Für Sie als Selbständige bzw. Selbständiger oder Freiberufler*in ist die finanzielle Sicherheit bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall ein besonders wichtiges Thema. Ein plötzlicher Unfall oder eine langwierige Behandlung mit anschließenden Rehabilitationsmaßnahmen könnte für Sie schnell zum existenziellen Problem werden. Doch keine Sorge! Das Gothaer Krankentagegeld für Selbständige oder Freiberufler*innen sichert Sie in einem solchen Falle ab.
Individuelle Absicherung Ihres Einkommens
Wenn Sie als Selbständige bzw. Selbständiger oder Freiberufler*in erkranken, haben Sie in der Regel kein Einkommen mehr. Schwierig wird es vor allem dann, wenn Sie länger außer Gefecht gesetzt sind. Eine Krankentagegeldversicherung ist für Sie deshalb unverzichtbar. Wir zahlen das Krankentagegeld in der vereinbarten Höhe, egal, ob Sie zu Hause oder im Krankenhaus behandelt werden.
Bedarfsgerechte Karenzzeiten
Als Zahlungsbeginn können Sie mit uns bereits den achten Tag einer Arbeitsunfähigkeit vereinbaren. Sinnvoll ist jedoch ein gestaffeltes Krankentagegeld mit unterschiedlichem Leistungsbeginn, beispielsweise ab dem 15. und dem 29. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie keine Krankenvollversicherung bei uns abschließen, beträgt die Karenzzeit mindestens 43 Tage.
Auszahlung auch für Sonn- und Feiertage
Für jeden Tag einer 100-prozentigen Arbeitsunfähigkeit zahlen wir Ihnen nach der vereinbarten Karenzzeit das Krankentagegeld in der versicherten Höhe - auch für Sonn- und Feiertage.
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann schnell zu einem existenziellen Problem werden. Bei einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie im Anschluss an die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein Krankengeld, das in Höhe und Dauer begrenzt ist. Das Krankengeld vermindert sich um die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung. Was Ihnen dann überwiesen wird, reicht häufig nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten. Doch lehnen Sie sich unbesorgt zurück. Das Gothaer Krankentagegeld sichert Sie grundlegend ab.
Absicherung beim Krankentagegeld bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens
Bei Ihnen als freiwillig Versichertem bzw. als freiwillig Versicherte berechnet sich das Krankengeld, das die gesetzlichen Krankenversicherungen im Anschluss an die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin leisten, nach dem Nettoeinkommen bzw. nach der Beitragsbemessungsgrenzen. Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse mit einem Einkommen über dieser Grenze müssen Sie im Krankheitsfall mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Denn zugrunde gelegt werden für die Berechnung des Krankengeldes 90 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens jedoch 70 Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Der geringere der beiden Werte wird noch um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung gekürzt und als Krankengeld ausgezahlt. Unsere Krankentagegeldversicherung schützt Sie vor möglichen Einkommensverlusten.
Anpassung bei steigendem Einkommen möglich
Selbstverständlich können Sie Ihr Krankentagegeld bei steigendem Gehalt entsprechend anpassen. Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt diese Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
Absicherung beim Krankentagegeld bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens
Bei Ihnen als freiwillig Versichertem bzw. als freiwillig Versicherte berechnet sich das Krankengeld, das die gesetzlichen Krankenversicherungen im Anschluss an die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin leisten, nach dem Nettoeinkommen bzw. nach der Beitragsbemessungsgrenzen. Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse mit einem Einkommen über dieser Grenze müssen Sie im Krankheitsfall mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Denn zugrunde gelegt werden für die Berechnung des Krankengeldes 90 Prozent des Nettoeinkommens, höchstens jedoch 70 Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze. Der geringere der beiden Werte wird noch um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung gekürzt und als Krankengeld ausgezahlt. Unsere Krankentagegeldversicherung schützt Sie vor möglichen Einkommensverlusten.
Anpassung bei steigendem Einkommen möglich
Selbstverständlich können Sie Ihr Krankentagegeld bei steigendem Gehalt entsprechend anpassen. Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt diese Anpassung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
Die Gothaer Krankenversicherung wurde zum wiederholten Mal von führenden Ratingagenturen für ihre Leistungsstärke und Finanzkraft ausgezeichnet.
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