Autoversicherung

  • Premium-Baustein
    Für noch mehr Kasko-Schutz
  • Auslandsschadenschutz
    Neuer Zusatzbaustein für mehr Sicherheit im europäischen Ausland
  • Attrak­tive Nach­lässe
    Beitragsvorteile und günstige Erst­ein­stufungs­möglichkeiten
Gothaer Autoversicherung: Eine junge Frau sitzt im Auto am Steuer und neben ihr ein junger Mann.
Die Gothaer KFZ-Versicherung gehört mit 8 weiteren Anbietern laut Kundenurteil von Focus Money zu den KFZ-Serviceversicherern in Deutschland mit dem fairsten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die Leistungen der Gothaer Auto­versicherung

Sichern Sie Ihr Auto mit den vielen neuen Lei­stungen und High­lights optimal ab

Haft­pflicht
Haft­pflicht + Teil­kasko
Haft­pflicht + Voll­kasko

Per­sonen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den

100 Mio. € pauschal
100 Mio. € pauschal
100 Mio. € pauschal

Ent­wen­dung

Un­fälle, auch selbst­ver­schul­de­te

Van­dal­is­mus

Gro­be Fahrl­ässig­keit

Na­tur­ge­wal­ten

La­winen, Mu­ren oder Erd­rutsch

Brand und Ex­plo­sion

Glas­bruch und Re­pa­ra­tur der Wind­schutz­schei­be
Zu­sammen­stoß mit Tie­ren aller Art
Tier­biss und Folge­schäden

Kurz­schluss an der Ver­ka­be­l­ung und Folge­schä­den

Mit­ver­sicher­tes Fahr­zeug­zu­be­hör und Elek­tro­nik­pa­ket
Je 5.000 €
Je 5.000 €
Mo­bile Na­vi­ga­tions­ge­rä­te
Schutz auf Fähr­schiffen
Neu­wert­ent­schä­di­gung
Bis 12 Monate
Bis 12 Monate
Ver­zicht auf Ab­zug neu für alt
Mal­lor­ca-Deck­ung
Schutz für reine Elektro- und Hybrid-PKW
Schutz für reine Elektro- und Hybrid-PKW, All­ge­fahren­deck­ung für den Akku

Wissenswertes zur Gothaer Auto­versicherung

Autoversicherung wechseln

Eine Auto­versicherung kann immer zum Ablauf des Ver­sicherungs­jahres mit einer ein­mona­tigen Frist gekündigt werden. Bei den meisten Versicherern ist das zum 31.12. eines Jahres möglich.

Der Stichtag für den Eingang der Kündi­gung beim Versicherer ist in diesen Fällen der 30.11. eines Jahres. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein Jahr. Neben diesem sogenannten "ordentlichen" Kündi­gungs­recht gibt es Umstände, die ein "Sonderkündigungsrecht" einräumen.mehr...

Dazu zählt eine Beitrags­erhöhung oder auch ein Schadens­fall. Bei einer Beitrags­erhöhung muss Ihnen der Versicherer einen Monat vor dem Wirksam­werden des neuen Beitrags die Erhöhung bekannt geben. Sie haben dann nach dem Erhalt dieser Benach­richtigung einen Monat Zeit, die Auto­versicherung zu kündigen. Bei einer Kündi­gung infolge eines Schadens­falles ist zu beachten, dass diese nur möglich ist, wenn entweder der Versicherer die Über­nahmen des Schadens abgelehnt hat. Oder wenn die Verhandlungen über die Entschä­digung abgeschlossen sind. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie dann die Möglichkeit, innerhalb eines Monats zu kündigen.

Autoversicherung im Ausland

Mit Ihrer KFZ-Haft­pflicht­versicherung sind Sie in allen Ländern Europas abgesichert. Sie sind auch abge­sichert in außer­europäischen Ländern, die zum Geltungs­bereich der EU gehören. Dort gilt die laut Versich­erungs­vertrag für die KFZ-Haftpflicht vereinbarte Deckungs­summe. Außer­halb dieser Gebiete gilt der Versicherungs­schutz für die KFZ-Haftpflicht­versicherung nur, wenn das Reiseland auf der sogenannten "grünen Karte" eingetragen und nicht durchgestrichen ist. Innerhalb der EU ist die "grüne Karte" eigentlich nicht mehr erforderlich.mehr...

Aber es ist ratsam, diese dennoch mitzuführen und ggf. vorzeigen zu können, denn in einigen Ländern verlangt die Polizei trotzdem die Vorlage dieser Karte. In der Kasko­versicherung ist der Versicher­ungsschutz meist auf das geo­grafische Europa begrenzt. Wenn das Reise­land außerhalb dieses Bereiches liegt, sollten Sie rechtzeitig vor dem Reise­beginn Ihren Versicherer kontaktieren und den Geltungs­bereich ent­sprechend erweitern lassen.

