Für Sie als Selbständige bzw. Selbständiger oder Freiberufler*in ist die finanzielle Sicherheit bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall ein besonders wichtiges Thema. Ein plötzlicher Unfall oder eine langwierige Behandlung mit anschließenden Rehabilitationsmaßnahmen könnte für Sie schnell zum existenziellen Problem werden. Doch kein Sorge! Das Gothaer Krankentagegeld für Selbständige oder Freiberufler*innen sichert Sie in einem solchen Falle ab.
- Individuelle Absicherung Ihres Einkommens
- Bedarfsgerechte Karenzzeiten für Selbständige und Freiberufler*innen
- Leistung bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit
- Auszahlung auch für Sonn- und Feiertage
Individuelle Absicherung Ihres Einkommens
Wenn Sie als Selbständige bzw. Selbständiger oder Freiberufler*in erkranken, haben Sie in der Regel kein Einkommen mehr. Schwierig wird es vor allem dann, wenn Sie länger außer Gefecht gesetzt sind. Eine Krankentagegeldversicherung ist für Sie deshalb unverzichtbar. Wir zahlen das Krankentagegeld in der vereinbarten Höhe, egal, ob Sie zu Hause oder im Krankenhaus behandelt werden.
Bedarfsgerechte Karenzzeiten
Als Zahlungsbeginn können Sie mit uns bereits den achten Tag einer Arbeitsunfähigkeit vereinbaren. Sinnvoll ist jedoch ein gestaffeltes Krankentagegeld mit unterschiedlichem Leistungsbeginn, beispielsweise ab dem 15. und dem 29. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie keine Krankenvollversicherung bei uns abschließen, beträgt die Karenzzeit mindestens 43 Tage.
Auszahlung auch für Sonn- und Feiertage
Für jeden Tag einer 100-prozentigen Arbeitsunfähigkeit zahlen wir Ihnen nach der vereinbarten Karenzzeit das Krankentagegeld in der versicherten Höhe - auch für Sonn- und Feiertage.