Aktuelle Veränderungen

Der Beitrag für Ihr Fahrzeug kann sich auch nach der Region richten, in der der Wohnort des Halters bzw. der Halterin liegt. Die Zuordnung zu den Regionalklassen richtet sich nach dem Schadenverlauf in den Zulassungsbezirken. Ein unabhängiger Treuhänder stellt diesen jährlich neu fest.

Ferner orientiert sich der Beitrag für PKW daran, in welche Typklasse Ihr Fahrzeug eingestuft ist. Auch die Typklasseneinstufungen werden jährlich anhand aktueller Schadenstatistiken von einem unabhängigen Treuhänder überprüft und neu festgelegt.

Die Änderungen werden von allen Versicherern auf gleicher Grundlage vorgenommen.

Bei Verträgen mit einem Schadenfreiheitsrabatt – in KFZ-Haftpflicht und Vollkasko – bleibt der Beitragssatz bei Schadenfreiheit gleich oder er verringert sich sogar.

Bei einem Schaden erhöht er sich. Dabei ist entscheidend, dass der Schaden in 2021 gemeldet wurde, nicht aber, ob bereits eine Zahlung erfolgte oder die Schadenregulierung abgeschlossen ist.

Steigende Schadenaufwendungen können eine Tarifan­passung erforderlich machen. Zusätzlich können sich die Beiträge durch die oben genannten Änderungen der Typ-, Regional- oder Schaden­freiheits-Klassen ändern.

Ihr persönlicher Ansprech­partner bzw. Ihre persönliche Ansprech­partnerin hilft Ihnen bei weiteren Fragen. Insbesondere für ergänzende Informationen zur Beitrags­rechnung steht er/sie Ihnen gerne zur Verfügung. Auch zu Leistung und Qualität unserer KFZ-Versicherungen informiert er/sie Sie ausführlich. Die Adresse und Telefonnummer Ihres Ansprech­partners/Ihrer Ansprech­partnerin finden Sie auf Ihrer Beitrags­rechnung.

Die Beitragsrechnung genügt den Finanzämtern als Nachweis. Bitte reichen Sie diese in Kopie zusammen mit Ihrer Steuererklärung ein.

Wenn uns nach der Erstellung der Beitrags­rechnung zum 01.01. von Ihnen der Wunsch auf eine Vertrags­änderung oder Kündigung gemeldet wurde und wir diese bereits dokumentiert haben oder noch durch­führen, kann aufgrund technischer Restriktionen nicht verhindert werden, dass der ursprüng­liche Beitrag trotzdem abgebucht wird.

Im oben genannten Falle einer Kündigung erstattet Ihnen die Gothaer den abgebuchten Beitrag umgehend. Bitte prüfen Sie, ob Sie bereits ein Guthaben von uns erhalten haben, bevor Sie die Lastschrift zurückrufen.

Bei der Vertrags­änderung wird der abgebuchte Beitrag berück­sichtigt. Einen eventuell zu viel gezahlten Betrag werden wir Ihnen selbstver­ständlich erstatten.

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