Haftpflicht für Hundehalter*innen

Gothaer Hundehaftpflicht

  • Hohe Deckungssummen wählbar
  • Erstklassige Leistungen zum günstigen Beitrag
  • Wir zahlen auch dann, wenn Sie die/der Geschädigte sind und fremde Tierhalter*innen nicht zahlen können

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Die Gothaer Hundehaftpflicht leistet:

Als Hundehalter*in unterliegen Sie der Tierhalterhaftung. Wenn Ihr Hund jemanden beißt und verletzt, werden Sie zur Verantwortung gezogen. Sie können mit unserer Hundehaftpflichtversicherung bis zu neun Hunde versichern. Die günstige Hundehaftpflicht der Gothaer tritt in Schadensfällen für Sie ein:

  • Bei Personenschäden (zum Beispiel Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Bei Sachschäden (zum Beispiel ein Hund zerstört die teuren Schuhe Ihres Gastes)
  • Bei Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (zum Beispiel der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes bzw. einer verletzten Tierärztin)

Außerdem nützlich: Über die Begleichung der Schadensansprüche hinaus hilft Ihnen die Hundehaftpflichtversicherung der Gothaer, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Falls Sie mehr zum Thema Haftpflicht für Hunde erfahren möchten oder direkt online abschließen wollen, geht es hier für Sie weiter.

Die Leistungen der Gothaer Hundehaftpflicht in Detail

Hundehaftpflicht
Deckungssumme
5, 10 oder 20 Mio. €
Forderungsausfalldeckung Mindestschadenhöhe 2.500 €
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Schäden durch einen Deckakt
Kautionsleistung im Ausland Bis 200.000 €
Schäden durch Welpen
Führen ohne Leine
Mietsachschäden

Was zahlt die Hundehaftpflicht?

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist ein wichtige Absicherung, wenn es um die Haltung eines Hundes geht. Denn Sie als Hundehalter*in können für sämtliche Schäden haftbar gemacht werden, die wegen Ihrem Hund anderen Menschen entstanden sind. Der/die Geschädigte kann in dem Fall Schadenersatz verlangen. Wenn Ihr Hund beim Spazierengehen jemanden anspringt und dabei die Kleidung beschädigt und somit einen Schaden verursacht, dann sind das eher Sachschäden.

Richtig teuer kann es allerdings werden, wenn aufgrund Ihres Hundes ein*e Fahrradfahrer*in stürzt und wegen einer Verletzung für längere Zeit nicht arbeiten gehen kann. Hier können dann neben Sachschäden auch noch Personenschäden den Schadenersatz richtig in die Höhe treiben. Ggf. können hier noch Ansprüche auf Schmerzensgeld entstehen.

Ähnlich sieht es aus, wenn Ihr Hund einen anderen Hund beißt. Ganz gleich, aus welchen Gründen so etwas passiert. Der Hundebiss wird ärztlich versorgt und verursacht dadurch Kosten, die im Zweifel von Ihnen erstattet werden müssen. Sollte demnach ein fremdes Tier durch den eigenen Hund gebissen werden, so ist der/die Hundehalter*in dafür haftbar. Um im Schadensfall nicht vor einer finanziellen Herausforderung zu stehen, macht eine entsprechende Hundehaftpflicht-Versicherung Sinn.

Was kostet eine Hundehaftpflicht?

Die Gothaer bestimmt die Prämien einer Hundehaftpflicht nach verschiedenen Einflussfaktoren. Wenn Sie Ihren Hund im Rahmen einer Hundehaftpflicht absichern möchten, dann bemisst sich die Prämie unter anderem nach der Rasse Ihres Vierbeiners. Dennoch kann man sagen, dass eine Hundehaftpflicht im Schnitt zwischen 35 und 60 Euro im Jahr kostet. Bei mehreren Hunden erhöht sich die Prämie entsprechend.

Die Kosten hängen zudem davon ab, für welchen Tarif und welche Deckungssumme Sie sich entscheiden. Die Gothaer bietet Ihnen drei verschiedene Tarifstufen an, die sich maßgeblich in der Deckungssumme unterscheiden. Sie können zwischen 5, 10 oder 20 Millionen Euro auswählen und haben somit einen umfassenden Schutz vor jeglichen Haftpflichtschäden, die aus dem Besitz und der Führung Ihres Hundes hervorgehen können.

