der Vertrieb von apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch die Hersteller erfolgt zum Teil über den Phar­ma­groß­handel, zum Teil direkt an die Apotheke. Die Apotheke untersteht dem Regierungspräsidenten und der kommunalen Gesundheitsbehörde im Rahmen der Apotheken­be­triebs­ordnung. Ausschließlich öffentliche Apotheken mit Erlaubnis zum Versandhandel dürfen Medikamente im Internet vertreiben. Im Internet angebotene Arzneimittel ohne Einbindung einer Apotheke werden weder in Herstellung noch Vertrieb überwacht. Sie bergen erhebliche Gefahren, sind zum Teil sogar lebensgefährlich. Die Zahl von Websites, die gefährliche und illegale Arzneimittel anbieten, steigt stetig.

Gehäuft angeboten werden sogenannte Lifestyle-Medikamente (wie zum Beispiel Produkte zur Ge­wichts­re­duktion, Potenz- und Haar­wuchs­förderung), Do­ping­substanzen, aber auch Arzneimittel, zum Beispiel zur Behandlung von Herzerkrankungen, Krebs oder HIV. Kunden erhalten hier zum Teil nicht zugelassene oder auch gefälschte Präparate. Zum Teil enthalten diese andere als auf der Verpackung angegebene Wirkstoffe bzw. Wirk­stoff­stärken oder sogar keine Wirkstoffe. Teilweise fehlen Bei­pack­zettel oder Verpackung. Hiervon ist der Vertrieb über zugelassene Versandapotheken abzugrenzen.

Medikamente unterliegen nach Neueinführung einem meist 12- bis 15-jährigem Patentschutz. Dieser stellt ein Monopol zur Herstellung dieses Arzneimittels dar. Mit Ablauf des Patentschutzes kann dieser Wirkstoff von allen Arzneimittelherstellern produziert werden. Hierbei handelt es sich dann um sogenannte Generika, die durch das Wegfallen eines Großteils der Forschungs- und Entwicklungskosten preisgünstiger angeboten werden können. Generika enthalten den identischen Wirkstoff, müssen im Körper gleich schnell aus dem Me­di­ka­ment ins Blut übergehen und haben die gleiche Darreichungsform wie das Originalpräparat.

Unterscheiden dürfen sich die Präpa­rate aber hin­sichtlich der Her­stel­lungstechnik und der ent­haltenen Hilfsstoffe. Häufig arbeiten Phar­ma­hersteller kurz vor Ablauf des Patentschutzes an einer geringfügigen Veränderung ihrer Arz­nei­mit­tel­spezialität, zum Beispiel durch Veränderung der Dar­reich­ungsform bzw. -Hilfsstoffe (Galenik), und verlängern hierdurch erneut den Patentschutz. Bei diesen sogenannten Me-too-Präparaten handelt es sich um Scheininnovationen, die im Vergleich zu den bewährten Arzneimitteln teurer, aber nicht wirksamer sind.

Frei verkäufliche vs. verschreibungspflichtige Arzneimittel

Man unterscheidet Fertigarzneimittel (vom Pharmahersteller im Voraus hergestellt, mit entsprechender Packung und Beipackzettel) und sogenannte Rezeptur- und Defekturarzneimittel, die in der Apotheke hergestellt werden. Der weitere Vertrieb dieser Arzneimittel ist abhängig davon, welchen Inhaltsstoff das Medikament enthält. Man unterscheidet 3 Gruppen von Arzneimitteln:

  • Nicht apothekenpflichtige frei verkäufliche Arzneimittel
  • Apothekenpflichtige frei verkäufliche Arzneimittel
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel

Frei verkäufliche nicht apothek­en­pflichtige Arzneimittel können ohne Verordnung in Apotheken, Internet- oder Versandapotheken, Drogerie­märkten, Le­bens­mittelgeschäften und Groß­märkten erworben werden. Der Begriff "apotheken­pflichtiges Arznei­mittel" besagt, dass der Vertrieb ausschließlich über den Phar­ma­groß­handel und Apotheken möglich ist. Ein Teil der apotheken­pflicht­igen Arzneimittel wird ohne ärztliche Verordnung als sogenannter OTC-Artikel (Over The Counter = über den Ladentisch) abgegeben.

