Sie können sich bei uns privat voll krankenversichern, wenn Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht für die Krankenversicherung ausgenommen sind. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Sie sich privat voll krankenversichern können, liegt 2020 bei 64.350 Euro Jahresbruttogehalt. Sinnvoll ist die private Krankenversicherung in erster Linie für Arbeitnehmer*innen, deren Einkommen mindestens ein Jahr lang oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Auch für Beamte und Beamtinnen, zum Beispiel für Lehrer*innen, die einen Anspruch auf Beihilfe haben, und selbständige Unternehmer*innen ist eine private Krankenversicherung sinnvoll.
Liegt Ihr Einkommen als Arbeitnehmer*in unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, empfehlen wir Ihnen die individuelle Erweiterung Ihres gesetzlichen Krankenschutzes mit einer privaten Krankenzusatzversicherung, die Sie unabhängig von Ihrem Einkommen abschließen können.