Das Ende der Laufzeit Ihrer Kapitallebensversicherung – und damit die Auszahlung – können Sie innerhalb eines zeitlichen Rahmens (ab einem Alter von 62 Jahren) jährlich frei wählen. Dieser Zeitraum wird als Auflösungsphase bezeichnet. Grundsätzlich darf das Ablaufalter 80 Jahre nicht übersteigen.
Ansonsten läuft die Kapitallebensversicherung bis zum vereinbarten Ablauftermin. Wenn die versicherte Person das Ablaufdatum erlebt, zahlen wir die Erlebensfallsumme. Bei Tod der versicherten Person zahlen wir die für das Jahr des Todes vereinbarte Todesfallsumme.