Hundehaftpflichtversicherung: in manchen Bundesländern sogar Pflicht

Weniger Herzinfarkte, Depressionen und Stress: Haustiere tun der Gesundheit gut. Vor allem Hunde sorgen nachweislich für ein besseres Wohlbefinden – nicht zuletzt dadurch, dass sie ihre Besitzer*innen auch bei Wind und Wetter an die frische Luft zwingen. Doch mit Tieren kann jederzeit etwas passieren. Um kein finanzielles Risiko einzugehen, ist für Sie als Hundebesitzer*in der Abschluss einer Hundehaftpflicht ein absolutes Muss. In manchen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung sogar Pflicht.

In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind Sie als Hundehalter*in gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter*innen von gefährlichen Hunden eine Versicherung haben. In Bayern können die Behörden die Genehmigung zum Halten gefährlicher Hunde davon abhängig machen, ob eine Haftpflicht für Hunde vorliegt. Einzige Ausnahme: In Mecklenburg-Vorpommern besteht überhaupt gar keine Versicherungspflicht – obwohl die Hundehaftpflicht natürlich auch hier sinnvoll ist.

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Was Sie zur Hundehaftpflicht noch wissen sollten

Hundehaftpflicht - die Versicherung für Hundehalter*innen

Als Veronika G. aus dem Supermarkt tritt und dort ihren Hund wieder ableinen will, ist der Schreck groß: Ihr Schäferhundrüde hat sich selbst losgerissen. Von dem Tier ist nichts mehr zu sehen und erst 20 Minuten später findet Veronika ihren Hund wieder. Nachdem er mehrere Packungen Wiener Würstchen gefressen und die halbe Gemüseabteilung verwüstet hat, wartet er glücklich und satt mit großen Augen auf seine Besitzerin. Hunde sind manchmal unberechenbar. Selbst der friedfertigste Zeitgenosse kann einmal zubeißen oder auf der Jagd nach einer Katze vor ein Auto rennen. Zerkratzte Türen oder angeknabberte Schuhe und Möbel bei Freunden können ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen. Gegen diese und andere Schäden schützt Sie eine Hundehaftpflicht.

Für wen gilt die Hundehaftpflicht?

Die Gothaer deckt berechtigte Schadensansprüche ab, welche aus dem Verhalten versicherter Hunde entstehen. Versichert sind sowohl Sie als Tierhalter*in als auch Ihre Familie, Bekannte, Freunde, Freundinnen oder Nachbarn, sofern diese Ihr Tier hüten.

Als Hundehalter*in haften Sie für sämtliche aus willkürlichem, tiertypischem Verhalten hervorgegangenen Schäden. Veronika G. aus dem obigen Beispiel geht also allein durch die Haltung eines Hundes die Gefahr ein, dass der Hund Schäden verursacht. Und das kann im Schadensfall teuer werden. Dies gilt auch, wenn Sie alle Sicherheitsvorkehrungen, beispielsweise das Anleinen des Hundes, beachtet haben.

Die Gothaer Hundehaftpflicht gilt weltweit. Innerhalb Europas ist sie zeitlich unbegrenzt wirksam, außerhalb bis zu einem Jahr.

Welche Schäden werden bei der Hundehaftpflicht von der Gothaer gedeckt?

Die Haftpflicht schützt Sie sowohl bei Sach- als auch bei Personenschäden. Zerkratzt ihr vierbeiniger Freund Möbel im Hotel oder Türen in der Mietwohnung, übernimmt die Hundehaftpflicht den Schaden. Zerbissene Schuhe oder zerrissene Kleidung von Freunden bzw. Freundinnen werden ebenso ersetzt wie ein beschädigtes Auto nach einem von Ihrem Hund verursachten Unfall.

Beißt Ihr Hund eine Person, die sich daraufhin einer medizinischen Behandlung unterziehen muss, ist dies ebenfalls ein Versicherungsfall für die Hundehaftpflicht. Gleiches gilt, wenn jemand körperlichen Schaden nimmt, weil er Ihrem Hausgenossen ausweichen muss und daraufhin stürzt. Fällt Ihr Vierbeiner über ein anderes Tier her und verletzt dieses, übernimmt die Gothaer die Tierarztkosten.

Auch Vermögensschäden werden durch die Versicherung abgedeckt. Beißt Ihr Hund beispielsweise einen Pianisten, der von seiner Kunst lebt, so könnte dieser seinen Verdienstausfall geltend machen. Springt Ihr Tier jemanden an, der stürzt und daraufhin für mehrere Wochen krank geschrieben wird, ist dessen Arbeitsausfall über die Personenschadendeckung mitversichert.

