Beim Gothaer Fähigkeitenschutz Kids sind Fähigkeiten wie zum Beispiel Greifen, Gehen oder Schreiben abgesichert. Verliert Ihr Kind eine dieser Fähigkeiten oder erlernt sie erst gar nicht, dann leistet die Versicherung und das Kind erhält die vereinbarte monatliche Rentenzahlung bis zu einem Alter von 67 Jahren. So sichern Sie Ihr Kind für den Ernstfall ab. Sollte Ihr Kind keine Fähigkeit verlieren bzw. alle Fähigkeiten erlernen, endet der Vertrag zum 30. Lebensjahr. Selbstverständlich besteht bis dahin die Möglichkeit, den Vertrag bedarfsgerecht ohne erneute Risikoprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln.