Gothaer Wohnbau­finanzierung

Viele Menschen träumen vom Eigenheim. Oft scheitert der Traum an einer unzureichenden Wohn­bau­finan­zierung. Setzen Sie Ihre Träume sorgen­frei in die Tat um! Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Wohn­bau­finan­zierung gerne zur Seite und er­mitteln aus den Ange­boten von über 100 Partner­banken die besten Kon­ditio­nen für Ihr Haus oder Ihre Eigen­tums­wohnung.

  • Erstklassige Konditionen für Ihre Wohnbaufinanzierung
  • Vielfältige Finanzierungs- und Tilgungsmodelle
  • Schnelle, unbürokratische Ab­wicklung

Weitere Informationen zur Gothaer Wohnbaufinanzierung

Tilgungsmöglichkeiten

Aus den verschiedenen Finanzierungs- und Tilgungsmöglichkeiten finden wir die beste und günstigste Finan­zie­rungs­lösung für Sie. Ihre Gothaer Bau­finan­zierungs-Expert*innen beraten Sie gerne und berück­sichtigten dabei Ihre Wünsche und finan­ziellen Möglich­keiten.

Bartilgung (Annuitätendarlehen)

Bei dieser Möglichkeit tilgen Sie Ihr Darlehen mit laufenden Zahlungen. Die Kombination verschiedener Tilgungsvarianten ist ebenfalls möglich.

Bausparvertrag als Tilgungsersatz

Bestimmen Sie Ihre monatliche Belastung genau. Nach dem ersten Sollzinsbindungszeitraum Ihres Darlehens unterliegen Sie keinen Zinsschwankungen mehr, denn mit dem Abschluss Ihres Bau­spar­ver­trages haben Sie so­gleich die Kon­dition für Ihr Bau­spar­dar­lehen ver­einbart.

Fondsgebundene Lebens­versicherung

Eine Möglichkeit, Ihr Bau­finanzierungs­darlehen zurück­zuzahlen, ist der Einsatz einer fonds­gebundenen Lebens­versicherung. Bestehende Ver­träge können in die Finan­zierung ein­gebaut werden.

Kapitalbildende Lebens­versicherung

Wenn Sie eine Immobilie zur Kapitalanlage finanzieren, bietet sich der Einsatz einer kapitalbildenden Lebensversicherung als Tilgungsersatz an. Die Schuldzinsen sind über die gesamte Darlehenslaufzeit als Werbungskosten voll abzugsfähig.

Kapitalbildende Ren­ten­ver­siche­rung mit Kapital­wahl­recht

Sie schließen eine Renten­versicherung mit Kapital­wahl­recht zur Alters­vorsorge ab. Bei Fällig­keit können Sie zwischen der Zah­lung einer monat­lichen Rente oder der Aus­zahlung in einer Summe wählen. Für Ihre Finan­zierung bedeutet das: Die Renten­versicherung, die Sie zur Alters­vorsorge ab­geschlossen haben, tilgt bei Fällig­keit Ihr Finan­zierungs­darlehen.

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Sie möchten von erstklassigen Konditionen für Ihre Wohnbaufinanzierung profitieren, haben noch Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch!