Es gibt fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV): Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und die Pensionskasse. Vereinfacht ausgedrückt ist die Pensionskasse eine Art Versicherung, welche speziell für die Altersvorsorge einer bestimmten Gruppe gedacht ist. Als Arbeitgeber*in können Sie eine eigene Pensionskasse einrichten – oder sich einer Vorsorgeeinrichtung wie der Gothaer Pensionskasse anschließen.
Die Pensionskasse kann aus Anlass eines Dienstverhältnisses eingerichtet werden und wird von Ihnen als Arbeitgeber*in oder Versicherungsnehmer*in für die in Ihrem Unternehmen arbeitenden bzw. versicherten Personen abgeschlossen. Es gibt generell die Möglichkeit der Arbeitgeberfinanzierung oder der Entgeltumwandlung.
Unsere Pensionskasse erhält die Beiträge vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin und zahlt die Leistungen aus dieser Versicherung bei Fälligkeit an den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin.