Laut der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne Sitz sowie selbstbalancierende Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Gemeint sind E-Scooter oder auch E-Tretroller genannt.
Wir sagen Ihnen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Ihr E-Scooter verkehrssicher ist und wer ihn fahren darf.
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Wenn das alles erfüllt ist, erhalten die E-Scooter eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Vor dem 15.06.2019 gekaufte E-Scooter bzw. E-Tretroller dürften zum größten Teil die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen und werden auch künftig keine technische Freigabe erhalten. Werden sie schon heute im öffentlichen Straßenverkehr genutzt, besteht kein Versicherungsschutz, auch nicht über eine Private Haftpflichtversicherung. Für diese E-Scooter ist auch der Abschluss einer E-Scooter-Versicherung, also einer Mopedversicherung nicht möglich.
Für Ihren E-Scooter benötigen Sie ein sogenanntes Folienkennzeichen. Es sieht aus wie das bekannte Blechkennzeichen für Mopeds, ist nur etwas kleiner und wird an der Rückseite des E-Scooters aufgeklebt. Das neue Folienkennzeichen können Sie schnell und bequem über unseren Online-Dialog bestellen. Die Beitragszahlung ist ebenfalls nur noch online möglich und erfolgt per Kreditkarte (Visa- oder Mastercard), Paypal oder Giropay (Direktüberweisung). Im Anschluss daran senden wir Ihnen Ihr E-Scooter-Kennzeichen auf dem Postweg direkt zu Ihnen nach Hause - innerhalb weniger Tage und natürlich ohne Mehrkosten. Und dann heißt es nur noch: Kennzeichen aufkleben und los geht's.
Ratgeber Freizeit
Der Gothaer Ratgeber Freizeit gibt nützliche Tipps rund um Freizeitmöglichkeiten und beantwortet unter anderem Fragen wie: Wo darf man mit dem E-Scooter fahren? Jetzt informieren!
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Ein Streit um Ihr gutes Recht entwickelt sich im Straßenverkehr oft schneller, als Sie denken. Sichern Sie sich rechtzeitig ab. Mit dem Verkehrsrechtsschutz fahren Sie und Ihre Familie auf der sicheren Seite.