Dem gegenüber steht die große Gruppe der verschreibungspflichtigen Medikamente. Dabei ist bei einigen Arzneimitteln eine scharfe Abgrenzung nicht möglich. So werden Medikamente mit gleichen Inhaltsstoffen niedrig dosiert von Apotheker*innen frei verkauft, höher dosiert jedoch werden sie nur gegen eine ärztliche Verordnung abgegeben. Dies trifft zum Beispiel auf bestimmte entzündungshemmende Präparate und Magenmedikamente zu.

Welche Aufgabe haben Arztpraxen und Apotheken im Umgang mit Arzneimitteln?

Das Fachwissen der Ärzte bzw. Ärztinnen ist für die Diagnose­stellung und somit für die gege­benen­falls notwendige medika­mentöse Behandlung erforder­lich. Nicht alle Krank­heiten sind mit Medika­menten zu lindern bzw. heilbar. Diese Abgren­zung und die Indikations­stellung (Prüfung, ob der Einsatz des Medika­mentes bei dem Krank­heitsbild angebracht ist) obliegen den Ärzten bzw. Ärztinnen. Häufig bestehen bei Patient*innen mit verschiedenen Erkran­kungen (Multi­morbi­dität) oder bereits bestehender Medikation Kontra­indikationen. Dies bedeutet, dass bestimmte Arznei­mittel keines­falls ange­wendet werden dürfen (absolute Kontra­indikation) oder aber nicht ange­wendet werden sollten (relative Kontra­indikation).

Apotheker*innen befassen sich mit der Herstellung, Kontrolle und Abgabe von Arznei­mitteln, beratend sind sie vor allem im Hand­verkauf von OTC-Artikeln tätig. Eine Überwachung der ärztlichen Verordnung findet jedoch meist nicht statt. Durch das Vor-Ort-Stärkungs­gesetz (VOASG) ist es den Apotheken jedoch möglich, ihren Kund*innen pharma­zeutische Dienst­leistungen anzu­bieten, die zu einer Verbes­serung der Sicher­heit und Wirksam­keit einer Arzneimittel­therapie führen. Dazu gehören beispiels­weise eine erweiterte Medikations­beratung bei Poly­medikation (gleich­zeitige Einnahme von ≥ 5 Arznei­stoffen), der sogenannte Medika­menten-Check oder eine Einweisung in die korrekte Anwendung von Inhala­tionshilfen mit Üben der Inhalations­technik.

Wissenswertes zum Umgang mit Ihren Medikamenten

  • Wählen Sie einen Arzt/eine Ärztin Ihres Vertrauens (Haus­arzt/Haus­ärztin), der/die Ihre Behand­lungen koordiniert und den Überblick über Ihre Erkran­kungen und die dafür nötigen Medika­mente hat
  • Teilen Sie Ihren behandelnden Ärzten bzw. Ärztinnen immer alle Medikamente mit, die Sie ein­nehmen oder neu verschrieben bekommen. Hierzu zählen auch die Medikamente, die Sie unverordnet einnehmen oder die für Sie zum Alltag gehören, zum Beispiel die "Pille" oder auch Vitamin- oder Mineralpräparate
  • Die gleichzeitige Einnahme von fünf oder mehr verschiedenen Medika­menten pro Tag bezeichnet man als Poly­medi­kation. Sie steigert das Risiko für Neben­wirkungen, aber auch für uner­wünschte Wechsel­wirkungen
  • Wenn Sie eine Vielzahl von Arznei­mitteln einnehmen, ist unter Um­ständen ein Einnahme­plan hilfreich
  • Lesen Sie die Gebrauchs­infor­mation (Beipack­zettel) sorgfältig durch. Achten Sie auch selbst auf Kontra­indikationen, Wechsel­wirkungen und Gefahren­hinweise. Bei Unsicher­heiten sprechen Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin an oder lassen in der Apotheke Ihres Vertrauens einen Wechsel­wirkungs­check durchführen
  • Informieren Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin über bereits bestehende Allergien und Unverträg­lichkeiten oder Neben­wirkungen, die mög­licher­weise in Zusammen­hang mit Ihren Arznei­mitteln stehen
  • Befolgen Sie die Einnahme­empfeh­lungen Ihres Arztes/Ihrer Ärztin. Das gilt insbe­sondere für die angeord­nete Dosierung (Menge, Zeitab­stände). Ändern Sie diese nicht ohne Rück­sprache und unter­brechen Sie nicht die Einnahme. Bei einzelnen Medika­menten ist es wichtig, ob sie vor der Mahlzeit (präprandial oder nüchtern) oder nach der Mahlzeit (postprandial) einge­nommen werden
  • Nehmen Sie Ihre Medika­mente mit ausreichend Flüssig­keit ein, am besten mit einem Glas Wasser
  • Teilen Sie Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin mit, wenn Sie regel­mäßig Alkohol zu sich nehmen oder auch von Medika­menten abhängig sind
  • Bewahren Sie auch an Ihrem Arbeits­platz einige Tabletten auf, falls Sie die Einnahme zu Hause vergessen haben sollten
  • Sorgen Sie bei regelmäßiger Ein­nahme von Medika­menten für einen recht­zeitigen Bezug, ins­besondere, wenn Sie auf Reisen gehen
Apotheker scannt ein Rezept für Arzneimittel ein.

