Gothaer Hundehaftpflicht

  • Hohe Deckungssummen wählbar
  • Erstklassige Leistungen zum günstigen Beitrag
  • Wir zahlen auch dann, wenn Sie die/der Geschädigte sind und fremde Tierhalter*innen nicht zahlen können

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Die Gothaer Hundehaftpflicht leistet:

Als Hundehalter*in unterliegen Sie der Tierhalterhaftung. Wenn Ihr Hund je­man­den beißt und verletzt, werden Sie zur Ver­ant­wortung gezogen. Sie kön­nen mit unserer Hunde­haft­pflicht­ver­siche­rung bis zu neun Hunde ver­sichern. Die günstige Hunde­haft­pflicht der Gothaer tritt in Schadens­fällen für Sie ein:

  • Bei Personenschäden (zum Beispiel Schmerzensgeld, Be­hand­lungskosten nach einem Biss)
  • Bei Sachschäden (zum Beispiel ein Hund zerstört die teuren Schuhe Ihres Gastes)
  • Bei Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sach­scha­dens (zum Beispiel der Ver­dienst­aus­fall eines ver­letzten Tier­arztes bzw. einer ver­letzten Tier­ärztin)

Außerdem nützlich: Über die Be­glei­chung der Schadensansprüche hin­aus hilft Ihnen die Hunde­haft­pflicht­ver­siche­rung der Gothaer, un­be­rechtigte An­sprüche ab­zu­wehren.

Falls Sie mehr zum Thema Haftpflicht für Hunde erfahren möchten oder direkt online abschließen wollen, geht es hier für Sie weiter.

Die Leistungen der Gothaer Hundehaftpflicht in Detail

Hundehaftpflicht
Deckungssumme
5, 10 oder 20 Mio. €
Forderungs­ausfalldeckung
Mindestschadenhöhe 2.500 €
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Schäden durch einen Deckakt
Kautionsleistung im Ausland
Bis 200.000 €
Schäden durch Welpen
Schutz beim Führen ohne Leine
Mietsachschäden

Was zahlt die Hundehaftpflicht?

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung, wenn es um die Haltung eines Hundes geht. Denn Sie als Hundehalter*in können für sämt­liche Schäden haftbar gemacht wer­den, die we­gen Ihrem Hund an­de­ren Men­schen entstanden sind. Der/die Geschädigte kann in dem Fall Scha­den­ersatz verlangen. Wenn Ihr Hund beim Spazierengehen jemanden an­springt und dabei die Kleidung be­schä­digt und somit einen Schaden ver­ur­sacht, dann sind das eher Sach­schäden.

Richtig teuer kann es allerdings wer­den, wenn aufgrund Ihres Hundes ein*e Fahrradfahrer*in stürzt und we­gen einer Verletzung für längere Zeit nicht arbeiten gehen kann. Hier können dann neben Sachschäden auch noch Personenschäden den Schadenersatz richtig in die Höhe treiben. Ggf. können hier noch Ansprüche auf Schmer­zens­geld entstehen.

Ähnlich sieht es aus, wenn Ihr Hund einen anderen Hund beißt. Ganz gleich, aus welchen Gründen so etwas passiert. Der Hundebiss wird ärztlich versorgt und verursacht dadurch Kos­ten, die im Zweifel von Ihnen er­stattet werden müssen. Sollte dem­nach ein frem­des Tier durch den ei­gen­en Hund gebissen werden, so ist der/die Hundehalter*in dafür haftbar. Um im Schadensfall nicht vor einer fi­nan­ziellen Herausforderung zu ste­hen, macht eine entsprechende Hun­de­haftpflicht-Versicherung Sinn.

Was kostet eine Hundehaftpflicht?

Die Gothaer bestimmt die Prämien einer Hundehaftpflicht nach ver­schie­den­en Einflussfaktoren. Wenn Sie Ihren Hund im Rahmen einer Hun­de­haft­pflicht absichern möchten, dann be­misst sich die Prämie unter an­de­rem nach der Rasse Ihres Vier­beiners. Dennoch kann man sagen, dass eine Hundehaftpflicht im Schnitt zwischen 35 und 60 Euro im Jahr kostet. Bei mehreren Hunden erhöht sich die Prämie entsprechend.

