Katzenhaftpflicht­versicherung

  • Bis zu 50 Mio Euro Deckungssumme
  • Katzen und Kleintiere sind mitversichert
  • Forderungsausfalldeckung enthalten
Eine kleine Katze hat einen Tasse voller Kaffee umgestoßen. Der Kaffee landet auf einem Laptop.



Katzenhaftpflicht – was ist das?

Die meisten Menschen kennen wahr­scheinlich eine Hunde­haft­pflicht­versicherung. Doch was ist denn mit Katzen­haft­pflicht­versicherung gemeint und braucht man so etwas überhaupt?

Um es direkt vorab zu sagen: Als Tier­halter*in von Katzen oder Katern benötigt man keine spezielle Katzen­haft­pflicht­ver­sicherung, denn die private Haftpflichtversicherung sichert das Risiko ab.

Bedeutet das nun, dass Katzen­besitzer*innen eine private Haft­pflicht­ver­sicherung haben sollten? Es ist definitiv rat­sam, denn als Tier­halter*in haftet man für alle Schäden, welche von den Vier­beinern oder auch Zwei­beinern (wie Vögel) ver­ur­sacht werden. Dazu zählen sowohl Schäden an Gegen­ständen als auch Schäden an anderen Tieren oder Personen. Auch wenn unsere kleinen Samt­pfoten oft ziemlich niedlich sind, können die scharfen Krallen und Zähne er­hebliche Schäden zum Beispiel an Möbeln oder Wänden an­richten. Ein Katzen­biss darf nicht unter­schätzt werden – je tiefer der Biss, desto höher ist das Risiko für eine Infektion und je höher sind er­forderliche Arzt­kosten.

Bei Katzen mit Frei­gang besteht täglich das Risiko, dass ein Auto­unfall durch Ihren Liebling ver­ur­sacht wird. Je nach Schwere des Un­falls können extrem hohe Kosten auf Sie zu­kommen. Bei Folge­ver­letzungen mit lang­wierigen medizinischen Be­handlungen können somit Kosten wie Kranken­geld, Schmerzens­geld oder Kosten für Re­habilitations­maßnahmen auf Sie zu­kommen. Die passende Ver­sicherung kann Sie vor diesen finanziellen Her­aus­forderungen schützen.

Schadenbeispiele – darum ist eine Katzen­haft­pflicht sinn­voll

Gothaer Private Haftpflichtversicherung: Eine Katze liegt auf der Motorhaube eines Autos und schläft.

Sachschaden: Auto zerkratzt

Ihre Samtpfote liebt es, sich auf Autos zu legen und zu ent­spannen, weil der Motor noch schön warm ist. Leider ist es das Auto vom Nach­barn und dieser hat einen Lack­schaden an seinem Auto ent­deckt und be­schwert sich nun bei Ihnen.

Ist der Nachbar der Beweis­pflicht nach­ge­kommen und der Schaden wurde tat­sächlich nach­weislich durch Ihre Katze ver­ur­sacht, übernimmt die private Haft­pflicht­ver­sicherung die er­forder­lichen Reparatur­kosten.

Gothaer Private Haftpflichtversicherung: Katze zerkratzt Wohnung.

Mietschaden: Kratz­spuren in der Miet­wohnung

Ein schöner Parkett­boden in der Miet­wohnung, doch leider hat Ihre Katze den Boden mit dem Kratz­baum ver­wechselt und es sind deutliche Kratz­spuren zu er­kennen. In diesem Fall hat der Vermieter An­spruch auf Schadens­ersatz.

Die private Haftpflicht­ver­sicherung kommt in der Regel für Schäden an Fremd­eigentum (Miet­sach­schäden) auf und über­nimmt die Kosten für den Schadens­ersatz. Zu beach­ten ist dabei aller­dings: Die Ver­siche­rung direkt über den Schaden zu infor­mieren. Die Ver­sicherung kommt in der Regel nicht rück­wirkend für den Schaden auf.



Wissenswertes zur Katzen­haft­pflichtversicherung

Leistungen einer privaten Haft­pflicht­versicherung

Als Tierhalter*in haftet man für die eigenen Haus­tiere. Das heißt Tier­halter*innen müssen für jeden Schaden, der durch das Tier nach­weislich ver­ur­sacht wurde, auf­kommen.

Die private Haftpflicht­versicherung sichert dabei folgende Risiken ab:

  • Sachschäden, Personen­schäden, Vermögens­schäden
  • Mietschäden
  • Passiver Rechtsschutz

Passiver Rechts­schutz für Tier­halter*innen

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie als ver­sicherte Person übrigens auch vor un­ge­recht­fertigten An­sprüchen. Wenn Ihr Nach­bar also zum Beispiel die Kratzer im Auto Ihrer Katze an­hängen möchte und vor Gericht zieht, aber keine konkreten Be­weise hat, dann über­nimmt die private Haft­pflicht­ver­sicherung die Prüfung der Forderungen und wehrt die An­sprüche vor Gericht für Sie ab. Die Kosten für das Gerichts­ver­fahren, An­wälte, Sach­verständige etc. werden dabei von der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung übernommen.

