Unbeschwert in die neue Saison starten

Gothaer Mofa-Versicherung

  • Umfassender Versicherungsschutz zum günstigen Preis
  • Ihr Beitrag sinkt, wenn Sie das Mofa-Schild später benötigen
  • Das Kennzeichen online bestellen und per Post geliefert bekommen

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Ihre Leistungen der Gothaer Mofa-Versicherung

Mit der Gothaer Mofa-Versicherung können Sie sich auf einen umfassenden Versicherungsschutz zum günstigen Beitrag verlassen, damit Sie pünktlich zum neue Verkehrsjahr am 1. März Versicherungsschutz genießen.

Ihr Mofa ist bis maximal 25 km/h (Mofa) bzw. bis 20 km/h (Leichtmofa) mit den gleichen Leistungen versichert wie ein Moped.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für jedes zugelassene KFZ Pflicht. Im Rahmen der Mofa-Versicherung leistet sie im Falle eines von Ihnen verursachten Unfalls für Schäden, die anderen entstehen. Im Schadensfall ersetzt die Gothaer Mofa-Versicherung Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Mio. Euro. Personenschäden werden im Rahmen dieser Versicherungssumme bis zu 15 Mio. Euro pro geschädigter Person ersetzt.

Teilkaskoversicherung

Die Gothaer Mofa-Versicherung schützt Sie im Rahmen der Teilkaskoversicherung zum Beispiel gegen Schäden durch Diebstahl, grobe Fahrlässigkeit oder durch Naturgewalten wie Sturm oder Hagel.

Folgende Fahrzeuge können im Rahmen der Mopedversicherung versichert werden

Diese Fahrzeuge verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, bzw. bei Elektromotoren über eine Nennleistung von nicht mehr als 4 kW. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als

  • 20 km/h (einsitziges Leichtmofa),
  • 25 km/h (einsitziges Mofa),
  • 45 km/h (Moped, Mokick oder Roller)
  • 50 km/h, (Moped, Mokick oder Roller sofern bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr gekommen) oder
  • 60 km/h, (Moped i.S.d. bisherigen Vorschriften der DDR, wenn bis zum 28.02.1991 erstmals in Verkehr gekommen) betragen.

Elektrokleinstfahrzeuge müssen insbesondere folgende Merkmale aufweisen:

  • die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h,
  • die Fahrzeugmasse beträgt nicht mehr als 55 kg und
  • Fahrzeugbreite beträgt nicht mehr als 70 cm.
  • Nicht selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter ) müssen zusätzlich die folgenden Merkmale aufweisen:
  • sie verfügen über eine Lenkstange,
  • sie dürfen keinen Sitz haben und
  • ihre Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 500 Watt.
  • Selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. der Segway i2, nicht jedoch das Modell x2) müssen zusätzlich die folgenden Merkmale aufweisen:
  • sie verfügen über eine Lenk- oder Haltestange und
  • die Nenndauerleistung beträgt nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60% der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden.

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) sind zweirädrige Kleinkrafträder nach Art von Fahrrädern mit elektromotorischer Trethilfe über 25 km/h hinaus bis höchstens 45 km/h, jedoch nur solange wie getreten wird.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit Fremdzündungsmotoren verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm. Bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren darf die Nenndauer- oder Nutzleistung nicht mehr als 4 kW betragen. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen.

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotoren verfügen über einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder 500 ccm bei Selbstzündungsmotoren. Unabhängig von der Antriebsart beträgt die Nenndauer- oder Nutzleistung nicht mehr als:

  • 4 kW für leichte Straßenquads oder
  • 6 kW für leichte Vierradmobile mit geschlossenem Fahrgastraum

Das Gewicht in fahrbereitem Zustand beträgt in allen Fällen höchstens 425 kg. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen.

Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit

  • bis 15 km/h

Voraussetzung für die Versicherung Ihres Fahrzeugs ist, dass dieses über eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Kraftfahrzeuge (Einzel- oder Typgenehmigung) verfügt. Im Falle einer Typgenehmigung ist die Betriebserlaubnis in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC-CoC) oder in der Datenbestätigung dokumentiert. Das betreffende Dokument sollte Ihnen beim Erwerb Ihres Fahrzeuges ausgehändigt worden sein.

Ihr neues Mofa-Kennzeichen

Das neue Versicherungskennzeichen für Ihr Mofa können Sie schnell und bequem online bestellen. Die Beitragszahlung ist ebenfalls nur noch online möglich und erfolgt per Kreditkarte (Visa- oder Mastercard), Paypal oder Giropay (Direktüberweisung). Im Anschluss daran bekommen Sie Ihr Mofa-Kennzeichen bzw. die Plakette sowie die Versicherungsbescheinigung zur Ihrer Gothaer Mofa-Versicherung komfortabel per Post zugestellt.

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