Tierhalterhaftpflicht

  • Bis 50 Mio Euro Deckungssumme
  • Führen ohne Leine oder Maulkorb mitversichert (beim Hund)
  • Forderungsausfalldeckung enthalten

Ihre Leistungen der Gothaer Tierhalter­haftpflicht

Mit unserer Tierhalterhaftpflicht sind Ihre Vierbeiner bestens abgesichert:


Leistun­gen

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Deckungssumme 10, 20 oder 50 Mio. €
Forderungsausfalldeckung
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
Schäden durch einen Deckakt
Kautionsleistung im Ausland
Speziell für den Hund
Schäden durch Welpen
Führen ohne Leine
Mietsachschäden
Speziell für das Pferd
Schäden durch Fohlen
Teilnahme an Rennen und Turnieren
Mietsachschäden an Immobilien
Mietsachschäden an Pferdeanhängern bis 10.000 Euro
Mietsachschäden an Reitutensilien bis 2.000 Euro

Wer ist versichert?

  • Sie als Hunde- oder Pferdehalter*in
  • Familienangehörige
  • Der/die Hüter*in der Hunde oder Pferde (nicht gewerbsmäßig)
  • Bei Pferden zusätzlich fremde Reiter*innen und Reitbeteiligte
  • Sie als Tierhalter*in auch bei gelegentlicher beruflicher Nutzung des versicherten Tieres als Therapie- oder Besuchshund - bzw. -pferd, Rettungs-, Suchhund oder als Wachhund. Dies gilt für eine selbständige, nebenberufliche Tätigkeit bis max. 12.000 Euro Gesamtjahresumsatz und als Angestellte*r (keine selbständige hauptberufliche Tätigkeit).

Hilfe, wenn es darauf ankommt

Ihr Hund wird an der Leine geführt und schnappt nach einem Radfahrer. Ihr Pferd scheut und verletzt ungewollt einen Passanten. Die Tierhalter­haft­pflicht schützt Sie einfach und zuver­lässig vor den finan­ziellen Folgen.

Unser gebührenfreies Gothaer Service-Telefon erreichen Sie rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Wir helfen Ihnen gerne schnell und unkompliziert weiter.

Als Kunde bzw. als Kundin der Gothaer profitieren Sie von diesem exklusiven Service.

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Fragen & Antworten zur Tierhalterhaftpflichtversicherung

Jede*r Hundebesitzer*in und auch jede*r Pferde­besitzer*in benötigt eine Tier­halter­haft­pflicht. Denn Sie haften für Ihren Hund bzw. Ihr Pferd, wenn eine Person oder eine Sache zu Schaden kommt. Das nennt sich Gefähr­dungs­haftung. Sie haften unbe­grenzt für von Ihren Tieren verur­sachte Schäden, selbst dann, wenn Sie oder Ihr Tier nicht schuld am Schaden sind.

Ihr Hund wird zum Beispiel von einem anderen Hund ange­griffen, verteidigt sich, der/die Eigen­tümer*in des angrei­fenden Hundes geht da­zwischen und wird von Ihrem Hund verletzt. Dann müssen Sie für den entstan­denen Schaden bezahlen.

Bei der Tierhalterhaftpflicht sind Personen-, Sach- und Vermögens­schäden bis zu der von Ihnen gewählten Deckungs­summe ver­sichert. Das können 10, 20 oder 50 Mio. Euro sein.

Das heißt, dass Folgendes abgesichert ist:

  • Forderungsausfalldeckung, d.h., dass Ihr eigener Schaden auch dann bezahlt wird, wenn der Schädiger nicht zahlen kann
  • Vorübergehende Auslandsauf­enthalte, inner­halb von Europa zeitlich unbe­grenzt, welt­weit fünf Jahre
  • Schäden durch einen gewollten oder unge­wollten Deckakt
  • Ist bei Schäden im euro­pä­ischen Aus­land eine Kaution zu hinter­legen, strecken wir diese vor
  • Schäden durch Welpen Ihres Hundes oder durch Fohlen Ihres Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten, wenn sie sich noch in Ihrem Besitz befinden
  • Versicherungsschutz beim Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb
  • Bei gemieteten Immobilien ist auch das Inven­tar mitver­sichert: z. B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr, Stallungen, Boxen, Weiden oder Zäune
  • Bei Pferden die Teilnahme an Rennen und Tur­nieren sowie das Training davor
  • Schäden an gemieteten Pferde­anhän­gern und an gemie­teten Reit­utensilien

Ja, innerhalb Europas gilt die Tier­halter­haft­pflicht zeit­lich unbe­grenzt, welt­weit fünf Jahre, bis zur verein­barten Deckungs­summe.

Müssen Sie im euro­päischen Aus­land auf­grund eines von Ihrem Tier verur­sachten Schadens eine Kaution hinter­legen, dann strecken wir die Kaution gerne vor.

Forderungsausfalldeckung bedeutet, dass wenn Sie einmal selbst der/die Geschädigte sind und der/die fremde Tier­halter*in den Schaden nicht zahlen kann, beglei­chen wir den Schaden.

Ja, auch wenn Sie Ihren Hund nicht an der Leine führen oder er keinen Maul­korb trägt, haben Sie Versiche­rungs­schutz bis zur verein­barten Deckungs­summe.

Dies ist von Bundesland zu Bundes­land unter­schied­lich geregelt. In Meck­len­burg-Vorpom­mern besteht keine Versiche­rungs­pflicht. In Hamburg, Berlin, Thüringen, Schles­wig-Holstein, Nieder­sachsen und Sach­sen-Anhalt ist eine Tierhalter­haftpflicht dagegen Pflicht. In allen anderen Bundes­ländern müssen nur bestimmte Hunde­rassen versichert werden. Hier sollten Sie sich erkun­digen, ob Ihre Hunde­rasse dabei ist.

Grundsätzlich ist es jedoch besser, eine Hunde­haft­pflicht zu haben, denn sonst müssen Sie even­tuelle Schäden aus eigener Tasche bezahlen.

Wenn Ihr Hund oder Pferd bei Bekann­ten oder Frem­den Schäden verur­sacht, so sind diese abge­deckt bis zu Ihrer gewähl­ten Deckungs­summe.

Eigene Schäden inner­halb Ihrer Familie sind jedoch nicht ver­sichert.

Nein, in unserer Tierhalter­haft­pflicht sind aus­schließ­lich Hunde und Pferde ver­sichert.

Wenn kleinere Tiere - wie Katzen, Papa­geien oder Meer­schwein­chen - Schäden verur­sachen, so ist das über Ihre Privathaftpflichtversicherung abge­deckt.

Ja, Schäden durch Welpen Ihres Hundes bzw. durch Fohlen Ihres Pferdes sind bis zum Alter von 12 Monaten und bis zur verein­barten Deckungs­summe mitver­sichert. Voraus­setzung ist immer, dass sich die Tiere bis dahin noch in Ihrem Besitz befinden.

Versicherungsbedingungen der Gothaer Tierhalterhaftpflicht

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Sie möchten Ihren Hund oder Ihr Pferd mit der Tierhalter­haftpflicht zuver­lässig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persön­lich oder telefonisch!

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