Grundfähigkeitsversicherung für Kinder

Fähigkeitenschutz Kids

Unsere Kinderversicherung Fähig­keitenschutz Kids bietet Ihrem Kind Sicherheit ein Erwerbsleben lang:

  • Finanzielle Absicherung Ihres Kindes bei Verlust oder Nicht­erlernen von Fähigkeiten bereits ab dem vollendeten 6. Lebensmonat
  • Im Ernstfall erhält Ihr Kind eine sichere monatliche Zahlung
  • Einfacher Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Was ist der Gothaer Fähigkeitenschutz Kids?

Der Grundstein für ein sicheres Einkommen

Hören, Sehen, Sprechen, Gehen – wie selbstverständlich erlernt Ihr Kind jeden Tag etwas Neues. Doch was, wenn nicht? Der Verlust oder auch das Nichterlernen wichtiger Fähigkeiten durch Krankheit, Unfall oder eine Verletzung kann schwere, lebenslange Folgen haben.

Leider kann niemand Ihr Kind vor dieser Gefahr bewahren, aber Sie können es vor den finanziellen Folgen schützen: mit dem Gothaer Fähigkeitenschutz Kids. Diese Kinderversicherung orientiert sich an der natürlichen Entwicklung des Kindes und trägt im Ernstfall zu einem regelmäßigen monatlichen Einkommen bei.

Und wer früh anfängt vereinfacht seinem Kind später auch die Möglichkeit ohne erneute Risikoprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln.

Ihre Vorteile:

  • Finanzielle Absicherung Ihres Kindes bei Verlust oder Nichterlernen von Fähigkeiten bereits ab dem vollendeten 6. Lebensmonat
  • Im Ernstfall erhält Ihr Kind bis zum Alter von 67 Jahren eine sichere monatliche Zahlung von bis zu 1.500 Euro
  • Sie bekommen Soforthilfe durch eine Einmalzahlung bei schweren physischen oder psychischen Erkrankungen
  • Ein Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung oder den Fähigkeitenschutz für Erwachsene ist zu bestimmten Anlässen ohne erneute Risikoprüfung möglich
  • Die Pflegedürftigkeit ist ab dem 6. Lebensjahr automatisch mitversichert

Leistungen des Gothaer Fähigkeitenschutzes Kids


Fähigkeitenschutz Kids
Plus

Fähigkeitenschutz Kids
Premium
Hören, Sehen, Sprechen, Greifen/Handgebrauch, Sitzen, Abstützen ab 6 Monaten ab 6 Monaten
Gehen, Stehen, Treppen steigen, Armgebrauch, Heben/Tragen, Knien/Bücken ab 3 Jahren ab 3 Jahren
Schreiben, Tippen, Fahrrad fahren, Gleichgewicht, ÖPV, Autoein- und -ausstieg
ab 6 Jahren
ab 6 Jahren
Autofahren ab 17 Jahren

Weitere Informationen zum Gothaer Fähigkeitenschutz Kids

Was sind Grundfähigkeiten?

Mit jedem neuen Tag erlernt Ihr Liebling neue Grundfähigkeiten. Von Hören, Sehen, Sprechen bis hin zur richtigen Balance. Es sind Fähigkeiten, die Kinder tagtäglich einsetzen.

Was leistet der Gothaer Fähigkeitenschutz Kids?

Verliert Ihr Kind eine Fähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall oder kann eine Fähigkeit erst gar nicht erlernen, kann das schwere, lebenslange Konsequenzen haben.

Im Ernstfall erhält Ihr Kind dann die vereinbarte monatliche Zahlung bis zum Alter von 67 Jahren.

Abgeschlossen werden kann der Tarif für Kinder im Alter zwischen 6 Monaten und 14 Jahren. Der Vertrag geht dabei immer bis zum 30. Lebensjahr - die Leistungsdauer im Ernstfall bis zum Ende des Erwerbslebens mit 67. Jahren.

Ein Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung oder in den Fähigkeitenschutz für Erwachsene ist später bei Beginn einer Ausbildung/ eines Studiums oder bei Berufsstart ohne erneute Risikoprüfung möglich. Auch nach Vertragsablauf zum 30. Lebensjahr ist ein einfacher Wechsel möglich.

Ursachen, die zum Verlust von Fähigkeiten bei Kindern führen können:

Krankheiten, z.B.:

  • Krebserkrankung
  • Psychische Essstörung

Entwicklungsstörungen, z.B.:

  • Eingeschränkter Handgebrauch
  • Sprachstörung

Unfälle, z.B.:

  • Verbrennungen
  • Fahrradunfälle

Leistungsbeispiel

Im Ernstfall abgesichert

Ihr Kind verbrüht sich im Alter von drei Jahren eine Hand. Die Verbrühung hat eine ausgeprägte Narbenbildung zur Folge, sodass die Greiffähigkeit der Hand stark eingeschränkt wird. Dadurch sind die Erwerbschancen für Ihr Kind auf dem Arbeitsmarkt deutlich reduziert. Genau hier stehen wir zur Seite und zahlen bis zum Ende des Erwerbslebens mit 67 Jahren eine monatliche finanzielle Unterstützung von bis zu 1.500 Euro.

Fragen & Antworten zur Grundfähigkeitsversicherung für Kinder

Beim Gothaer Fähigkeitenschutz Kids sind Fähigkeiten wie zum Beispiel Greifen, Gehen oder Schreiben abgesichert. Verliert Ihr Kind eine dieser Fähigkeiten oder erlernt sie erst gar nicht, dann leistet die Versicherung und das Kind erhält die vereinbarte monatliche Rentenzahlung bis zu einem Alter von 67 Jahren. So sichern Sie Ihr Kind für den Ernstfall ab. Sollte Ihr Kind keine Fähigkeit verlieren bzw. alle Fähigkeiten erlernen, endet der Vertrag zum 30. Lebensjahr. Selbstverständlich besteht bis dahin die Möglichkeit, den Vertrag bedarfsgerecht ohne erneute Risikoprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln.

Als Kind ist es noch nicht möglich, die Arbeitskraft über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Doch auch bei Kindern kann es schon zu einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit kommen, wenn Fähigkeiten wie zum Beispiel Sprechen, Gehen, Schreiben oder Greifen nicht erlernt werden oder durch einen Unfall bzw. eine Krankheit verloren gehen. Der Gothaer Fähigkeitenschutz Kids sichert diese realen Gefahren ab und sorgt im Ernstfall mit einer monatlichen Zahlung für mehr Lebensqualität. Zudem wird durch die Wechseloption in die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Risikoprüfung ein Grundstein für eine spätere Absicherung der Arbeitskraft im Erwachsenenalter gelegt. So vermeiden Sie es, dass Ihr Kind später aufgrund von Vorerkrankungen oder eines Unfalls keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann oder hohe Aufpreise zahlen muss.

Bei Abschluss des Gothaer Fähigkeitenschutz Kids sichern Sie Ihrem Kind auch eine Wechselmöglichkeit in die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Beginn einer Ausbildung bzw. eines Studiums oder der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ist ein Wechsel ohne erneute Risikoprüfung möglich. Die dritte Option, die Ihrem Kind offen steht, ist der Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Vertragsende (30. Lebensjahr). In diesem Fall ist dann eine verkürzte Risikoprüfung erforderlich.

Grundsätzlich ist ein Abschluss des Gothaer Fähigkeitenschutz Kids zwischen dem vollendeten 6. Lebensmonat und dem 14. Lebensjahr möglich. Bei einem Abschluss ab dem vollendeten 6. Lebensmonat sichern Sie den Verlust und das Nichterlernen von Fähigkeiten von klein auf ab und das bevor vielleicht spätere Unfälle, Infektionen oder Krankheiten auftreten.

Der Preis des Gothaer Fähigkeitenschutz Kids hängt von der Wahl des Tarifes Plus oder Premium, dem Eintrittsalter des Kindes, der Höhe der vereinbarten monatlichen Zahlung bei Verlust oder Nichterlernen von Fähigkeiten und dem Einschluss des Zusatzbausteins für schwere psychische oder physische Krankheiten ab. Daher kann hier kein pauschaler Betrag angegeben werden. Fordern Sie gerne ein individuelles Angebot für die Absicherung Ihres Kindes an.

Die Grundfähigkeitsversicherung für Kinder ist nicht mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichzusetzen. Während eine Leistung in der Berufsunfähigkeitsversicherung daran geknüpft ist, dass der Beruf nicht mehr voll ausgeübt werden kann, hängt eine Leistung im Fähigkeitenschutz Kids davon ab, ob eine der 18 bzw. 19 versicherten Fähigkeiten nicht erlernt wird oder durch zum Beispiel Krankheit oder Unfall verloren geht. Die Leistung wird auch gezahlt, wenn das Kind später einer Arbeit nachgehen kann.

Für den Gothaer Fähigkeitenschutz Kids ist eine sehr kurze Gesundheitsprüfung erforderlich. Für Kinder mit einem Eintrittsalter bis 6 Jahre werden nur das U-Heft, Größe und Gewicht sowie die Antworten auf zwei Gesundheitsfragen benötigt. Bei Kindern ab 6 Jahren werden lediglich vier Gesundheitsfragen gestellt und die Größe und das Gewicht abgefragt. Die Gesundheitsfragen spricht ein/eine Berater*in gemeinsam mit Ihnen durch.

Der Gothaer Fähigkeitenschutz Kids endet automatisch mit dem 30. Lebensjahr. Grundsätzlich macht es Sinn, die Grundfähigkeitsversicherung für Kinder so lange beizubehalten, bis ein Wechsel in die Berufsunfähigkeitsversicherung oder den Grundfähigkeitenschutz für Erwachsene erfolgt ist, damit das Kind auch im Arbeitsleben abgesichert ist. Das kann ohne eine erneute Risikoprüfung mit Beginn einer Ausbildung/ eines Studiums oder bei Aufnahme der ersten beruflichen Tätigkeit erfolgen. Auch bei Vertragsablauf zum 30. Lebensjahr ist ein einfacher Wechsel möglich.

Mit dem Gothaer Fähigkeitenschutz Kids wird bereits der Grundstein für eine spätere Absicherung der Arbeitskraft Ihres Kindes gelegt. Denn zum Beginn einer Ausbildung bzw. eines Studiums oder bei Aufnahme der ersten beruflichen Tätigkeit kann Ihr Kind ohne erneute Risikoprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln. So vermeiden Sie, dass Ihr Kind als junger Erwachsener aufgrund von Erkrankungen oder Unfallfolgen gar nicht erst in eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen wird.

Die monatliche Zahlung, die Ihr Kind erhält, beträgt zwischen 250€ und 1500€ und kann nach Ihrem Bedarf individuell festgelegt werden.

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