Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden Die Versicherungssumme steht je Schadensfall zur Verfügung. Die Deckungssumme beträgt 6 Millionen Euro pauschal für
- Personenschäden,
- Sachschäden und
- Vermögensschäden. |
6 Millionen Euro |
Jagdlich brauchbare Hunde Jagdlich brauchbare Jagdhunde sind in unbegrenzter Anzahl auch außerhalb der Jagdausübung mitversichert.
Ein Hund ist jagdlich brauchbar, wenn er eine entsprechende Brauchbarkeitsprüfung abgelegt hat oder zum Beispiel ein Hundeobmann, Hegeringleiter oder Revierpächter bestätigt, dass der Hund jagdlich geführt wird. |
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Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit Der Versicherungsschutz der Jagdhaftpflichtversicherung umfasst auch Ihre ehrenamtliche Tätigkeit in jagdlichen Organisationen. |
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Sie werden während der Wirksamkeit Ihres Vertrages von einem Dritten geschädigt. Die daraus entstandenen Schadenersatzforderungen gegen die Person, die den Schaden verursacht hat, können Sie nicht durchsetzen. Daher tritt die Gothaer im Rahmen Ihres Vertrages ein. |
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Beschädigung und Abhandenkommen fremder Sachen Mitversichert sind Schäden und das Abhandenkommen an/von geliehenen oder gemieteten Gegenständen von Dritten, die Ihnen kurzfristig zum Gebrauch überlassen wurden. Die Höchstersatzleistung je Schadensfall beträgt 5.000 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schaden. |
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Sollten sich unsere Bedingungen für die Jagdhaftpflichtversicherung für unsere Kund*innen verbessern, so liegen auch Ihrem Vertrag automatisch die verbesserten Bedingungen zugrunde. |
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Halten und Gebrauch von Beizvögeln und Jagdhunden In unbegrenzter Anzahl sowie der Welpen dieser Hunde (inkl. Mietsachschaden durch diese Hunde) |
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Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition Der Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition ist im Rahmen des Tagesjagdscheins bei der Jagdhaftpflichtversicherung auch außerhalb der Jagd versichert. |
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Betrieb von jagdlichen Einrichtungen Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Betrieb, Unterhaltung und Bau von jagdlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Hochsitze, Fütterungen, Jagdhütten. |
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Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens Bei Personenschäden durch Schusswaffengebrauch besteht im Rahmen des Tagesjagdscheins bei der Jagdhaftpflichtversicherung ein Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens. |
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Durchführung von Gesellschaftsjagden Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung von Gesellschaftsjagden (zum Beispiel Treibjagd, Drückjagd und Bewegungsjagd) und revierübergreifenden Jagden. |
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Produktrisiko aus dem Verkauf und der Weitergabe von Wild Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Personenschäden und Sachschäden Dritter (Produkthaftpflicht – Abgabe und Herstellung inklusive Verpackungsrichtlinie – auch die Inanspruchnahme eines anerkannten Fleischerfachbetriebes) aus dem Inverkehrbringen von Wild beziehungsweis Wildbret. |
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Nichtgewerbsmäßiges Wiederladen Sie haben auch Versicherungsschutz beim nichtgewerbsmäßigen Wiederladen von Munition nach behördlicher Genehmigung für den Eigenbedarf. |
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Weltweiter Versicherungsschutz Für Jäger und Jägerinnen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland und Österreich gilt die Versicherung weltweit. Für Jäger und Jägerinnen mit ständigem Wohnsitz im Ausland (ausgenommen Österreich) gilt der Versicherungsschutz nur für die Jagdausübung in Deutschland. |
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Schmerzensgeldansprüche Angehöriger Bei Schusswaffenverletzung können Angehörige im Rahmen des Tagesjagdscheins bei der Jagdhaftpflichtversicherung Schmerzensgeldansprüche geltend machen. |
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