Was sollte ich über Rezepte wissen?

Man unterscheidet:

  • Privatrezepte
  • Deutsche Krankenkassenrezepte ("Rosa Rezept" oder "rotes Rezept")
  • Formular zur Empfehlung rezept­freier Arznei­mittel ("Grünes Rezept")
  • Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezept, "gelbes Rezept")

Für Privatrezepte gibt es im Gegen­satz zu Kassen­rezepten keine Vorschrift zur Form. Rezepte für Mitglieder der gesetz­lichen Kranken­kasse (GKV) sind immer rosa hinterlegt. Auf beiden Rezepten können maximal drei verschiedene Medika­mente pro Rezept verordnet werden. Kassen­ärzt*innen verwenden grün hinter­legte Rezepte oder auch ein Privat­rezept, um Patient*innen ein Medika­ment zu eigenen Lasten zu verordnen.

Das vollständig ausgefüllte Rezept stellt eine Verordnung (Ordination) dar, auf der nichts verändert werden darf. Diese Verordnung wird daraufhin in der Apotheke ausgeführt. Ein Kassen­rezept ist einen Monat gültig, fehlt eine entsprechende Angabe auf einem Privatrezept, ist dieses drei Monate gültig. Wiederholungs­rezepte, so­ge­nannte Repetitur-Rezepte, sind ungültig. Das verordnete Medikament darf also nur einmal abgegeben werden.

Einen Sonderstatus haben Be­täubungs­mittelrezepte (BtM-Rezepte) für PKV- und GKV-Versicherte. Sie müssen gesondert vom Arzt/von der Ärztin bei der Bundes­opium­stelle bezogen werden und enthalten zwei Durch­schläge. Die Gültigkeit des BtM-Rezeptes beträgt eine Woche.

Was steht auf einem Rezept für privat Versicherte?

  • Name, Vorname, Geburtsdatum des Patienten/der Patientin
  • Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift des verschreibenden Arztes/der Ärztin, Aus­stel­lungs­datum und Unterschrift des Arztes/der Ärztin (Kürzel sind erlaubt)
  • Rp.: latein. Recipe = man nehme – Bezeichnung des Fertig­arznei­mittels oder Wirkstoffes einschließlich Stärke, Darreichungs­form und abzu­ge­bender Menge (Packungs­größe zum Beispiel bei Tabletten N1, N2, N3), Gültig­keits­dauer der Verschreibung
  • Optional: Aut idem: latein. = oder das Gleiche, d. h., das Medika­ment kann in der Apotheke gegen ein wirk­stoff­gleiches Medika­ment eines anderen Herstellers ausge­tauscht werden

Lagerung und Haltbarkeit

Industriell hergestellte Arzneimittel müssen immer mit einem Beipackzettel, einem Verfallsdatum und einem Hinweis auf die Aufbewahrung versehen sein. So erfordern einzelne Medikamente die ständige Aufbewahrung bei 5 Grad Celsius. Impfstoffe werden in einer Kühlkette an die Apotheke ausgeliefert und sollten dann auf dem schnellsten Weg ohne Unter­brechung der Kühlkette zur Anwendung kommen. Im güns­tig­sten Fall werden Sera (Blut­bestand­teile) und Impfstoffe direkt an die Arzt­praxis geliefert.