Autoversicherung für Fahr­anfänger

Da Fahranfänger*innen die Praxis und Erfahrung fehlt, ist eine Auto­versicherung für diese Personen meistens teurer als für erfahrene Fahrer*innen. Neben der Fahr­praxis spielt bei einer Auto­versicherung auch das Alter bei der Berechnung des Beitrags eine Rolle. Je jünger die Fahrer*innen sind, desto höher ist auch der Beitrag, den sie zahlen müssen. Aber junge Fahrer*innen haben mehrere Möglichkeiten den zu zahlenden Beitrag zu reduzieren:

Wenn sie das Fahr­zeug als Zweit­wagen über ihre Eltern versichern oder sie die Möglichkeiten der Familien­mobilität nutzen, die einige Ver­sicherer anbieten. Aber auch mit einem Führer­schein ab 17 Jahre lässt sich Geld sparen. Hierbei wird bei vielen Versich­erern die bereits erworbene Fahr­praxis belohnt, sobald die Fahr­anfänger*innen ein eigenes Fahr­zeug als Erst­fahrzeug versichern.mehr...

Sie haben als Fahr­anfänger*in bereits ein zulassungs­pflichtiges Zweirad (Motorrad oder Roller) gefahren? Dann lässt sich auch damit Geld sparen. Sie können dann die mit diesem Vertrag erfahrene Schaden­freiheits­klasse für seinen Pkw über­nehmen. Dies gilt nicht für Zwei­räder, die mit einem Mofa-Kennzeichen versichert waren. Zu berück­sichtigen ist dabei, dass die SF-Klasse für die Motorrad­versicherung durch die Über­tragung dann verloren geht.

Auch mit der Wahl des ersten eigenen Autos lässt sich Geld sparen, wenn ein Fahr­zeug mit einer niedrigen Typ­klasse gewählt wird. Denn das Fahrzeug­modell beeinflusst die Versicherungs­kosten. Je weniger Schäden mit einem Fahrzeug­modell verursacht werden, desto geringer sind die Reparatur­kosten, die anfallen. Mit einem Fahrzeug­modell, das eine günstige Einstu­fung hat, lassen sich daher Kosten sparen.

Autoversicherung berechnen

Erfahren Sie ganz einfach mit dem Online-Rechner, wie günstig unsere ausgezeichnete Auto­versicherung ist. In nur drei Minuten können Sie ein für Sie passendes Angebot berechnen lassen. So können Sie Tarife unserer Auto­versicherung ver­gleichen. Ergänzen Sie zusätz­lich Ihr gewähltes Ange­bot mit verschie­denen Zusatz­optionen nach Ihren indivi­duellen Be­dürfnissen. Um Ihre Autoversicherung zu berechenen benötigen Sie die sog. HSN/TSN von Ihrem Fahrzeug. Schließen Sie jetzt ganz einfach und sicher Ihre Auto­versicherung online ab.

Beitrag berechnen

Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Eine Haft­pflicht­versicherung ist in Deutschland gesetzlich vor­ge­schrie­ben. Sie deckt Schäden ab, die mit dem versicherten Fahrzeug bei Dritten verursacht werden. Sie zahlt aber nicht bei Schäden am eigenen Fahr­zeug. Mit der Teil­kasko- oder Voll­kas­ko­versicherung können Sie sich des­halb gegen wich­tige Risiken absichern. Die Teil­kasko sichert z. B. zusätz­lich Dieb­stahl oder Brand ab. Bei der Voll­kasko sind außerdem selbst­verschuldete Un­fälle oder Schäden durch Vandalis­mus abge­sichert.

Die Gothaer Auto­ver­sicherung bietet Ihnen folgende Varianten der Selbst­beteiligung

  • Optionen Teil­kasko: keine, 150 oder 500 Euro Selbst­beteiligung
  • Optionen Voll­kasko: keine, 150, 300, 500 oder 1.000 Euro Selbst­beteiligung

Günstiger Rundumschutz - jetzt mit noch besseren Leistungen bei der Gothaer Autoversicherung.

Die Zusatzoptionen bei der Gothaer Autoversicherung

Den Rundumschutz für Ihr Auto individuell erweitern:

1.

Top-Schutz

Verlängerung der Neuwertentschädigung bei Neuwagenkauf bzw. Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtwagenkauf auf bis zu 24 Monate (jeweils bis zu zwölf Monate bei Diebstahl).

2.

