Jede*r Hundebesitzer*in und auch jede*r Pferdebesitzer*in benötigt eine Tierhalterhaftpflicht. Denn Sie haften für Ihren Hund bzw. Ihr Pferd, wenn eine Person oder eine Sache zu Schaden kommt. Das nennt sich Gefährdungshaftung. Sie haften unbegrenzt für von Ihren Tieren verursachte Schäden, selbst dann, wenn Sie oder Ihr Tier nicht schuld am Schaden sind.
Ihr Hund wird zum Beispiel von einem anderen Hund angegriffen, verteidigt sich, der/die Eigentümer*in des angreifenden Hundes geht dazwischen und wird von Ihrem Hund verletzt. Dann müssen Sie für den entstandenen Schaden bezahlen.