Insulinvorräte, die meisten Chemo­thera­peutika (Arznei­mittel in der Krebsbe­handlung), Zäpfchen, Augen­tropfen und Salben haben häufig einen ähnlichen Hinweis. So sind Augen­tropfen nach Öffnung des Behältnisses oftmals nur einen Monat haltbar. Bei spora­dischem Gebrauch ist deshalb die portions­weise verpackte Einmal­pipette sinnvoller. Einige Arznei­mittel müssen lichtge­schützt aufbewahrt werden. Generell sollten alle Medika­mente nicht der Sonne, nicht der Wärme und nicht dem Frost ausgesetzt werden. Insulin wird meist in Ampullen in Packungen mit fünf oder zehn Fläschchen vertrieben. Der Über­vorrat sollte im Kühl­schrank (nicht im Eisfach) aufbe­wahrt werden. Die sich im Gebrauch befind­liche Ampulle sollte nicht der Wärme ausgesetzt werden. Bei Reisen oder aber häufiger Tätigkeit außerhalb klima­tisierter Räume sollte eine Kühlbox verwendet werden.

Arzneimittel in der Krankenversicherung

Grundsätzlich müssen im Hinblick auf eine Erstattungsfähigkeit in der privaten Krankenversicherung Arzneimittel verordnet sein und in einer Apotheke/Versandapotheke bezogen werden. Das von der Apotheke bearbeitete Rezept sollte vollständig ausgefüllt sein. Das verordnete Medikament muss im zugelassenen Anwendungsgebiet (Indikation) der in der Rechnung des behandelnden Arztes/der Ärztin genannten Diagnose entsprechen. Ebenso sollten die Packungsgrößen der einzelnen Medikamente und bei Wieder­holungsverordnungen die Ge­samt­mengen der Dosierungsanleitung des Arztes/der Ärztin bzw. dem Beipack­zettel entsprechen.

Die Erstattungsfähigkeit Ihres Arznei­mittels hängt von der medizi­nischen Notwendig­keit der Verordnung und von Ihrem Versiche­rungs­schutz ab. Nicht alle verord­neten Arznei­mittel sind erstattungs­fähig. Bei Unsicher­heiten oder Grenz­fällen sollten privat Kranken­versicherte vor dem Kauf in der Apotheke ihre Kranken­versicherung kontaktieren.

Da einige Präparate und Be­hand­lungsmethoden in der Er­stattungs­prüfung erklärungs­bedürftig sind, haben wir Ihnen im Folgenden einige Beispiele erläutert.

Nahrungsergänzungsmittel

Homöopathische Arzneimittel

Traditionelle chinesische Medizin (TCM)

Die "Pille"

Off-Label-Use

Erstattungsfähigkeit in der gesetzlichen Kranken­versicherung

Rezeptfreie Arzneimittel sind in der gesetzlichen Krankenversicherung für Erwachsene in der Regel nicht erstattungsfähig. Ausnahmen veröffentlicht der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und gesetzlichen Krankenkassen in einer sogenannten OTC-Ausnahmeliste. Medikamente zur Verbesserung der privaten Lebensführung, wie zum Beispiel Präparate zur Rauch­er­entwöhnung, Appetithemmung oder gegen Impotenz, werden von Krankenkassen generell nicht übernommen.

