Wenn man vom Segelschein spricht, ist in den meisten Fällen der Sportbootführerschein Binnen unter Segel gemeint. Dieser vermittelt Segelneulingen die Grundlagen des Segelns und berechtigt zum Führen eines Segelbootes auf Binnengewässern. Das Mindestalter ist 14 Jahre.
Allerdings ist dieser Segelschein auf den meisten Wasserstraßen im deutschen Binnenland gar nicht vorgeschrieben – Ausnahmen gelten hauptsächlich auf einigen Gewässern in Berlin und Brandenburg, beispielsweise auf der Spree-Oder-Wasserstraße. Wenn Sie hier mit einem Segelboot mit mehr als sechs Quadratmetern Segelfläche unterwegs sind, benötigen Sie den SBF Binnen unter Segel. Auch auf Gewässern, die von der Berufsschifffahrt genutzt werden, kann der Schein verlangt werden, zudem verlangen Verleiher*innen von Segelbooten diesen oftmals als Nachweis für Segelkenntnisse.
Wer nur mal in das Seglerdasein hineinschnuppern möchte, kann stattdessen auch einen Segelgrundschein machen. Diese Ausbildung bieten einige Yachtschulen für Anfänger*innen an. Eine rechtliche Gültigkeit hat dieser Schein allerdings nicht, ebenso wenig ist er Voraussetzung für den SBF Binnen unter Segel.
Für erfahrene Segler*innen und jene, die es werden wollen, gibt es weiterführende Befähigungsnachweise. Diese bauen auf dem SBF See auf und gelten auf Küstengewässern bzw. dem offenen Meer. Hierzu zählen:
- Der Sportküstenschifferschein für Segel/Motor (SKS): Befähigungsnachweis für das Führen einer Yacht in einer Zone bis zwölf Seemeilen vor der Küste, erfordert den SBF See sowie einen Nachweis über 300 gefahrene Seemeilen; wird oft als Voraussetzung für das Chartern einer Yacht verlangt
- Der Sportseeschifferschein für Segel/Motor (SSS): Befähigungsnachweis über das Führen einer Yacht in Revieren bis 30 Seemeilen vor der Küste; erfordert mindestens den SBF See sowie 1.000 Seemeilen
- Der Sporthochseeschein für Segel/Motor (SHS): Befähigungsnachweis für das Führen einer Yacht auf hoher See, erfordert den SSS sowie 1.000 nachgewiesene Seemeilen
Auch wenn einige Vercharterer den SKS als Nachweis für die Segelkenntnisse ihrer Kund*innen verlangen, gibt es für Freizeitsegler*innen keine rechtliche Verpflichtung zum Erwerb der Scheine. Lediglich auf gewerblichen Fahrten muss der Bootsführer bzw. die Bootsführerin den entsprechenden Bootsschein nachweisen können.