Kinder sind neugierig und gehen jeden Tag auf Entdeckungsreise. Leider kann dabei auch manchmal etwas schiefgehen. Die Kinderunfallversicherung der Gothaer sichert Sie gegen die finanziellen Folgen ab.
Weltweite Absicherung zum fairen Preis – rund um die Uhr
Finanzielle Soforthilfe bei schweren Verletzungen
Flexible Invaliditätssumme
*Online-Nachlass bei Plus- und Premiumdeckung
Leistungen der Kinderunfallversicherung
Sichern Sie sich mit unserer Unfallversicherung für Kinder optimal ab.
BASIS
PLUS
PREMIUM
Vorschusszahlung
Vorschusszahlung
Bei einer schwerwiegenden Verletzung zahlen wir Ihnen vor Abschluss des Heilverfahrens einen sofortigen Vorschuss, der sich aus der zu erwartenden unfallbedingten Invalidität errechnet.
20 % der zu erwartenden Invaliditätsleistung
30 % der zu erwartenden Invaliditätsleistung
40 % der zu erwartenden Invaliditätsleistung
Infektionen
Infektionen z. B. durch Zeckenbiss/Schutzimpfung
Als Unfall gelten auch Infektionen, bei denen Krankheitserreger durch eine Verletzung in den Körper gelangt sind. Folglich sind Sie bei Insektenstichen und -bissen, z. B. durch Zecken, mitversichert. Ebenso bei Impfschäden.
Schlaganfall oder Herzinfarkt
Schlaganfall oder Herzinfarkt
Sie erhalten Ihre Zahlung auch nach Unfällen, die infolge eines Schlaganfalls oder eines Herzinfarkts aufgetreten sind.
Ersticken, Ertrinken, Erfrieren
Unfälle aufgrund von Übermüdung
Sonnenbrände und Sonnenstiche
Sonnenbrände und Sonnenstiche
Sie sind versichert gegen Sonnenbrände und Sonnenstiche, die als Folge eines Unfalls auftreten.
Lebensmittelvergiftungen
Lebensmittelvergiftung
Sie sind versichert bei Vergiftungen z. B. durch verdorbene Nahrungsmittel.
Schäden durch künstlich erzeugte Strahlen
Schäden durch künstlich erzeugte Strahlen
Sie sind versichert bei Gesundheitsschädigungen durch Strahlen, wie z. B. Röntgen- oder Laserstrahlen.
Einatmen von Gasen und Dämpfen
Einatmen von Gasen und Dämpfen
Sie sind versichert bei Gesundheitsschädigungen durch das Einatmen von Gasen oder Dämpfen.
Rettung von Menschen, Tieren und Sachen
Rettung von Menschen, Tieren und Sachen
Unfälle bei der Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen gelten als unfreiwillig und sind deshalb versichert.
Tauchschäden
Tauchschäden
Sie sind versichert bei Tauchschäden wie z. B. der Caisson-Krankheit oder einer Trommelfellverletzung.
Erhöhte Kraftanstrengung
Erhöhte Kraftanstrengung
Die Verrenkung von Gelenken oder die Zerrung bzw. das Reißen von Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bändern als Folge erhöhter Kraftanstrengung.
inkl. Bauch- und Unterleibsbrüche
inkl. Bauch- und Unterleibsbrüche
Bergungskosten
Bis 15.000 €
Bis 25.000 €
Bis 50.000 €
Eigenbewegung
Eigenbewegung
Sie sind versichert, wenn Sie sich z. B. ohne äußere Einwirkung einen Sprunggelenksbruch als Folge des Umknickens beim Joggen zuziehen.
Zusatzleistungen bei Sportunfällen (Helmklausel)
Zusatzleistungen bei Sportunfällen (Helmklausel)
Haben Sie einen Unfall bei den nachfolgend genannten sportlichen Aktivitäten und erleiden ein Schädel-Hirn-Trauma zweiten oder dritten Grades, so zahlen wir eine zusätzliche Invaliditätsleistung, wenn nachweislich ein Helm getragen wurde:
Ski alpin
Fahrradfahren (auch passiv in einem Kindersitz)
Inline-Skating / Roller-Skating
Skateboarden
Wakeboarden
Kitesurfen
Windsurfen
Surfen (Wellenreiten)
Reiten
Rodeln
Bis 1.000 €
Bis 2.500 €
Bis 10.000 €
Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit
Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit
Sie sind versichert bei Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit. Beim Lenken von KFZ gilt der Versicherungsschutz nur bis zu einem Promillesatz von unter 1,1 Prozent.
Bewusstseinsstörungen durch Medikamente
Bewusstseinsstörungen durch Medikamente
Sie sind versichert bei Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen, die durch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente verursacht wurden.
Auswirkungen von Krankheiten und Gebrechen
Auswirkungen von Krankheiten und Gebrechen
Haben Krankheiten oder Gebrechen einen Anteil an der durch einen Unfall verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen, berücksichtigen wir den Mitwirkungsanteil erst ab einer bestimmten Prozentzahl.
40 %
45 %
50 %
Zerstörung von Zahnersatz
Zerstörung von Zahnersatz
Sie sind versichert, wenn infolge eines Unfalls z. B. eine Krone oder ein Zahnimplantat zerstört werden.
Bis 2.500 €
Zahnbehandlungskosten nach einem Unfall
Zahnbehandlungskosten nach einem Unfall
Sie sind versichert bei erforderlichen Zahnbehandlungen an Front- und Eckzähnen als Folge eines Unfalls.
inkl. Backenzähne
Kosmetische Operationen
Kosmetische Operationen
Sichtbare Folgen eines Unfalls, die nur durch eine kosmetische Operation beseitigt werden können.
Bis 15.000 €
Bis 25.000 €
Bis 50.000 €
Kosmetische Operationen nach krebsbedingter Brust-OP
bis 5.000 €
Beitragsfreier Einschluss von Neugeborenen
Beitragsfreier Einschluss von Neugeborenen
Ihr neugeborenes Kind ist bis zum Beginn des nächsten neuen Versicherungsjahres beitragsfrei mitversichert. Die Versicherungssumme beträgt 30.000 Euro.
Haushaltshilfe
Haushaltshilfe
Sie erhalten finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe bei vollstationärer Heilbehandlung nach einem Unfall und einem zu versorgenden Kind unter 15 Jahren im Haushalt.
50 €/Tag (max. 1.000 €)
50 €/Tag (max. 2.500 €)
Invaliditätsleistung zum Beispiel bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit (in Prozent der Versicherungssumme)
BASIS
PLUS
PREMIUM
Arm
70 %
75 %
80 %
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks
70 %
70 %
70 %
Hand
70 %
70 %
70 %
ein Daumen
25 %
25 %
30 %
ein Zeigefinger
16 %
16 %
20 %
Bein über der Mitte des Oberschenkels
70 %
75 %
80 %
Bein bis unterhalb des Knies
55 %
60 %
60 %
Auge (gänzlicher Verlust der Sehkraft)
55 %
60 %
60 %
Gehör auf einem Ohr
35 %
40 %
40 %
Geruchssinn
10 %
15 %
15 %
Stimme
40 %
80 %
100 %
Die passenden Zusatzleistungen der Kinderunfallversicherung
Um den Lebensstandard Ihres Kindes ein Leben lang sicherzustellen, empfiehlt sich der Einschluss einer Unfallrente. Mit der Unfallrente erhält Ihr Kind eine lebenslange monatliche Rente und kann so trotz Einschränkungen unabhängig leben.
24 Stunden, 365 Tage, weltweit
Zahlung der vereinbarten Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent
Schon für 3,63 Euro im Monat Unfallrente von monatlich 1.000 Euro.
Abschließbar von 0 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Das Unfall-Krankenhaustagegeld ist die passende Zusatzleistung zur Kinderunfallversicherung und leistet bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt bis maximal drei Jahre vom Unfalltag an.
Bei ambulanten, unfallbedingten Operationen hat Ihr Kind Anspruch auf ein Krankenhaustagegeld für drei Tage. So können Sie zusätzlich entstehende Kosten auffangen, zum Beispiel für:
Bücher und Zeitschriften
Fernsehmiete und Telefongebühren
Fahrtkosten
Besondere Verpflegung
Nachhilfeunterricht und Haushaltshilfe
Mit unserem Zusatzbaustein CuraPlus stellen Sie sicher, dass Ihr Kind auf jeden Fall dort gesund werden kann, wo es sich am wohlsten fühlt: zu Hause.
Bestmögliche Beratung: Gemeinsam mit Ihnen stellen wir die Hilfs- und Pflegebedürftigkeit Ihres Kindes fest und helfen bei Antrags- und Amtsvorgängen
Bestmögliche Behandlung: Ein*e Mitarbeiter*in begleitet die Rehabilitation Ihre Kindes aktiv, damit Ihr Nachwuchs schnell wieder gesund wird
Bestmögliche Reha: Ihr Kind erhält finanzielle Unterstützung für zusätzliche therapeutische Behandlungen wie Krankengymnastik und Massagen
Bestmögliche Genesung: Damit Sie mehr Zeit für Ihr Kind haben, werden Sie bei allen Alltagserledigungen unterstützt, wie z. B. Putzen oder Einkaufen.
Bis 18 Jahre schon für 17,85 Euro pro Jahr.
Komplettieren Sie Ihren Versicherungsschutz flexibel mit dem Baustein Kinder Zusatzschutz möglich bei Gothaer Unfall Plus oder Premium).
Wir zahlen für maximal sechs Monate eine Betreuungsrente bis 1.000 Euro, wenn das Kind oder eine versicherte Erziehungsperson einen Unfall mit anschließender andauernder Arbeits-/Leistungsunfähigkeit erleidet.
Das Kind erhält eine Vollwaisenrente bis zu 1.000 Euro bis zur Volljährigkeit.
Wir ersetzen Zahnspangen bis 2.500 Euro, wenn diese bei einem Unfall gemeinsam mit Zähnen und Lippen beschädigt werden.
Fragen & Antworten zur Kinderunfallversicherung
Eine Kinderunfallversicherung leistet im Falle einer bleibenden Invalidität, entweder in einer Summe oder als Rente. Für die Invaliditätssumme wird der Grad der Beeinträchtigung als Grundlage für die Entschädigungsleistung ermittelt. Für die Rente muss ein Arzt bzw. eine Ärztin mindestens einen Grad der Behinderung von 50 Prozent attestieren. Darüber hinaus sind Leistungen wie beispielsweise Todesfallsumme, Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld etc. versicherbar.
Bei Kindern müssen die Eltern bzw. die Familie für die finanziellen Folgen aufkommen. Damit diese Folgen abgefedert werden, lohnt es sich, eine Kinderunfallversicherung abzuschließen und den Nachwuchs somit abzusichern.
Ein 5-jähriges Kind mit einer Grundsumme von 100.000 Euro und 350 Prozent Progression, 10.000 Euro Unfalltod und jeweils 15 Euro Unfallkrankenhaustagegeld / Genesungsgeld, sollte mit einem guten Bedingungswerk im Jahr mit ca. 100 Euro einen guten Versicherungsschutz bekommen.
Versicherungsbedingungen der Gothaer Kinderunfallversicherung
Haben Sie Fragen zur Gothaer Kinderunfallversicherung?
Sie möchten Ihren Nachwuchs mit der Kinderunfallversicherung zuverlässig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!
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