Gesetzlich Versicherte müssen beim Bezug verordneter Arznei­mittel diverse Zuzahlungen, u. a. eine Rezeptgebühr (Ausnahme: zum Beispiel Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), bezahlen. Eine Ausnahme stellen hier von der Zuzahlungspflicht befreite Präparate dar. Zur Vermeidung einer finanziellen Über­forderung sind diese Zuzahlungen nur bis zu einer bestimmten Be­las­tungs­grenze zu leisten. Wird die Be­las­tungs­grenze innerhalb eines Kalender­jahres erreicht, stellt die Kranken­kasse eine Bescheinigung darüber aus, dass für den Rest des Kalender­jahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind.

Bei den sogenannten Festbeträgen handelt es sich um Erstattungs-Höchst­preise für bestimmte Arzneimittel: Übersteigt der Preis des Arzneimittels den Festbetrag, muss der Versicherte die Mehrkosten immer selbst tragen. Die in der vom Bundes­ausschuss der Ärzte und Kranken­kassen sogenannten "Ne­ga­tiv­liste" zusammen­gestellten Präparate dürfen nicht auf einem Kassenrezept verordnet werden. Eine Ausnahme hiervon stellen bestimmte dort genannte Indikationen (An­wen­dungs­gebiete) dar. Lesen Sie hier genaueres.

Unwirtschaftliche Arzneimittel dürfen nicht durch die gesetzlichen Kran­ken­kassen erstattet werden. Hierbei handelt es sich um Arzneimittel, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestand­teile enthalten, deren Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann oder deren therapeu­tischer Nutzen nicht nach­gewiesen ist.

Ehepaar lässt sich von einer Ärztin beraten.

Besondere Lebenssituationen

In besonderen (Lebens-)Situationen, wie beispiels­weise in einer Schwanger­schaft, beim Sport oder im Straßen­verkehr, sollten Sie auf Besonder­heiten im Umgang mit Arznei­mitteln achten. Wir haben Ihnen im Folgenden für die verschie­densten Situa­tionen in Ihrem Leben zusammen­gefasst, was Sie zum Thema Arznei­mittel wissen sollten.

...in der Schwangerschaft

...bei Kindern

...im höheren Lebensalter

...beim Sport

...im Straßenverkehr

...im Schichtdienst

Mann guckt sich die Medikamente aus seinem Medikamentenschrank an.

Was gehört in meine Urlaubs- und Hausapotheke?

Die Urlaubsapotheke

  • Denken Sie an die Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen
  • Ein eingeschränktes Sortiment aus Ihrer Hausapotheke sollte Sie auch im Urlaub begleiten
  • Sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt/Ihre Ärztin auf Folgendes an:
    • Ein Antibiotikum zur Behandlung akuter Erkrankungen, zum Beispiel Blasen­entzündungen
    • Bei Reisekrankheit auf ein Antiemetikum (gegen Brechreiz)
    • Spezifische Arzneimittel bei Einreisen in bestimmte Länder, zum Beispiel Malariamittel

Sie sollten Ihre Arzneimittel immer im Handgepäck dabei haben, um die regel­mäßige Einnahme nicht zu verhindern. Dabei sollten sie allerdings auf die Sicherheits­vorschriften der jeweiligen Flug­gesell­schaft achten. Außerdem sollten Sie beim Erwerb eines Arznei­mittels im Ausland vorsichtig sein, da sie sich häufig in Stärke oder Zusammen­setzung unterscheiden.

Die Hausapotheke

Über Jahre sammeln sich in jedem Haushalt mehr und mehr Medikamente an, die zum Teil bei weitem das Haltbar­keitsdatum überschritten haben. Häufig sind es auch Arzneimittel, die man von Freund*innen erhalten hat. Gerade dieser Handel unter Freund*innen und Bekannten birgt gewisse Gefahren (Verfallsdatum, unsachgemäße Lagerung, Fehlen des Beipackzettels und mögliche allergische Reaktionen) in sich und sollte deshalb vermieden werden.

Diente ein Medikament einer kurzfristigen Behandlung, so sollte dies, da es sich nur um Restmengen handelt, vernichtet werden. Medikamente, die "immer mal wieder" zum Einsatz kommen, sollten entsprechend je nach Indikation beschriftet werden. Unsere Empfehlungen für eine gut sortierte Hausapotheke:

  • Schmerzmittel, zum Beispiel Acetylsalicylsäure, Paracetamol, Ibuprofen
  • Krampflösende Zäpfchen
  • Medikamente gegen Husten, Schnupfen, Hals­schmerzen
  • Wund- und Heilsalbe, Brandsalbe, Gel für Insekten­stiche, Gel oder Salbe gegen Prellungen, Zerrungen bzw. Verstauchungen
  • Wund- und Händedesinfektionsmittel
  • Fieberthermometer
  • Verbandmaterial, Verbandschere, Pflaster, Dreiecktuch, Handschuhe
  • Zeckenkarte oder -zange

Entsorgung abgelaufener und nicht mehr benötigter Medikamente

Ungenutzte Arzneimittel sind im Gegensatz zu anderen Waren vom Umtausch / von der Rückgabe ausgeschlossen. Medikamente, die die Apotheke verlassen haben, dürfen nicht mehr an andere Kund*innen verkauft werden, da die richtige Lagerung außerhalb der Apotheke nicht garantiert ist.

Ihre Kommune bzw. Ihr Ab­fall­entsorgungs­unternehmen erteilt Auskunft, ob Sie Medika­mente mit dem Hausmüll entsorgen können. Sollte der Hausmüll in einer zentralen Müll­ver­brennungs­anlage entsorgt werden, ist dies der Fall. Keinesfalls sollten Sie Arzneimittel über die Toilette oder das Waschbecken entsorgen. Arzneimittel­wirkstoffe werden in Kläranlagen vielfach nicht vollständig abgebaut und gelangen so letztendlich über das Trinkwasser und unsere Nahrung in unseren Körper. Dies betrifft übrigens gleichfalls Abbau­produkte einge­nommener Arzneimittel, die über den Urin und Stuhl ausgeschieden werden. Insbesondere sind hier Antibiotika, Hormon­präparate und Blutfett­senker zu erwähnen

Tipps für die Entsorgung von Arzneimitteln

  • Durchforsten Sie Ihre Hausapotheke einmal im Jahr nach abgelaufenen Arzneimitteln
  • Entsorgen Sie angebrochene Arzneimittel, zum Beispiel Augen­tropfen und Säfte, nach dem im Beipackzettel beschriebenen Zeitraum
  • Klären Sie, ob Sie Ihre Me­di­ka­mente im Hausmüll entsorgen können, und achten Sie dabei darauf, dass Dritte, zum Beispiel Kinder, bei der Entsorgung keinen Zugriff darauf haben
  • Eine Entsorgung von Alt­arznei­mitteln in Apotheken ist eine Service­leistung, einen Anspruch darauf haben Sie nicht. Sprechen Sie Ihre Apotheker*innen darauf an
  • Spritzen und Nadeln sollten in speziellen bruch­sicheren Behältern entsorgt werden, um Stich­ver­let­zungen mit In­fektions­risiko zu vermeiden. Zum Teil können auch sie in Ihrer Apotheke oder bei speziellen Sammelstellen der Kommune abgegeben werden

