Um Unfälle und Sachschäden in der Silvesternacht zu vermeiden, sollten Feierende auch mit Silvester-Versicherung immer auch ein Auge auf die Sicherheit haben.
Wo Silvester kein Feuerwerk entzündet werden darf
Grundsätzlich darf ein Feuerwerk zum Jahreswechsel an jedem beliebigen Ort entzündet werden. Es besteht jedoch ein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in der Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern. Stellen Sie in Wohngegenden außerdem sicher, dass keine gezündeten Feuerwerksartikel durch geöffnete Fenster oder Türen in Ihren Wohnraum gelangen können.
Beim Abbrennen des Feuerwerks Sicherheitsregeln beachten
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann äußerst gefährlich sein, wenn dabei nicht die notwendigen Sicherheitsregeln beachtet werden. Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung und Registriernummer. Zu gezündeten Feuerwerkskörpern muss immer ein ausreichender Abstand eingehalten werden. Grundsätzlich darf ein Feuerwerk niemals direkt auf Personen gerichtet werden. Artikel wie Tischfeuerwerke oder Zimmerfontänen, die im Zimmer verwendet werden dürfen, , sollten nicht in der Nähe von leicht entflammbaren Stoffen abgebrannt werden. Alle anderen Artikel dürfen nur im Freien abgebrannt werden. Blindgänger sollten Sie mit Wasser überschütten und in einem gewässerten Müllbeutel entsorgen. Zündversager niemals zweimal anzünden!
Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhand
Kinder sollten rechtzeitig auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden und am Silvesterabend niemals unbeaufsichtigt umherlaufen. Kinder unterschätzen die Gefahren von Feuerwerkskörpern und können notwendige Sicherheitsabstände nicht selbstständig einschätzen. Auch am Neujahrstag ist die Gefahr für Kinder keinesfalls beendet, denn für sie ist es besonders spannend am Tag nach dem großen Ereignis nach übriggebliebenen Feuerwerkskörpern zu suchen. Nicht selten versuchen sie diese zu entzünden oder zu öffnen. Hier hilft nur das klare Verbot, Feuerwerkskörper anzufassen.