Private Vollkostenversicherung:
Die private Vollkostenversicherung ersetzt die Leistungen der GKV. Der Beitrag der PKV ist im Gegensatz zur GKV nicht gehaltsabhängig, sondern errechnet sich auf Basis des individuellen Leistungsumfanges, Eintrittsalters und Gesundheitszustandes des/der Versicherten. Jeder oder jede Versicherte (auch Kinder) zahlt einen eigenen Beitrag. Eine Familienversicherung analog zur GKV gibt es in der PKV nicht. Die Leistungen der PKV sind für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Die Versicherten müssen demnach nicht wie in der GKV mit Leistungskürzungen rechnen. Im Gegensatz zum System der GKV rechnen die Leistungserbringer (Ärzte, Ärztinnen, Krankenhäuser uns so weiter) hier direkt mit den Versicherten und nicht mit dem Versicherer ab. Die Versicherten können demnach entscheiden, ob sie die Leistung bei ihrem Versicherer zwecks Leistungserstattung einreichen oder nicht (um zum Beispiel eine Beitragsrückerstattung zu erhalten).
Private Zusatzversicherung:
Die private Zusatzversicherung ergänzt die Leistungen der GKV sinnvoll. Der Beitrag der Zusatzversicherung errechnet sich auf Basis des individuellen Leistungsumfanges, Eintrittsalters und Gesundheitszustandes der Versicherten. Im Gegensatz zum System der GKV rechnen die Leistungserbringer (Ärzte, Ärztinnen, Krankenhäuser uns so weiter.) hier direkt mit den Versicherten und nicht mit dem Versicherer ab. Die Versicherten können demnach entscheiden, ob sie die Leistung bei ihrem Versicherer zwecks Leistungserstattung einreichen oder nicht. Es können mehrere Zusatzversicherungen - je nach individuellem Bedarf der Versicherten - abgeschlossen werden.