Gothaer Krankentage­geld

  • Auszahlung auch für Sonn- und Feiertage
  • Leistung bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit
  • Absicherung bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens möglich

Gothaer Krankentagegeld: Drei mögliche Varianten

Selbständige und Frei­be­ruf­ler*innen

Für Sie als Selbständige bzw. Selbständiger oder Freiberufler*in ist die finanzielle Sicherheit bei länger dauernder Arbeits­unfähig­keit durch Krank­heit oder Unfall ein besonders wichtiges Thema. Ein plötzlicher Unfall oder eine lang­wierige Be­hand­lung mit anschließenden Re­ha­bi­li­ta­tions­maß­nah­men könnte für Sie schnell zum exis­ten­ziel­len Pro­blem werden. Doch keine Sorge! Das Gothaer Kran­ken­tage­geld für Selb­stän­dige oder Frei­be­rufler*innen si­chert Sie in einem sol­chen Fal­le ab.

  • Individuelle Absicherung Ihres Einkommens
  • Bedarfsgerechte Karenzzeiten für Selbständige und Frei­be­ruf­ler*innen
  • Leistung bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit
  • Auszahlung auch für Sonn- und Feiertage

Individuelle Absicherung Ihres Einkommens

Wenn Sie als Selbständige bzw. Selb­stän­diger oder Freiberufler*in erkranken, haben Sie in der Regel kein Ein­kom­men mehr. Schwierig wird es vor al­lem dann, wenn Sie länger außer Ge­fecht gesetzt sind. Eine Kran­ken­tage­geld­ver­sicherung ist für Sie des­halb unver­zicht­bar. Wir zahlen das Kranken­tage­geld in der ver­ein­barten Höhe, egal, ob Sie zu Hause oder im Kran­ken­haus be­han­delt werden.

Bedarfsgerechte Karenzzeiten

Als Zahlungsbeginn können Sie mit uns bereits den achten Tag einer Ar­beits­un­fähig­keit ver­ein­baren. Sinn­voll ist je­doch ein ge­staf­fel­tes Kran­ken­ta­ge­geld mit unter­schied­lichem Leis­tungs­be­ginn, beispiels­weise ab dem 15. und dem 29. Tag einer Arbeits­un­fähigkeit. Wenn Sie keine Kranken­voll­ver­sicher­ung bei uns ab­schließen, beträgt die Karenz­zeit min­destens 43 Tage.

Auszahlung auch für Sonn- und Feiertage

Für jeden Tag einer 100-prozentigen Ar­beits­unfähig­keit zahlen wir Ihnen nach der ver­ein­bar­ten Karenz­zeit das Kran­ken­tage­geld in der ver­sicher­ten Höhe - auch für Sonn- und Feiertage.

Freiwillig Versicherte

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann schnell zu einem existenziellen Problem werden. Bei einer länger dauernden Ar­beits­unfähigkeit erhalten Sie im Anschluss an die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung von Ihrer ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­se ein Kran­ken­geld, das in Höhe und Dau­er be­grenzt ist. Das Kran­ken­geld ver­min­dert sich um die Ar­beit­neh­mer­an­teile zur Ren­ten-, Ar­beits­losen- und Pfle­ge­pflicht­ver­sicherung. Was Ihnen dann über­wiesen wird, reicht häufig nicht aus, um Ihren Lebens­stan­dard zu halten. Doch lehnen Sie sich un­be­sorgt zurück. Das Gothaer Kran­ken­tage­geld sichert Sie grund­legend ab.

  • Absicherung bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens möglich
  • Anpassung bei steigendem Einkommen möglich
  • Leistung bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit
  • Auszahlung auch für Sonn- und Feiertage

Absicherung beim Krankentagegeld bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens

Bei Ihnen als freiwillig Versichertem bzw. als freiwillig Versicherte berechnet sich das Krankengeld, das die ge­setz­lichen Kran­ken­ver­sicherungen im An­schluss an die Lohn­fort­zahlung durch den Arbeit­geber bzw. die Ar­beit­geberin leisten, nach dem Netto­ein­kommen bzw. nach der Bei­trags­be­mes­sungs­grenzen. Als frei­williges Mit­glied der ge­setz­lichen Kranken­kas­se mit einem Ein­kom­men über dieser Gren­ze müssen Sie im Krank­heits­fall mit erheb­lichen finan­ziellen Ein­bußen rechnen. Denn zu­grunde gelegt werden für die Be­rechnung des Kran­ken­geldes 90 Pro­zent des Netto­ein­kommens, höchstens jedoch 70 Pro­zent der je­weils aktuel­len Bei­trags­be­messungs­grenze. Der ge­ringere der beiden Werte wird noch um die Ar­beit­nehmer­an­teile zur gesetz­lichen Ren­ten-, Arbeits­losen- und Pfle­ge­pflicht­ver­sicherung ge­kürzt und als Kran­ken­geld aus­ge­zahlt. Unsere Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung schützt Sie vor mög­lichen Ein­kom­mens­ver­lusten.

Anpassung bei steigendem Einkommen möglich

Selbstverständlich können Sie Ihr Kran­ken­tage­geld bei steigendem Gehalt entsprechend anpassen. Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt diese Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.

Gesetzlich Versicherte

Absicherung beim Krankentagegeld bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens

Bei Ihnen als freiwillig Versichertem bzw. als freiwillig Versicherte berechnet sich das Krankengeld, das die ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rungen im An­schluss an die Lohn­fort­zahlung durch den Arbeit­geber bzw. die Arbeit­geberin leisten, nach dem Netto­ein­kommen bzw. nach der Bei­trags­bemes­sungs­grenzen. Als frei­williges Mit­glied der gesetz­lichen Kran­ken­kasse mit einem Ein­kommen über dieser Gren­ze müssen Sie im Krank­heits­fall mit erheb­lichen finan­ziellen Ein­bußen rechnen. Denn zu­grunde gelegt werden für die Be­rechnung des Kranken­geldes 90 Pro­zent des Netto­ein­kommens, höchstens jedoch 70 Pro­zent der je­weils aktuel­len Beitrags­bemes­sungs­grenze. Der geringere der beiden Werte wird noch um die Ar­beit­nehmer­anteile zur gesetz­lichen Renten-, Arbeits­losen- und Pflege­pflicht­ver­sicherung ge­kürzt und als Kranken­geld aus­gezahlt. Unsere Kranken­tage­geld­ver­si­che­rung schützt Sie vor mög­lichen Ein­kommens­ver­lusten.

Anpassung bei steigendem Einkommen möglich

Selbstverständlich können Sie Ihr Kran­ken­tage­geld bei steigendem Gehalt entsprechend anpassen. Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt diese Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.

Krankentagegeld: Verlassen Sie sich auf einen starken Partner mit attraktiven Leistungen

Die Gothaer Krankenversicherung wurde zum wiederholten Mal von führenden Ratingagenturen für ihre Leis­tungs­stär­ke und Finanz­kraft aus­gezeichnet.

Häufige Fragen zur Kranken­tage­geld-Versicherung

Warum ist eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll?

Kann man die Krankentagegeld-Versicherung auch während einer Krankheit abschließen?

Ab wann leistet die Kran­ken­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung?

Wie hoch ist das Krankentagegeld?

Wie lange bekommt man das Krankentagegeld?

Versicherungsbedingungen

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Sie möchten sich mit unserem Krankentagegeld für den Krankheitsfall absichern, haben noch offene Fragen zu den Möglichkeiten einer Krankengeld Zusatzversicherung? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!

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