Skipperversicherung Charter

Gothaer Skipperversicherung

Stellen Sie sich vor, Sie führen ein gechartertes Boot mit einigen Urlaubsgästen und verursachen plötzlich einen Bootsunfall. Das Boot prallt in Küstennähe an einen Felsen und wird beschädigt, einige Passagiere werden verletzt. Natürlich sollte das Boot durch das Charterunternehmen versichert sein. Aber was, wenn dies nicht der Fall ist? In einem solchen Falle hilft Ihnen die Gothaer Skipperversicherung und wendet die finanziellen Schäden ab.

Informationen zur Skipperversicherung

Warum ist eine Skipperversicherung sinnvoll?

Wenn Yachthaftpflicht- und Kaskoversicherer bei einem Schaden durch den Skipper nicht einspringen oder die Deckungssumme bzw. der Vertragsumfang nicht genügt, sorgt eine Skipperversicherung dafür, dass Sie als verantwortlicher Bootsführer bzw. verantwortliche Bootsführerin nicht in finanzielle Seenot geraten. Die Skipperversicherung der Gothaer ersetzt Schäden, die aus dem Führen eines Charterbootes entstehen. Außerdem werden unberechtigte Schadensersatzansprüche abgewehrt.

Welche Schäden werden bei der Skipperversicherung abgedeckt?

Eine Skipperversicherung deckt im Fall grober Fahrlässigkeit am Boot entstandene Schäden ab. Darüber hinaus bietet sie Sicherheitsleistungen bei einer Beschlagnahme in einem ausländischen Hafen. Macht das Charterunternehmen Ansprüche für Verdienstausfälle infolge eines verschuldeten Kaskoschadens geltend, kommt unsere Skipperversicherung auch dafür auf - bis zu 25.000 Euro.

Für wen und in welchem Zeitraum gilt der Versicherungsschutz?

Die Skipperversicherung der Gothaer bietet Schutz für Sie als Skipper und für Ihre Crew bei Personen- oder Sachschäden rund um den Globus. Außerdem übernimmt sie bis 1.500 Euro die Hotel- und Fahrtkosten, die bei Abbruch des Törns wegen Fahr- und Seeuntüchtigkeit des Bootes nach einem schuldhaft verursachten Schaden entstehen. Auch Schäden durch das Ziehen von Wasserskiläufern bzw. Wasserskiläuferinnen und Wakeboards fällt unter den Versicherungsschutz.

Die Skipperversicherung läuft über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr. In dieser Zeit gelten sämtliche Törns mitversichert. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.

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