Die Kosten hängen zudem davon ab, für welchen Tarif und welche De­ckungs­sum­me Sie sich entscheiden. Die Gothaer bietet Ihnen drei ver­schie­de­ne Tarif­stufen an, die sich maß­geb­lich in der Deckungssumme un­ter­schei­den. Sie können zwischen 5, 10 oder 20 Millionen Euro auswählen und haben somit einen umfassenden Schutz vor jeglichen Haft­pflicht­schä­den, die aus dem Besitz und der Füh­rung Ihres Hundes her­vor­gehen können.

Hundehaftpflichtversicherung: in manchen Bundesländern sogar Pflicht

Weniger Herzinfarkte, Depressionen und Stress: Haustiere tun der Ge­sund­heit gut. Vor allem Hunde sorgen nach­weislich für ein besseres Wohl­be­finden – nicht zuletzt dadurch, dass sie ihre Besitzer*innen auch bei Wind und Wetter an die frische Luft zwingen. Doch mit Tieren kann jeder­zeit etwas passieren. Um kein fi­nan­ziel­les Ri­si­ko einzugehen, ist für Sie als Hunde­be­sitzer*in der Abschluss einer Hun­de­haft­pflicht ein absolutes Muss. In manchen Bundesländern ist die Hun­de­haft­pflicht­ver­siche­rung sogar Pflicht.

In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind Sie als Hunde­halter*in gesetzlich verpflichtet, eine Haft­pflicht­ver­siche­rung für Hunde ab­zu­schlie­ßen. In den meisten anderen Bun­des­län­dern müssen le­dig­lich Halter*innen von ge­fähr­li­chen Hun­den eine Ver­siche­rung haben. In Bayern können die Behörden die Ge­neh­mi­gung zum Halten gefährlicher Hun­de davon abhängig machen, ob eine Haft­pflicht für Hunde vor­liegt. Ein­zige Aus­nahme: In Mecklenburg-Vorpommern besteht überhaupt gar keine Ver­siche­rungspflicht – obwohl die Hundehaftpflicht natürlich auch hier sinnvoll ist.

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Was Sie zur Hundehaftpflicht noch wissen sollten

Hundehaftpflicht - die Ver­siche­rung für Hundehalter*innen

Als Veronika G. aus dem Supermarkt tritt und dort ihren Hund wieder ab­leinen will, ist der Schreck groß: Ihr Schäferhundrüde hat sich selbst losgerissen. Von dem Tier ist nichts mehr zu sehen und erst 20 Minuten später findet Veronika ihren Hund wieder. Nachdem er mehrere Pa­ckun­gen Wiener Würstchen ge­fressen und die halbe Ge­mü­se­ab­teilung verwüstet hat, wartet er glück­lich und satt mit gro­ßen Augen auf seine Be­sitzerin. Hun­de sind manch­mal un­be­re­chen­bar. Selbst der fried­fer­tig­ste Zeit­ge­nosse kann ein­mal zu­beißen oder auf der Jagd nach einer Kat­ze vor ein Auto rennen. Zer­kratz­te Türen oder an­ge­knab­ber­te Schuhe und Mö­bel bei Freun­den kön­nen ein großes Loch in die Haus­halts­kasse reißen. Gegen diese und andere Schäden schützt Sie eine Hunde­haft­pflicht.

Für wen gilt die Hunde­haft­pflicht?

Die Gothaer deckt berechtigte Scha­dens­an­sprüche ab, welche aus dem Verhalten ver­sicherter Hunde entstehen. Versichert sind sowohl Sie als Tierhalter*in als auch Ihre Fa­mi­lie, Be­kan­nte, Freun­de, Freun­din­nen oder Nach­barn, so­fern diese Ihr Tier hüten.

