Der Beitrag für Ihr Fahrzeug kann sich auch nach der Region richten, in der der Wohnort des Halters bzw. der Halterin liegt. Die Zuordnung zu den Regionalklassen richtet sich nach dem Schadenverlauf in den Zulassungsbezirken. Ein unabhängiger Treuhänder stellt diesen jährlich neu fest.
Ferner orientiert sich der Beitrag für PKW daran, in welche Typklasse Ihr Fahrzeug eingestuft ist. Auch die Typklasseneinstufungen werden jährlich anhand aktueller Schadenstatistiken von einem unabhängigen Treuhänder überprüft und neu festgelegt.
Die Änderungen werden von allen Versicherern auf gleicher Grundlage vorgenommen.