Mit Hubraum von 50 bis 125 ccm

Leichtkraftrad-Versicherung

  • Besonders günstig, wenn nur Sie als Fahrer*in eingetragen sind
  • Beitragsvorteile, wenn Sie weitere Gothaer Versicherungen haben
  • Serienmäßiges Zubehör unbegrenzt mitversichert in der Kasko

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Unsere Leichtkraftrad-Versicherung sichert Leichtkrafträder und Motorroller mit einem Hubraum von 50 bis 125 ccm und einer maximalen Motorleistung von 11 kW zum günstigen Beitrag optimal ab.

Leistungen der Leichtkraftrad-Versicherung

Haft­pflicht Haft­pflicht + Teilkasko Haft­pflicht + Vollkasko
Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio. € pauschal 100 Mio. € pauschal 100 Mio. € pauschal
Entwendung
Unfälle, auch selbstverschuldete
Vandalismus
Grobe Fahrlässigkeit
Naturgewalten
Brand und Explosion
Glasbruch
Zusammenstoß mit Haarwild
Marderbiss
Kurzschluss an der Verkabelung
Fahrzeugzubehör und Elektronikpaket

Fragen & Antworten zur Leichtkraftrad-Versicherung

Der Preis der Leichtkraftradversicherung hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel vom gewählten Leistungsumfang, also ob Sie nur die Haftpflicht- oder auch die Kaskoversicherung wählen. Ein Kriterium, welches unabhängig vom gewünschten Tarif einen Einfluss auf die Kosten einer Leichtkraftrad-Versicherung hat, ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Je länger Sie mit Ihrem Leichtkraftrad unfall- und schadenfrei unterwegs sind, desto günstiger wird es. Hinzu kommen fahrzeugbezogene Parameter wie die Typklasse und Regionalklasse, Vertragsmerkmale wie eine vereinbarte Selbstbeteiligung, jährliche Kilometer-Laufleistung, Stellplatz usw. Wer weitere Policen beim gleichen Anbieter hat, erhält häufig Rabatte oder Bündel-Vorteile.

Mit der Haftpflichtversicherung sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie einen Schaden verursachen, den Sie Dritten ersetzen müssen. Sie wehrt außerdem unberechtigte Forderungen ab, die gegen Sie geltend gemacht – wenn nötig, auch vor Gericht. Der Kaskoschutz in der Leichtkraftrad Versicherung bietet zusätzlich bei Diebstahl oder Brand Schutz (Teilkasko), darüber hinaus im Rahmen der Vollkasko bei selbstverschuldeten Unfällen oder Schäden durch Vandalismus. Auch bei Marderbissen, Kurzschlüssen oder Glasbruch sind Sie dank Kaskoschutz in der Leichtkraftversicherung rundum abgesichert.

Auf zwei Rädern kann leider auch schnell ohne Fremdeinwirkung etwas passieren. Selbst wenn es dann nur beim Blechschaden bleibt, sind selbstverschuldete Unfälle umso ärgerlicher, wenn Sie nicht ausreichend abgesichert sind. Gerade bei neuen Leichtkrafträdern lohnt sich der geringe Mehrbeitrag für den Vollkasko-Schutz auf jeden Fall.

Der Schutz der Leichtkraftrad-Versicherung gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Außerdem bekommen Sie von uns die Internationale Versicherungskarte. Sind hier auch weitere, nicht europäische Länder aufgeführt, genießen Sie dort ebenfalls Versicherungsschutz.

Attraktive Beitragsvorteile, wenn Sie bereits Gothaer Kunde/Kundin sind

Bestehen weitere private Gothaer Versicherungsverträge wie Hausrat-, Wohngebäude-, private Haftpflicht, Unfallversicherungen oder zum Beispiel auch eine Zahnzusatzversicherung oder eine Lebensversicherung, honorieren wir dies mit unserem Bündel-Vorteil.

Mehr Infos gibt's bei Ihren Gothaer Berater*innen.

Was Sie noch über die Leichtkraftrad-Versicherung wissen sollten

Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei Schäden an Ihrem eigenen Leichtkraftrad oder Roller. Sichern Sie sich deshalb gegen wichtige Risiken mit der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ab. So sind Sie beispielsweise bei Diebstahl oder Brand sowie im Rahmen der Vollkasko bei selbstverschuldeten Unfällen oder Schäden durch Vandalismus rundum geschützt.

Die Gothaer Leichtkraftrad-Versicherung bietet Ihnen folgende Varianten der Selbstbeteiligung

  • Optionen Teilkasko: keine oder 150 Euro Selbstbeteiligung
  • Vollkasko: keine, 150, 300, 500 oder 1.000 Euro Selbstbeteiligung

Bei der Gothaer Leichtkraftrad-Versicherung sind zusätzlich zu Ihnen als Versicherungsnehmer*in ebenfalls versichert:

  • Halter*in
  • Eigentümer*in
  • Fahrer*in

Zum Fahren von Leichtkrafträdern oder Motorrollern bis einschließlich 125 ccm Hubraum und einer maximalen Motorleistung von 11 kW benötigen Sie den Führerschein Klasse A1 (früher 1b)

Für alle, die den Führerschein Klasse A1 nach dem 19. Januar 2013 erworben haben, gilt darüber hinaus: Zusätzlich zu den Regelungen für Hubraum und Motorleistung muss ein maximales Leistungsgewicht von 0,1 kW pro kg Motorradgewicht eingehalten werden. Das heißt: Bei einem Roller mit einem Gewicht von 100 kg darf die Leistung maximal 10 kW betragen.

Die bisherige Regelung zur Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für 16- und 17-Jährige ist entfallen.

Als Autofahrer*in dürfen Sie Leichtkrafträder und Motorroller ohne zusätzlichen Motorradführerschein fahren, wenn Sie den Führerschein Klasse 3 vor dem 1. April 1980 gemacht haben.

Versicherungsbedingungen der Gothaer Leichtkraftrad-Versicherung

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Sie möchten sich mit der Leichtkraftrad-Versicherung zuverlässig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!

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