Einfache Unterstützung für das Alter

Pensions­kasse

  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge
  • Keine Pensions­rückstellungen nötig
  • Keine externen Verwaltungs­kosten
  • Einfache digitale bAV-Verwaltung mit ePension

Für wen ist die Gothaer Pensions­kasse sinn­voll?

Die Gothaer Pensions­kasse richtet sich an Firmen, die ihren Mit­arbeitenden eine sichere und trotzdem lukrative und flexible Alters­versorgung ermög­lichen möchten. Etwa 130 Pensions­kassen gibt es in Deutsch­land. Die Gothaer ist jedoch die erste Gesell­schaft am Markt, die seit 2021 mit dem digitalen Arbeitgeber-Portal von ePension die Verwaltung von bAV und be­trieblicher Kranken­ver­sicherung (bKV) zum Kinder­spiel macht. Schnell und intuitiv können in dem Portal diverse Prozesse verwaltet werden.

Das ermöglicht Ihrem Unter­nehmen eine zeit­sparende und schlanke Ver­waltung von bKV und bAV. Vorbei ist die Zeit der end­losen Verwaltungs­arbeit: Mit der Gothaer Pensions­kasse können Sie die be­triebliche Alters­vorsorge bemerkens­wert einfach und effizient organisieren. Entscheiden Sie sich einfach für unsere Pensions­kasse – alles andere erledigen wir für Sie.

Weitere Informationen zur Gothaer Pensions­kasse

Wie kann man mit der Pensions­kasse Steuern oder Sozial­abgaben sparen?

„Ist die Pensionskasse steuerfrei?“, ist eine, in diesem Zusammenhang, wohl am häufigsten gestellten Frage. Die Antwort lautet prinzipiell: Nein. Es gibt jedoch Sonderfälle, wenn die Anwartschaft vor dem 01.01.2005 erworben wurde. Ansonsten müssen die Leistungen, welche von der Pensionskasse ausgezahlt werden, zu 100 % versteuert werden. Dennoch lohnt sich aus steuerlicher Sicht eine Pensionskasse für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen durchaus, denn:

  • Zuwendungen an die Pensionskasse dürfen vom Arbeitgeber gemäß § 4c EStG als Betriebsausgaben abgezogen werden.
  • Der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge des Arbeitgebers zur bAV-Pensionskasse beträgt bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Betrag (2022 = 6.768 Euro) kann steuerfrei in die Pensionskasse Direktversicherung eingezahlt werden.
  • Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in können zudem Sozialversicherungsbeiträge sparen. Steuerfreie Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2022 = 3.384 €Euro) sind nicht sozialversicherungspflichtig.
  • Soweit Beiträge nach § 40 b EStG a.F. pauschal versteuert werden, werden diese vom Fördervolumen des § 3 Nr. 63 EStG abgezogen.
  • Auf die Steuerfreiheit der Beiträge während der Berufstätigkeit folgt die Besteuerung der Leistungen in der Rentenphase (so genannte nachgelagerte Besteuerung).
Auszahlung der Gothaer Pensionskasse

Pensionskasse Auszahlung

Sie möchten wissen, wann sich Ihre Ange­stellten als Arbeit­nehmer*in die Pensions­kasse aus­zahlen lassen können? Die Gothaer Pensions­kassen Aus­zahlung erfolgt bei uns grund­sätzlich als lebens­lange monatliche Rente ab dem 67. Geburts­tag. Um Arbeit­nehmern bei unserer Pensions­kasse vorzeitige Aus­zahlung zu ermöglichen, kann der Renten­beginn bis zu fünf Jahre vorverlegt werden. Bei Renten­beginn sind zudem Teil- bzw. Kapital­aus­zahlungen möglich.

Welche Zahlungs­weisen und Tarif­optionen sind bei der Pension­skasse möglich?

  • Die variable Finanzierung der Beitrags­zahlungen – der VARIO-Tarif: Die Beiträge können innerhalb der steuer­lichen Höchst­grenzen völlig variabel geleistet werden. Selbst­verständlich kann auch eine regel­mäßige Beitrags­zahlung vereinbart werden
  • Die maß­geschneiderte Tarif­vertrags­lösung: Auch dieser aus­schließlich für Arbeit­geber­finanzierungen vorgesehene Tarif bietet die Möglichkeit völlig flexibler Beiträge. Neben der Alters­rente sind eine Hinter­bliebenen- und Erwerbs­minderungs­rente feste Bestand­teile dieses Tarifs.
  • Fondsbasierte Tarife: Der VARIO-Tarif und die Tarif­vertrags­lösung sind neben der klassischen Form auch als Fonds­variante erhältlich. Bei den fonds­gebundenen Varianten handelt es sich um Renten­versicherungen mit Mindest­leistung. Das heißt, bei Renten­beginn stehen auf jeden Fall die ein­gezahlten Beiträge zur Verfügung. Hinzu kommt eine Rente aus dem Fonds­guthaben.

Fragen und Antworten zur Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens. Seit 2002 hat jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland das Recht darauf, sich mit der Entgeltumwandlung eine Betriebsrente zu finanzieren.

Die Pensionskasse bietet steuerliche Vorteile für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen und lohnt sich daher jederzeit für beide Seiten. Zudem können Arbeitnehmer*innen mit der Pensionskasse ihre Rente aufbessern und die Rentenlücke mit Hilfe des Arbeitgebers verringern.

Die Leistungen, die aus der Pensionskasse bezogen werden, müssen laut Einkommensteuergesetz (EstG) zu 100 Prozent versteuert werden. Arbeitnehmer können die Zuwendungen an die Pensionskasse gemäß § 4c EStG steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen.

Das deutsche Rentensystem fußt auf drei Säulen: Die staatliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge. Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gibt es fünf verschiedene Modelle: Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und die Pensionskasse. Deshalb hat nicht jeder Arbeitnehmer oder jede Arbeitnehmerin eine Pensionskasse.

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Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeits­risiken

Gothaer Pensionskasse Fonds

Bei den Tarifen PRL2F, PRL3F, PRL2F und PRL3F der Gothaer Pensions­kasse AG handelt es sich um fonds­basierte Renten­versicherungen mit Mindest­leistung. Die Kapital­anlage erfolgt für einen Teil durch die Gothaer Pensions­kasse AG. Darüber hinaus erfolgt die Anlage in Investment­fonds, an deren Wert­entwicklung Sie parti­zipieren.

Pensionskasse

Bei den Tarifen PRL2C und PRL3C der Gothaer Pensions­kasse AG handelt es sich um Renten­versicherungen mit Mindest­leistung. Die Kapital­anlage erfolgt vollständig durch die Gothaer Pensions­kasse AG. Nachhaltigkeits­risiken können sowohl in der Versicherungs­technik als auch in der Kapital­anlage entstehen. Die Nachhaltigkeits­risiken in der Versicherungs­technik sind allerdings von unter­geordneter Bedeutung. In der Kapitalanlage können verschiedene Nachhaltigkeits­risiken entstehen und auch Aus­wirkungen auf die Rendite des Produkts haben.

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Direktversicherung

Direktversicherungen sind staatlich geförderte Rentenversicherungen, die der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin für den/die Arbeitnehmer*in bei der Gothaer abschließt (betriebliche Altersvorsorge). Mit der Direkt­versicherung der Gothaer sorgen Sie nicht nur für Ihre Rente vor, sondern profitieren auch von vielen steuerlichen Vorteilen.