Premium-Schutz

Verlängerung der Neuwertentschädigung bei Neuwagenkauf bzw. Kaufpreisentschädigung bei Gebrauchtwagenkauf auf 48 Monate.

3.

Schutzbrief

Mit dem Schutz­brief zu Ihrer Gothaer Auto­ver­siche­rung profitieren Sie zuverlässig von schneller Hilfe bei einer Panne, einem Unfall oder Diebstahl im In- und Ausland.

4.

Auslandsschadenschutz

Schadenersatz bei einem Verkehrsunfall im Ausland, soweit der/die ausländische Unfallgegner*in haftet.

5.

Fahrerschutz

Finanzielle Sicherheit für den/die berechtigte*n Fahrer*in, wenn diese*r bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall einen Personenschaden erleidet.

6.

Freie Werkstattwahl

Im Schadensfall entscheiden Sie, welche Werkstatt Sie aufsuchen - verzichten allerdings auf den Werkstatt­service der Gothaer.

Nahaufnahme vom Tank eines Elektroautos

Für Fahrer*innen von reinen Elektro-PKW und Hybrid-PKW

  • Allgefahrendeckung für den Akku im Rah­men der Voll­kasko bis 25.000 Euro
  • Beitragsnachlässe für Elektro-PKW und Hybrid-PKW

Die Gothaer möchte etwas für den Klima­schutz tun und Nach­haltig­keit fördern. Deshalb haben wir für die beson­deren Risiken von Elektro- und Hybrid-PKW ein umfas­sen­des Leistungs­paket zusam­men­gestellt, das schon in der Grund­deckung mit­ver­sichert ist.mehr...

Beispielsweise sind Über­span­nungs­schäden am Akku beim Laden abgedeckt. Oder wenn beim Laden die Wall­box oder Lade­station in Brand gerät, ist dies auch abge­deckt. Unser High­light: In der Voll­kasko eine All­gefah­ren­deckung für den Akku bis 25.000 Euro.

Außerdem honorieren wir das umwelt­freund­liche Fahren mit einem Beitrags­vorteil. Sie erhal­ten einen Beitrags­nach­lass von fünf Prozent für reine Elektro-PKW, für PKW mit hybri­dem Antrieb 2,5 Prozent. Dies gilt sowohl in der Haft­pflicht als auch in der Kasko. Wenn Sie Ihren Bei­trag berechnen, werden die Beitrags­vorteile auto­matisch berück­sichtigt.

Oft haben Fahrer*innen von Elektro-Autos die Sorge, mit leerem Akku "liegen zu bleiben". Diese Sorge möchten wir Ihnen mit dem Gothaer Schutz­brief nehmen. Sie erhal­ten Pan­nen­hilfe bei leerem Akku und werden zur nächs­ten Lade­station ge­schleppt.

Weitere Vorteile mit der Gothaer Autoversicherung

Treue-Kasko

Die Treue-Kasko ist eine echte Markt­neuheit und belohnt treue Kasko-Kund*innen. Bei Verein­barung der Deckung Voll­kasko mit 400 Euro Selbst­behalt inkl. Teil­kasko mit 200 Euro Selbst­behalt schmilzt der ver­einbarte Selbst­behalt bei Schaden­freiheit jedes Jahr um 50 Euro dahin. Am Ende sind sogar 0 Euro möglich!

Fragen Sie hierzu Ihre*n Gothaer Berater*in

Smart-Repair-Angebot

Das neue Smart-Repair-Angebot im Rahmen des Top-Schutzes bietet Ihnen Vor­teile. Mit Smart-Repair können Sie ein­mal im Jahr kleine Park­schäden bis 250 Euro an der Karosserie des privaten PKW reparieren lassen. Das geht ohne Belastung Ihres Schaden­freiheits­rabattes und mit nur 50 Euro Selbstbehalt.


Attraktive Nachlässe bei der Gothaer Autoversicherung

Beitragsvorteile

Sie erhalten Beitrags­vorteile auf den Beitrag Ihrer PKW-Versicherung:

  • Als Wenigfahrer*in
  • Bei Fahrzeugnutzung nur durch bestimmte Fahrer*innen
  • Als Besitzer*in eines Neu­wagens
  • Als Zweitwagennutzer*in
  • Wenn Sie unseren Werk­statt­service nutzen

Jetzt Beitrag berechnen und Ihre Auto­versicherung einfach online ab­schließen.

Bündel-Vorteil & Günstige Ersteinstufungs­möglichkeiten

Es bestehen weitere private Gothaer Versicherungs­verträge wie Hausrat-, Wohn­gebäude-, Privathaftpflicht-, Unfall-, Lebensversicherungen oder auch eine Zahnzusatzversicherung? Wir honorieren dies mit unserem Bündel-Vorteil.

