Die private Haftpflichtversicherung sichert Sie als Katzenbesitzer*in finanziell vor Schäden, die Ihre Katze oder Ihr Kater verursacht, ab.
Die meisten Menschen kennen wahrscheinlich eine Hundehaftpflichtversicherung. Doch was ist denn mit Katzenhaftpflichtversicherung gemeint und braucht man so etwas überhaupt?
Um es direkt vorab zu sagen: Als Tierhalter*in von Katzen oder Katern benötigt man keine spezielle Katzenhaftpflichtversicherung, denn die private Haftpflichtversicherung sichert das Risiko ab.
Bedeutet das nun, dass Katzenbesitzer*innen eine private Haftpflichtversicherung haben sollten? Es ist definitiv ratsam, denn als Tierhalter*in haftet man für alle Schäden, welche von den Vierbeinern oder auch Zweibeinern (wie Vögel) verursacht werden. Dazu zählen sowohl Schäden an Gegenständen als auch Schäden an anderen Tieren oder Personen. Auch wenn unsere kleinen Samtpfoten oft ziemlich niedlich sind, können die scharfen Krallen und Zähne erhebliche Schäden zum Beispiel an Möbeln oder Wänden anrichten. Ein Katzenbiss darf nicht unterschätzt werden – je tiefer der Biss, desto höher ist das Risiko für eine Infektion und je höher sind erforderliche Arztkosten.
Bei Katzen mit Freigang besteht täglich das Risiko, dass ein Autounfall durch Ihren Liebling verursacht wird. Je nach Schwere des Unfalls können extrem hohe Kosten auf Sie zukommen. Bei Folgeverletzungen mit langwierigen medizinischen Behandlungen können somit Kosten wie Krankengeld, Schmerzensgeld oder Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen auf Sie zukommen. Die passende Versicherung kann Sie vor diesen finanziellen Herausforderungen schützen.
Als Tierhalter*in haftet man für die eigenen Haustiere. Das heißt Tierhalter*innen müssen für jeden Schaden, der durch das Tier nachweislich verursacht wurde, aufkommen.
Die private Haftpflichtversicherung sichert dabei folgende Risiken ab:
Ihre Katze beißt einen Freund, der zu Besuch bei Ihnen war. Da der Biss ziemlich tief ist, muss Ihr Freund medizinisch versorgt werden. In manchen Fällen ist vielleicht auch eine Tetanus-Impfung erforderlich. Sobald es zu einer Sepsis kommt, muss Ihr Freund stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden.
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung – sowohl für die ambulante als auch für eine stationäre Behandlung.
Ihre Samtpfote liebt es, sich auf Autos zu legen und zu entspannen, weil der Motor noch schön warm ist. Leider ist es das Auto vom Nachbarn und dieser hat einen Lackschaden an seinem Auto entdeckt und beschwert sich nun bei Ihnen.
Ist der Nachbar der Beweispflicht nachgekommen und der Schaden wurde tatsächlich nachweislich durch Ihre Katze verursacht, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die erforderlichen Reparaturkosten.
Ein schöner Parkettboden in der Mietwohnung, doch leider hat Ihre Katze den Boden mit dem Kratzbaum verwechselt und es sind deutliche Kratzspuren zu erkennen. In diesem Fall hat der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz.
Die private Haftpflichtversicherung kommt in der Regel für Schäden an Fremdeigentum (Mietsachschäden) auf und übernimmt die Kosten für den Schadensersatz. Zu beachten ist dabei allerdings: Die Versicherung direkt über den Schaden zu informieren. Die Versicherung kommt in der Regel nicht rückwirkend für den Schaden auf.
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie als versicherte Person übrigens auch vor ungerechtfertigten Ansprüchen. Wenn Ihr Nachbar also zum Beispiel die Kratzer im Auto Ihrer Katze anhängen möchte und vor Gericht zieht, aber keine konkreten Beweise hat, dann übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Prüfung der Forderungen und wehrt die Ansprüche vor Gericht für Sie ab. Die Kosten für das Gerichtsverfahren, Anwälte, Sachverständige etc. werden dabei von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen.
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Nicht nur Katzenbesitzer*innen sind in der privaten Haftpflichtversicherung mit abgesichert, sondern auch Halter*innen von anderen zahmen Haustieren wie Kaninchen oder Hühnern. Zusätzlich sind auch Halter*innen von Kleintieren wie Hamstern, Mäusen, Singvögeln, Meerschweinchen usw. mit einer privaten Haftpflichtversicherung vor Schäden (verursacht durch diese Tiere) versichert.
Für Hunde und Pferde benötigt man eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung,da diese nicht in der privaten Haftpflichtversicherung abgesichert sind.
Ihre Katze oder Ihre Kleintiere, welche Sie als Haustiere halten, sind in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mit abgesichert. Die Kosten für die Haftpflichtversicherung hängen von der Tarifauswahl und der gewählten Deckungssumme ab. Zudem richtet sich der Beitrag der privaten Haftpflichtversicherung danach, wie viele Personen versichert sind.
Die private Haftpflichtversicherung der Gothaer sichert Katzen und bestimmte Kleintiere in allen Tarifen mit ab. Wichtiger Bestandteil einer Haftpflichtversicherung für Ihre Katze oder Ihr Kleintier ist vor allem die Forderungsausfalldeckung. Die Forderungsausfalldeckung greift nämlich, wenn Sie selbst betroffen sind und der Schadenverursacher oder die Schadenverursacherin nicht zahlen kann.
Eine private Haftpflichtversicherung sichert vor allem Sie als Katzenbesitzer*in vor finanziellen Schäden ab, welche durch Ihr Haustier verursacht werden könnten.
Doch für Ihren Vierbeiner gibt es noch einige andere Risiken, vor allem gesundheitlich. Diese werden nicht von einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Kommt es zum Beispiel zu Revierkämpfen und Ihr Tier fügt einem anderen Tier nachweislich Verletzungen zu, wird der Schaden von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Kommt Ihre eigene Katze allerdings mit Verletzungen nach Hause und man kann nicht nachvollziehen, woher diese Verletzungen kommen, werden die Tierarztkosten nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen. Für solche Fälle gibt es eine Tierkrankenversicherung. Mit der Gothaer Katzenkrankenversicherung können Sie sich vor finanziellen Belastungen absichern, die zum Beispiel bei notwendigen Operationen zustande kommen können.
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