KFZ-Flottenversicherung

  • Individuelle Lösungen – bereits ab drei Fahrzeugen
  • Transparente Tarifierungsmodelle
  • Einheitlicher Beitragssatz ab 16 Fahrzeugen

Was ist eine Flottenversicherung?

Eine KFZ-Flotten­versicherung sichert den Fuhrpark und die Fahrer Ihres Unter­nehmens ab, wenn Ihre Flotte mindestens aus drei Fahr­zeugen besteht. Grund­voraus­setzung ist, dass die Fahr­zeuge auf Ihre Firma zugelassen sind und für das Unter­nehmen ein­gesetzt werden. Eine KFZ-Haft­pflicht­versicherung ist für gewerblich genutzte Fahrzeuge ohnehin gesetzlich vorge­schrieben.

Statt für jedes Firmen­fahrzeug ein indi­vi­duelles Angebot einholen zu müssen, schließen Sie im Grunde einen Flotten­vertrag ab und können dabei den Versicherungs­umfang indi­vi­duell an Ihre Be­dürfnisse anpassen. Diese Lösung spart Zeit und büro­kratischen Aufwand ein. Mit der Gothaer Flotten­versicherung haben sie europaweit den passenden Versicherungs­schutz für Ihre Autoflotte, um für alle Fälle abgesichert zu sein - egal ob der Schaden durch Diebstahl, Unfall oder eine Panne entstanden ist.

Was kostet eine Flottenversicherung?

Die Kosten einer Flotten­versicherung sind abhängig von Art und Umfang der Ver­sicherung sowie der Flotte selbst. Die Höhe der Versicherungs­prämie für Ihre Flotten­versicherung richtet sich unter anderem nach der Anzahl und der Art der Fahr­zeuge. Ein weiterer prämien­bestimmender Faktor ist der gewünschte Ver­sicherungs­umfang. Zur Kalkulation wird auch der bisherige Schaden­verlauf der Flotte heran­gezogen. Die Frage „Was wird mich die Flotten­versicherung kosten?“, ist deshalb nicht pauschal zu be­antworten.

Oft ist die Flotten­versicherung jedoch günstiger, als wenn Sie jedes Firmen­fahrzeug aus Ihrem Fuhrpark einzeln versichern. Dies liegt unter anderem an ver­schiedenen möglichen Beitrags­nachlässen:

  • In der Kraftfahrt-Haftpflicht: Wenn die Fahrzeug­anzahl zwischen drei und 15 Fahr­zeugen liegt und es sich dabei um Pkw und/oder Liefer­wagen (leichte LKW) handelt.
  • In der Kraftfahrt-Haftpflicht und Voll­kasko, nicht aber in der Teil­kasko: Wenn eine Gothaer Multirisk-Police (GMP) vorhanden ist oder wenn es sich um fabrik­neue Fahr­zeuge handelt.
  • Ergänzende Möglichkeiten für Klein­flotten - Kleinflotten­sonderein­stufung: Für Bestands­kunden kann unter besonderen Voraus­setzungen für neu hinzu­kommende Fahrzeuge ohne vorhandene Schaden­freiheits­rabatte eine verbesserte Ein­stufung vor­genommen werden.
Flottenversicherung: Eine PKW-Flotte steht auf einem Parkplatz.

Für wen ist die Flotten­versicherung?

Mit dem aktuellen K-Gewerbe-Tarif steht Ihnen für Flotten von drei bis 25 Fahr­zeugen eine besonders interes­sante Lösung zur Ver­fügung. Dieser Tarif richtet sich ins­besondere an kleine und größere mittel­ständische Unter­nehmen aus den Bereichen Handel, Handwerk, Service und Dienst­leistungen. Für Flotten ab 25 Fahr­zeugen bieten wir Ihnen indivi­duelle Versicherungs­lösungen mit maßge­schnei­dertem Versicherungs­schutz an.

Sie interessieren sich für die Gothaer Flotten­versicherung? Haben noch Fragen, wie Sie Ihren Fuhr­park oder Ihre Flotte zu­verlässig und günstig versichern können? Dann treten Sie mit dem Berater*innen-Team der Gothaer in Kontakt und lassen Sie sich ein indi­vi­duelles Angebot erstellen. Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!

Risk Management Pro­gramm

Bei mehr als 100 Kraft­fahrzeugen und einer hohen Schaden­häufigkeit kann es wirt­schaftlich sinn­voll sein, ein Risk Manage­ment Pro­gramm zu installieren. Die Schäden werden syste­matisch analysiert, Schaden­schwerpunkte ermittelt, um Maß­nahmen zur künftigen Ver­meidung und/oder Ver­minderung zu ergreifen.

Ziel ist es, direkte Schäden zum Beispiel an eigenen Fahr­zeugen oder die Zahlung von Selbst­behalten zu vermindern. Aber auch die "indirekten" Schadenf­olgen, wie zum Beispiel Ausfall von Fahrern bzw. Fahrer­innen, Kosten für Ersatz­fahrzeuge und Wettbewerbs­nachteile wegen unfall­bedingter un­pünktlicher Lieferung sollen verringert werden.

Weitere Informationen zur Flotten­versicherung

Welche Möglichkeiten der Selbstbeteiligung gibt es bei der Flottenversicherung?

Mögliche Selbstbeteiligung bei Vollkasko­versicherung:

  • Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (bis 25 Fahrzeuge)
  • Vollkaskoversicherung mit 150 Euro Selbst­beteiligung
  • Vollkaskoversicherung mit 300 Euro Selbst­beteiligung
  • Vollkaskoversicherung mit 500 Euro Selbst­beteiligung
  • Vollkaskoversicherung mit 1.000 Euro Selbst­beteiligung

Mögliche Selbstbeteiligung bei der Teilkasko­versicherung:

  • Teilkaskoversicherung ohne Selbst­beteiligung (bis 25 Fahr­zeuge)
  • Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbst­beteiligung
  • Teilkaskoversicherung mit 500 Euro Selbst­beteiligung
  • Teilkaskoversicherung mit 1.000 Euro Selbst­beteiligung (ab 25 Fahr­zeuge)

Darüber hinaus können ab 25 Fahr­zeugen ganz individuelle Selbst­behalte - wie zum Beispiel 5.000 Euro für jeden Kasko­schaden - vereinbart werden.

Häufige Fragen zur Flotten­versicherung

KFZ Flottenversicherung ab wieviel Fahr­zeuge?

Was ist ein Selbstfahrer­vermietfahrzeug?

Flottenversicherung: Wer darf fahren?

Was ist eine Fuhrpark­versicherung?

Wo gilt die Flotten­versicherung?

Ab wann lohnt sich eine Flotten­versicherung?

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