Diese Fahrzeuge verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, bzw. bei Elektromotoren über eine Nennleistung von nicht mehr als 4 kW. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als
- 20 km/h (einsitziges Leichtmofa),
- 25 km/h (einsitziges Mofa),
- 45 km/h (Moped, Mokick oder Roller)
- 50 km/h, (Moped, Mokick oder Roller sofern bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr gekommen) oder
- 60 km/h, (Moped i.S.d. bisherigen Vorschriften der DDR, wenn bis zum 28.02.1991 erstmals in Verkehr gekommen) betragen.