Welche Tiere sind in der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung mit­versichert?

Nicht nur Katzenbesitzer*innen sind in der privaten Haft­pflicht­versicherung mit ab­ge­sichert, sondern auch Halter*innen von anderen zahmen Haustieren wie Kaninchen oder Hühnern. Zusätzlich sind auch Halter*innen von Kleintieren wie Hamstern, Mäusen, Sing­vögeln, Meer­schweinchen usw. mit einer privaten Haft­pflicht­ver­sicherung vor Schäden (verursacht durch diese Tiere) versichert.

Für Hunde und Pferde benötigt man eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung,da diese nicht in der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung abgesichert sind.

Was kostet eine Haft­pflicht­ver­sicherung für Katzen & Klein­tiere?

Ihre Katze oder Ihre Kleintiere, welche Sie als Haus­tiere halten, sind in der Regel in der privaten Haft­pflicht­versicherung mit ab­gesichert. Die Kosten für die Haft­pflicht­versicherung hängen von der Tarifauswahl und der gewähl­ten Deckungs­summe ab. Zudem richtet sich der Beitrag der privaten Haft­pflicht­versicherung danach, wie viele Personen versichert sind.

Die private Haftpflicht­versicherung der Gothaer sichert Katzen und bestimmte Klein­tiere in allen Tarifen mit ab. Wichtiger Bestand­teil einer Haft­pflicht­ver­sicherung für Ihre Katze oder Ihr Klein­tier ist vor allem die Forderungs­aus­fall­deckung. Die Forderungs­ausfall­deckung greift nämlich, wenn Sie selbst betroffen sind und der Schaden­ver­ursacher oder die Schaden­verursacherin nicht zahlen kann.

Services rund um die Ihr Haustier

Ratgeber Haustiere

Der Gothaer Ratgeber Haustiere gibt Tipps für Sie als Haustierbesitzer*in zu verschiedenen Themen rund um Ihre Vierbeiner wie "Hundeführerschein", "Leukose bei Katzen", "Katzenseuche", "Zahnstein beim Hund", "Katze kastrieren: Kosten, Ablauf und Nachsorge" und vieles mehr.

Gothaer Ratgeber Haustiere

Versicherungsbedingungen der Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Haftpflichtversicherung (AVB)

Private Haftpflichtversicherung (AVB)


Unsere Empfehlung: Katzenkrankenversicherung

Sichern Sie Ihre Samtpfote rundum ab

Eine private Haftpflicht­ver­sicherung sichert vor allem Sie als Katzen­besitzer*in vor finanziellen Schäden ab, welche durch Ihr Haus­tier ver­ur­sacht werden könnten. Doch für Ihren Vier­beiner gibt es noch einige andere Risiken, vor allem gesund­heitlich.

Kommt es zum Beispiel zu Revier­kämpfen und Ihr Tier fügt einem anderen Tier nach­weislich Ver­letzungen zu, wird der Schaden von der privaten Haft­pflicht­ver­sicherung über­nommen. Kommt Ihre eigene Katze aller­dings mit Ver­letzungen nach Hause und man kann nicht nach­voll­ziehen, woher diese Ver­letzungen kommen, werden die Tier­arzt­kosten nicht von der Haft­pflicht­versicherung über­nommen.

Mit der Gothaer Katzenkrankenversicherung können Sie sich vor finanziellen Belastungen ab­sichern, die zum Beispiel bei not­wendigen Opera­tionen zu­stande kommen können.

Gothaer Katzenkrankenversicherung: Junge Katze ist dank der Katzenversicherung abgesichert.

Häufige Fragen zur Katzen­haftpflicht­versicherung

Sind Katzen und Klein­tiere in der Haft­pflicht­ver­sicherung mit­versichert?

Was kostet eine Haft­pflicht­ver­sicherung für eine Katze?

Welche Versicherung braucht man für eine Katze?

Welche Versicherung zahlt für Schäden durch Haus­tiere?

Haben Sie Fragen zur privaten Haft­pflicht­versicherung der Gothaer?

Sie möchten sich mit der Privat­haft­pflicht­versiche­rung zuver­lässig ab­sichern, haben noch offene Fragen zum Versiche­rungs­schutz der Privat­haft­pflicht oder brauchen weitere Informa­tionen? Wir beraten Sie gerne persön­lich oder tele­fonisch!

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