Sie ver­sichern das erste Mal ein Auto? Oder wün­schen Ver­sicherungs­schutz für einen Zweit­wagen? Durch sehr gün­stige Erst­ein­stufungs­mög­lich­keiten bei der Schaden­freiheits­klasse gibt es nun zusätz­liches Spar­potential.

Zusätzliches Sparpotential mit dem Werkstattservice

Dank unserer Partner-Werk­stätten steht Ihnen ein flächen­deckendes Netz zur Verfü­gung. So ist die Schaden­abwicklung schnell und un­kom­pliziert. Zu­sätzlich profi­tieren Sie von Extras. Wir bieten einen attraktiven Beitrags­nachlass, sollten Sie sich im Schadens­fall grund­sätzlich für unsere Partner-Werk­stätten entscheiden:

  • 18 Prozent Nachlass auf Ihren Kasko-Beitrag
  • Werk­statt­ver­mittlung innerhalb einer Stunde
  • Kosten­loser Ersatz­wagen für die Dauer der Reparatur
  • Hol- und Bring­service, Reinigungs­service
  • Sechs Jahre Garantie auf alle aus­geführten Arbeiten sowie Eintritt in die Hersteller­garantie

Sie möchten sich nicht grund­sätzlich für den Werkstatt­service in der Gothaer Auto­versicherung ent­scheiden? Sie können den Service auch nur im Einzel­fall nutzen. Wir honorieren dies mit einer Redu­zierung der verein­barten Selbst­beteiligung um 100 Euro (Glas- und Hagel­schäden sind ausge­nommen).

Autoversicherung berechnen

Eine junge Frau übernimmt in einer Autowerkstatt ihr Auto nach der Reparatur
Gothaer Versicherung vor Ort. Finden Sie persönliche Berater*innen in Ihrer Nähe.

Haben Sie Fragen zur Auto­versicherung?

Sie möchten sich mit der Auto­ver­sicherung zu­ver­lässig ab­sichern, haben noch of­fe­ne Fra­gen, wie Sie Ihr Fahrzeug zum Bei­spiel günstig Teilkasko oder Voll­kasko versichern können? Unsere Ex­pert*innen zum The­ma Auto­ver­siche­rung be­ra­ten Sie gerne per­sön­lich am Telefon (Mo-Fr 7-20 Uhr, Sa 8-16 Uhr):

0221 - 308 91208

Services rund um die Gothaer Autoversicherung

KFZ-Zulassung mit elek­tronischer Versicherungs­bestätigung

Um Ihr Fahr­zeug zu­lassen zu können, muss der Ver­sicher­ungs­schutz nach­gewiesen werden. Den Nach­weis erbringen sie per elek­tronischer Ver­sicher­ungs­bestätigung (eVB) bei der Zulassungs­behörde.

Die elek­tronische Ver­sicherungs­bestäti­gung erhalten Sie von Ihrem Gothaer Berater bzw. Ihrer Beraterin. Die eVB bekommen Sie entweder persönlich, per SMS oder per E-Mail. Sie können sie auch schnell und einfach online bean­tragen.

eVB beantragen

Weitere Service-Angebote rund um die Autoversicherung

Sie möchten einen Schaden an Ihrem bei uns versicherten Auto melden? Auf der Seite Schaden melden können Sie dies online, telefonisch oder per Schadenanzeige tun.

Oder möchten Sie uns Änderungen zu Ihrer KFZ-Versicherung bei uns mitteilen? Dann nutzen Sie gerne unsere hier aufgeführten KFZ-Service-Formulare:

Kilometerstand mitteilen

Fahrerkreis erweitern

KFZ-Abrechnung

Versicherungsbedingungen der Gothaer Autoversicherung

Auto­versicherung (AVB)

Ratgeber Auto

Der Gothaer Ratgeber Auto gibt Tipps für Sie als Autofahrer*in unter anderem zu folgenden Themen:

Winterreifen

KFZ-Versicherung wechseln

Wallbox: So kommen Sie zur eigenen Ladestation für das E-Auto

Autounfall - was tun?

Selbstregulierung

Tipps zur Fahrzeugzulassung

Häufige Fragen zur Auto­versicherung

Autoversicherung: Kosten

Wie wird mein Zweit­wagen einge­stuft?

Bin ich mit meiner Auto­versicherung auch im Aus­land abge­sichert?

Was sind Regional- und Typen­klassen?

Welche Auto­versicherungen gibt es?

Ab wann ist mein Auto ver­sichert?

Wann kann ich meine Auto­versicherung kündigen?

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