Über die Begleichung der Schadensansprüche hinaus hilft eine Hundehaftpflicht, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

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Fragen & Antworten zur Hundehaftpflicht

Im Schnitt kann man davon ausgehen, dass eine Hundehaftpflicht zwischen 35 bis 60 Euro p.a. kostet. Die Kosten variieren dabei je nach Deckungssumme, Höhe der Selbstbeteiligung und Vertragslaufzeit, sowie der zu versichernden Hunderasse.

Das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen besteht eine grundsätzliche Pflicht. In NRW kommt es auf die Körpergröße des Hundes an. Hier ist es Pflicht ab einer Körpergröße von 40 cm.

Eine Hundehaftpflicht zahlt nicht bei Schäden, die der Hund dem/der Hundehalter*in, Personen im Haushalt oder dem Eigentum zufügt.

Die Hundehaftpflicht deckt Personen- oder Sachschäden bei einem Dritten ab. Außerdem werden Vermögensschäden abgesichert. Über die Begleichung der Schadensansprüche hinaus hilft eine Hundehaftpflicht auch dabei unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Ob man überhaupt eine Hundehaftpflicht benötigt, kann von der Rasse und vom Bundesland abhängen, in dem Sie wohnen. Eine generelle Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflicht besteht in Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, im Saarland, in Hessen, Bremen, Brandenburg und Sachsen benötigen Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes eine Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht zusätzlich für Hunde ab 20 Kilo oder ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern. In Bayern wiederum kann die Erlaubnis zum Halten eines als gefährlich eingestuften Hundes vom Abschluss einer Hundehaftpflicht abhängig gemacht werden. Und in Schleswig-Holstein darf kein Hund nur aufgrund seiner Rasse als gefährlich eingestuft werden. Klingt alles kompliziert? Finden wir auch! Daher unser dringender Tipp: Eine Hundehaftpflicht lohnt sich eigentlich für jede*n Halter*in, denn nach § 833 BGB haften Sie immer für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht.

Übrigens: Wenn Sie an Ihrem Wohnort verpflichtet sind, eine Hundehaftpflicht abzuschließen, muss das in der Regel passieren, wenn der Hund zwischen drei und sechs Monaten alt ist.

Ja, und zwar immer – auch wenn keine Pflicht zum Abschluss in Ihrem Bundesland besteht. Denn was manchen nicht klar ist: Als Halter*in eines Hundes haften Sie nach Paragraf 833 BGB immer und für alle Schäden, die Ihr Liebling verursacht – und zwar in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen. Der Grund: Von einem Hund geht potenziell eine Gefahr aus. Deshalb gilt hier rechtlich die Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass Sie automatisch für die Schäden verantwortlich sind, die Ihr Tier verursacht – auch wenn Sie während der Entstehung des Schadens gar nicht anwesend waren oder sich auch ansonsten völlig korrekt verhalten haben.

Nein, natürlich nicht. Die Hundehaftpflicht sichert im Ernstfall Schäden in Millionenhöhe ab und finanziert sich durch die Beiträge aller Versicherten. Nur weil im Kollektiv viel mehr Versicherte ohne Schäden als jene mit sind, können die Beiträge so günstig sein, wie sie sind. Eine Hundehaftpflicht rückwirkend oder nachträglich abzuschließen, würde da keinen Sinn machen – und wäre für alle anderen Versicherten im Kollektiv teuer und unfair.

Eine Hundehaftpflicht hat in der Regel eine vereinbarte Vertragsdauer von einem Jahr und verlängert sich regelmäßig und automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Sie oder Ihre Versicherung können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss in der Regel spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer erfolgen. Außerdem kann der Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig gekündigt werden, zum Beispiel nach einem Schadenfall oder beim Tod des Hundes.

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Haftpflicht – auch ohne Verschulden Ihres Lieblings

Was viele nicht wissen: Wer privat Tiere hält, unterliegt der sogenannten Gefährdungshaftung. Fügt Ihr Hund jemandem einen Schaden zu, müssen Sie dafür aufkommen – selbst dann, wenn Ihren Vierbeiner überhaupt keine Schuld an dem Unglück trifft. Warum das so ist?

Da das Verhalten von Tieren unberechenbar ist, sieht der Gesetzgeber die Haltung als grundsätzliche Gefährdung für die Umgebung an. Das kann sogar so weit führen, dass Sie als Halter*in unter Umständen zahlen müssen, wenn jemand über Ihren schlafenden Hund stolpert, stürzt und sich dabei verletzt. Um sich für derartige Eventualitäten zu wappnen, ist der Abschluss einer Gothaer Hundehaftpflichtversicherung sehr ratsam.

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