Tipps für Sparfüchse

  • Übervorräte/Mengen, die über einen Zeit­raum von einem Quartal reichen, sollten vermieden werden. Es könnten zwischen­zeitlich Unverträg­lichkeiten auftreten oder es könnte auch eine Umstellung der Therapie erford­erlich sein
  • Fragen Sie Ihre Apotheker*innen nach preis­werteren Medika­menten, zum Beispiel Generika oder Re-Importen
  • Auch bei rezeptfreien Arzneimitteln (soge­nannten OTC-Präpa­raten) lohnt sich ein Preis­vergleich. Die Preis­spanne zwischen den Mitteln, zum Beispiel gegen leichte Kopf­schmerzen, ist oft beträchtlich
  • Preisgünstige Generika haben je nach Hersteller eine ebenso gute Qualität wie das Original. Nutzen Sie diese Einspar­möglich­keit ohne Qualitäts­einbußen zugunsten Ihres Porte­monnaies – und bei Erstattung durch Ihren Kranken­versicherer auch zugunsten Ihrer Versicherten­gemein­schaft. Apothe­ker*innen dürfen bei verord­neten Arznei­mitteln jedoch nur dann ein anderes Medika­ment als das verschrie­bene abgeben, wenn der Arzt/die Ärztin "Aut Idem" zuge­lassen hat
  • Nach Krankenhausbehand­lungen oder auch Besuchen bei anderen Ärzten bzw. Ärztinnen sollte der Medika­menten­plan durch Ihren Haus- oder Fach­arzt/Ihre Haus- oder Fach­ärztin überarbeitet werden. Häufig werden Arznei­mittel mit gleichem Inhalts­stoff unter einem anderen Namen verordnet. Gehen Sie ruhig aktiv auf Ihren Arzt oder Ihre Ärztin zu
  • Me-too-Präparate, auch Schein­innova­tionen genannt, bringen selten einen Vorteil und machen die Therapie teurer. Sie sind von echten, hoch-wirk­samen Innova­tionen zu unterscheiden
  • Wenn Sie aufgrund von chroni­schen Beschwer­den / einer chroni­schen Erkran­kung regel­mäßig Medika­mente beziehen, bietet die Bestellung über eine Versand­apotheke oftmals einen Preis­vorteil. Diese bietet i. d. R. auch einen Arzneimittel- und Wechsel­wirkungs­check der Präparate an, die dort bezogen werden. Die Gothaer Kranken­versiche­rung fördert ein kosten­bewusstes Verhalten ihrer Versicherten in bestimmten Tarifen
  • Hüten Sie sich, insbesondere bei Internet­bezug von Arznei­mitteln über unkontrol­lierte Websites, vor Fälschungen, die die ange­gebenen Wirkstoffe nicht bzw. nicht ausrei­chend enthalten oder sogar gesundheits­schädlich sind

Arzneimittelmissbrauch

Nichts im Leben ist ohne Schatten­seiten. Unsach­gemäß angewendet, wirken Medikamente entweder gar nicht, schaden der Gesundheit oder machen sogar abhängig.

Als Ursache für den Fehlgebrauch oder Missbrauch von Arzneimitteln wird häufig die ärztliche Verordnungs­praxis angesehen. Kostendruck bei zum Teil nur einge­schränkter Entlohnung mit entsprechend geringen zeitlichen Ressourcen für den einzelnen Patienten/die einzelne Patientin spielt hier eine Rolle. Gepaart ist er zum Teil mit einer hohen Erwartungs­haltung im Hinblick auf eine ärztliche Verordnung, was oftmals zu schnell zur Ausstellung eines Rezeptes, insbesondere bei Schmerz-, Beruhigungs- oder Schlafmitteln, führt.

Hinzu kommen Vereinsamung insbesondere älterer Patient*innen, zunehmend höheres Lebensalter mit allen körperlichen Beeinträchtigungen und psychosoziale Probleme, die zum Missbrauch auch durch Selbst­me­dikation führen. Häufig erkennt der/die Betroffene selbst nicht die Grenzen der Abhängigkeit, ist deshalb einer Zuwendung durch Familie und Freund*innen nicht zugänglich. Hier sollte professionelle Hilfe durch den Arzt/die Ärztin oder Selbsthilfe­gruppen in Anspruch genommen werden.

Fazit

Jeder von uns hat in seinem Leben bereits Arznei­mittel einge­nommen oder wird dies irgendwann einmal tun. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Ratgeber Orien­tierung und praktische Unter­stützung im Umgang mit diesem wichtigen Thema geben konnten. Wägen Sie die Notwen­digkeit und auch die Risiken von Arznei­mitteln in vertrauens­vollem Dialog mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin bzw. Apo­the­ker/Apothekerin ab. Seien Sie sich der Grenzen einer Selbst­me­di­kation bewusst. Ein gut reflektierter Umgang mit Arznei­mitteln wirkt sich positiv auf Ihre Gesund­heit aus und kommt Ihrem Geldbeutel zugute. Sie tragen zur Eindämmung steigender Arzneimittelausgaben im Gesund­heits­wesen bei und schonen unsere Umwelt.

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