Die Photovoltaikversicherung versichert folgende Gefahren:
- Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen und Zerstörungen an Photovoltaikanlagen sowie das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
- Mitversichert sind auch Sachschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden
- Innere Betriebsschäden an Wechselrichtern sind bis 1.000 Euro mitversichert
- Restwertanrechnung im Schadensfall entfällt
- "GAP-Deckung" (Differenz zwischen Zeitwert und dem aus dem Kredit-/Leasingvertrag errechneten Restbetrag) für kreditfinanzierte oder geleaste Anlagen