Freiheit auf zwei Rädern

Gothaer E-Scooter-Versicherung

Laut der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen elektrisch betriebene Fahrzeuge ohne Sitz sowie selbstbalancierende Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Gemeint sind E-Scooter oder auch E-Tretroller genannt.

Wir sagen Ihnen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Ihr E-Scooter verkehrssicher ist und wer ihn fahren darf.

Günstigen Versicherungsschutz für Ihren E-Scooter erhalten Sie über die Gothaer Mopedversicherung

Informationen zur Gothaer E-Scooter-Versicherung

Folgende Details müssen die Fahrzeuge laut Verordnung erfüllen

  • Eine Lenk- und Haltestange muss vorhanden sein
  • Höchstgeschwindigkeit mindestens sechs und maximal 20 km/h
  • Leistungsbegrenzung auf 500 Watt und 1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen
  • Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
  • Vorderlicht, Rücklicht, Rückstrahler hinten und seitliche Reflektoren
  • Eine helltönende Glocke (Klingel)
  • Gashebel, der automatisch zurückspringt, wenn man ihn loslässt
  • Sie dürfen nicht schwerer als 55 kg sein, nicht länger als 2 m und nicht breiter als 70 cm
  • Blinker sind zulässig, aber nicht vorgeschrieben

Wenn das alles erfüllt ist, erhalten die E-Scooter eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.

Ihr E-Scooter-Kennzeichen

Für Ihren E-Scooter benötigen Sie ein sogenanntes Folienkennzeichen. Es sieht aus wie das bekannte Blechkennzeichen für Mopeds, ist nur etwas kleiner und wird an der Rückseite des E-Scooters aufgeklebt. Das neue Folienkennzeichen können Sie schnell und bequem über unseren Online-Dialog bestellen. Die Beitragszahlung ist ebenfalls nur noch online möglich und erfolgt per Kreditkarte (Visa- oder Mastercard), Paypal oder Giropay (Direktüberweisung). Im Anschluss daran senden wir Ihnen Ihr E-Scooter-Kennzeichen auf dem Postweg direkt zu Ihnen nach Hause - innerhalb weniger Tage und natürlich ohne Mehrkosten. Und dann heißt es nur noch: Kennzeichen aufkleben und los geht's.

Fragen & Antworten zur E-Scooter-Versicherung

Im öffentlichen Straßenverkehr gilt: Wer einen E-Scooter fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Sie benötigen allerdings keinen Führerschein, ebenso gibt es keine Helmpflicht – während das Tragen eines Kopfschutzes dennoch von Sicherheitsexperten dringend empfohlen wird. Grundsätzlich ist lediglich das Fahren auf der Straße bzw. auf dem Radweg erlaubt. Für den Elektro-Tretroller selbst sind funktionierende Bremsen, eine Klingel sowie eine Beleuchtungsanlage inkl. Reflektoren vorgeschrieben. Außerdem müssen Sie Ihren E-Scooter aufgrund der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung haftpflichtversichern. Dazu erhalten Sie von Ihrer Versicherung eine neu konzipierte, aufklebbare Versicherungsplakette, die am E-Scooter angebracht werden muss. Bei der Gothaer erhalten Sie günstigen Versicherungsschutz für Ihren E-Scooter über die Gothaer Mopedversicherung. Zusätzlich zur Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, eine Teilkasko-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung abzuschließen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Ihren E-Scooter erhalten Sie bei der Gothaer für einen Jahrespreis von 29 Euro. Zusätzlich zur Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, eine Teilkasko-Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung abzuschließen. Dann erhöht sich der Jahresbeitrag auf 59 Euro. Sie erhalten ein Versicherungskennzeichen, das wie beim Mofa vom 01.03. eines Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres gilt. Das Folienkennzeichen sieht aus wie ein Mofa-Kennzeichen, ist aber kleiner. Die Farbe wechselt jährlich.

Ihr E-Scooter benötigt eine sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Dadurch weisen Sie ganz offiziell die Verkehrstüchtigkeit Ihres Flitzers nach. Sollte für Ihr Modell keine ABE vorliegen, können Sie per TÜV-Gutachten eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen. Ob das finanziell Sinn macht, müssen Sie selbst entscheiden. Amtlich zugelassen werden muss ein E-Scooter nicht, Sie benötigen aber wie oben beschrieben eine Haftpflichtversicherung, damit Sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Das E-Scooter-Kennzeichen dient als Versicherungsnachweis und ist in der jährlichen Prämie bereits enthalten. Der Jahresbeitrag beträgt bei der Gothaer 47 Euro in der Haftpflichtversicherung und 82 Euro, wenn Sie sich außerdem für den Teilkaskoschutz mit 150 Euro Selbstbeteiligung entscheiden. Den Versicherungsschutz können Sie bei der Gothaer hier online beantragen.

Das Versicherungskennzeichen mit den entsprechenden Unterlagen (Versicherungsschein, Versicherungsbescheinigung im Scheckkartenformat) erhalten Sie innerhalb von zwei bis drei Werktagen an die von Ihnen angegebene Adresse.

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Sie möchten sich mit unserer E-Scooter-Versicherung zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch! Wenden Sie sich einfach an unsere kompetenten Gothaer Berater*innen Ihrer Versicherung vor Ort.

Ratgeber Freizeit

Der Gothaer Ratgeber Freizeit gibt nützliche Tipps rund um Freizeitmöglichkeiten und beantwortet unter anderem Fragen wie: Wo darf man mit dem E-Scooter fahren? Jetzt informieren!

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