Als Hundehalter*in haften Sie für sämtliche aus willkürlichem, tier­ty­pischem Ver­halten her­vor­ge­gan­gen­en Schäden. Veronika G. aus dem obi­gen Bei­spiel geht also allein durch die Hal­tung eines Hun­des die Ge­fahr ein, dass der Hund Schä­den ver­ur­sacht. Und das kann im Scha­dens­fall teuer werden. Dies gilt auch, wenn Sie alle Sicher­heits­vor­kehrun­gen, bei­spiels­weise das An­leinen des Hundes, beachtet haben.

Die Gothaer Hundehaftpflicht gilt weltweit. Innerhalb Europas ist sie zeitlich unbegrenzt wirksam, außer­halb bis zu einem Jahr.

Welche Schäden werden bei der Hundehaftpflicht von der Gothaer gedeckt?

Die Haftpflicht schützt Sie sowohl bei Sach- als auch bei Personenschäden. Zerkratzt ihr vierbeiniger Freund Möbel im Hotel oder Türen in der Mietwohnung, übernimmt die Hunde­haft­pflicht den Schaden. Zer­bis­se­ne Schuhe oder zerrissene Klei­dung von Freun­den bzw. Freun­din­nen werden eben­so er­setzt wie ein be­schä­dig­tes Auto nach einem von Ihrem Hund verursachten Unfall.

Beißt Ihr Hund eine Person, die sich daraufhin einer medizinischen Be­hand­lung unterziehen muss, ist dies eben­falls ein Ver­siche­rungs­fall für die Hun­de­haft­pflicht. Gleiches gilt, wenn je­mand kör­per­lichen Scha­den nimmt, weil er Ih­rem Haus­ge­nos­sen aus­wei­chen muss und da­rauf­hin stürzt. Fällt Ihr Vier­bei­ner über ein an­de­res Tier her und ver­letzt dieses, über­nimmt die Gothaer die Tier­arzt­kosten.

Auch Vermögensschäden werden durch die Versicherung abgedeckt. Beißt Ihr Hund beispielsweise einen Pianisten, der von seiner Kunst lebt, so könnte dieser seinen Ver­dienst­aus­fall gelt­end machen. Springt Ihr Tier je­man­den an, der stürzt und da­rauf­hin für mehrere Wochen krank ge­schrie­ben wird, ist dessen Ar­beits­aus­fall über die Per­so­nen­scha­den­deckung mit­versichert.

Über die Begleichung der Schad­ens­an­sprüche hinaus hilft eine Hunde­haft­pflicht, un­be­rechtig­te An­sprüche abzuwehren.

Falls Sie mehr zum Thema Hunde­haft­pflicht er­fahren möch­ten oder di­rekt on­line ab­schließen wollen, geht es hier für Sie weiter.

Häufige Fragen zur Hundehaftpflicht

Was kostet eine Hundehaftpflicht?

Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

Wann zahlt eine Hundehaftpflicht nicht?

Was deckt eine Hundehaftpflicht ab?

Ab wann benötigt man eine Hundehaftpflicht?

Ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?

Kann man eine Hundehaftpflicht nachträglich abschließen?

Kann ich die Hundehaftpflicht kündigen?

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Haftpflicht – auch ohne Ver­schulden Ihres Lieblings

Was viele nicht wissen: Wer privat Tiere hält, unterliegt der sogenannten Gefährdungshaftung. Fügt Ihr Hund jemandem einen Schaden zu, müssen Sie dafür aufkommen – selbst dann, wenn Ihren Vierbeiner überhaupt keine Schuld an dem Unglück trifft. Warum das so ist?

Da das Verhalten von Tieren un­be­re­chen­bar ist, sieht der Ge­setz­ge­ber die Haltung als grund­sätz­liche Ge­fähr­dung für die Um­ge­bung an. Das kann sogar so weit füh­ren, dass Sie als Halter*in unter Um­stän­den zah­len müssen, wenn je­mand über Ihren schla­fen­den Hund stol­pert, stürzt und sich dabei verletzt. Um sich für derartige Even­tua­li­tä­ten zu wappnen, ist der Abschluss einer Gothaer Hundehaftpflichtversicherung sehr ratsam.

Versicherungsbedingungen der Gothaer Tierhalter­haftpflicht

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